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Flotten der Welt => Bundesmarine / Volksmarine / Deutsche Marine => Thema gestartet von: halina am 03 November 2019, 16:14:35

Titel: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: halina am 03 November 2019, 16:14:35
Hierzu ein Auszug von WIKI , in dem der feine Unterschied zwischen einem Gelöbnis und einer Vereidigung
in der Bundeswehr beschrieben wird .
                                                                                             
                                                                                                                           :MG: halina

Das Foto von 2006 zeigt die feierliche Vereidigung der Offiziersanwärter der Crew 7-2006 vor der
Marineschule Mürwik .  Quelle :  Presse-und Informationszentrum Marine
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Darius am 03 November 2019, 18:03:43
Vereidigter = Beamter / Beamten-Anwärter


:MG:

Darius
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Urs Heßling am 03 November 2019, 18:22:07
moin,

Zitat von: Darius am 03 November 2019, 18:03:43
Vereidigter = Beamter / Beamten-Anwärter
???

Ich denke: nein. In diesem Fall: Soldat (andere Pflichten und Rechte)

Gruß, Urs
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: HUS am 12 November 2019, 18:17:41
Hallo in die Runde,
unter dieser Überschrift erlaube ich mir, einen Quergedanken beizusteuern:

Ich habe in grauer Vorzeit zu Zeiten des Kalten Krieges auch den zitierten Eid abgelegt - und frage mich seit geraumer Zeit, ob dieser Eid angesichts der veränderten Rahmenbedingungen nicht überdacht werden müsste. Als Aktiver hätte ich mich gefragt, ob ich wirklich das "Recht und die Freiheit des deutschen Volkes" am Hindukusch oder z. B. in Mali zu verteidigen habe... Mit dem Eid: "Ich schwöre, dass ich gemäß der Beschlüsse des Deutschen Bundestages... tapfer usw." würde man Zweifel vorbeugen. 

Gruss HUS
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: halina am 12 November 2019, 18:39:42
Moin HUS ,

Die Einsätze von Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan und in andere Krisengebiete geschieht auf
freiwilliger Basis , diese risikoreichen Einsätze werden besonders hoch vergütet .

                                                                                                                         Gruss  halina
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: HUS am 12 November 2019, 19:32:31
Danke, halina, das wußte ich nicht!
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Rheinmetall am 14 November 2019, 00:48:40
Zitat von: halina am 12 November 2019, 18:39:42
Moin HUS ,

Die Einsätze von Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan und in andere Krisengebiete geschieht auf
freiwilliger Basis , diese risikoreichen Einsätze werden besonders hoch vergütet .

                                                                                                                         Gruss  halina

Besonders hoch ?
Zu meiner Zeit wurden Kontingent-Teilnehmer mit 180 DM pro Tag vergütet...

Beste Grüße,

Matze
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: t-geronimo am 14 November 2019, 02:02:35
Wann? Brutto oder Netto?
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Big A am 14 November 2019, 06:51:59
ZitatDie Einsätze von Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan und in andere Krisengebiete geschieht auf
freiwilliger Basis , diese risikoreichen Einsätze werden besonders hoch vergütet .

Sorry, das ist ziemlicher bs...

Wer sich heute als Soldat freiwillig zur Bundeswehr meldet muss jederzeit damit rechnen in Einsätze zu gehen. Punkt.
Ausnahmen nur bei medizinischen Gründen.

Thema "besonders hohe Vergütung":
Ist abhängig vom Einsatzgebiet und schwankt zwischen ca. €40 bis ca. €100 pro Tag steuergfrei.
Diese AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) genannten Zahlungen ersetzen alle anderen sonst eventuell anfallenden Zahlungen wie Auslandstagegeld bei Dienstreisen etc.

Nochmal: Als Soldat hat man keine Wahl, wenn man in den Einsatz befohlen wird.

Axel
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: lafet944 am 15 November 2019, 12:46:13
Zitat von: Big A am 14 November 2019, 06:51:59

Sorry, das ist ziemlicher bs...

...

Nochmal: Als Soldat hat man keine Wahl, wenn man in den Einsatz befohlen wird.

Axel

Letzter Satz ist ja das Schöne an einer Freiwilligenarmee - alles selbst gewählt.

Wäre noch ein größerer Anteil Wehrpflichtiger im Dienst, gäbe es eine Menge mehr Diskussionen, ob die Interessen der Familien der Soldaten deckungsgleich mit den Interessen derer sind, die z.B. von der Freiheit des Handels im Südchinesischen Meer profitieren. Oder von den "terrorfreien" Abbaubedingungen in Niger.

Viele Grüße
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Big A am 15 November 2019, 13:27:54
Falsch. Wehrpflichtige sind nie in den Einsatz befohlen worden.

Axel
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: halina am 15 November 2019, 13:28:56
Möchte etwas relativieren bezüglich Einsätze in Afghanistan , dazu folgende Anmerkungen :

1.)  Der freiwillig wehrdienstleistende Soldat erklärt bereits bei der Einstellung , dass er mit der Entsendung
       für Auslanndseinsätze einverstanden ist .

2.)  Ein bedeutender Teil der in Afghanistan eingesetzten Soldaten sind Berufssoldaten die sich freiwillig
       für diesen Einsatz beworben haben .

3.)  Neben kleinen Spezial- Einheiten sind es Fachkräfte aus dem medizinischem Bereich die nicht von
      Freiwilligen gestellt werden können und somit aus dem Stamm der Berufssoldaten für diesen Einsatz
      abkommandiert werden müssen .

4.)  Der  derzeitige Auslandszuschlag für Soldaten in Afghanistan beträgt 110 Euro .

5.)  Möchte somit meinen Eingangssatz ergänzen wie folgt :  Die Einsätze von Soldaten der Bundeswehr
      in Afghanistan geschieht auf vorwiegend freiwilliger Basis .

                                                                                                                           :MG:  halina

Edit :  Der Bundestag hat im März 2019 beschlossen das Mandat für den Einsatz in Afghanistan um ein
          Jahr bis zum 31. 3. 2020 zu verlängern bis zu einer Personalstärke von max. 1300 Personen , z.Zt.
          sind ca. 1.225 Soldatinnen und Soldaten hier stationiert .
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: zwiebel31 am 28 November 2019, 10:50:45
moin,
Im Rahmen dieser Artikel und da ich vor langer,langer Zeit auch diesen Eid abgelegt habe, kam mir folgender Gedanke :
wie lange ist so ein Eid gültig ? Bis zum Ende der Dienstzeit? Oder ein Leben lang ?
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Urs Heßling am 28 November 2019, 13:26:16
moin,

Zitat von: zwiebel31 am 28 November 2019, 10:50:45
ein Leben lang . Punkt

Gruß, Urs
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: lafet944 am 28 November 2019, 14:21:44
Zitat von: Urs Heßling am 28 November 2019, 13:26:16
moin,

Zitat von: zwiebel31 am 28 November 2019, 10:50:45
ein Leben lang . Punkt

Gruß, Urs

Das kann ich so nicht bestätigen.
Der Eid gilt so lange, wie der/das, auf den/das der Eid abgelegt wurde, existiert.


Viele Grüße
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Urs Heßling am 28 November 2019, 15:08:43
moin,

Zitat von: lafet944 am 28 November 2019, 14:21:44
Zitat von: Urs Heßling am 28 November 2019, 13:26:16
ein Leben lang . Punkt
Das kann ich so nicht bestätigen.
Der Eid gilt so lange, wie der/das, auf den/das der Eid abgelegt wurde, existiert.
Da hast Du recht.
Wenn der "Eidnehmer" erlischt oder vom Eid entbindet, ist der Eidgeber frei.
Das Letztere ist aber bei "Zurruhesetzung" meines Wissens nicht der Fall.

Gruß, Urs
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Sprotte am 28 November 2019, 16:58:46
Soviel ich weiss, hat auch ein Zurruhegesetzter Berufssoldat gewisse Pflichten, denn er bezieht ja weiterhin ein Ruhegehalt. Bei Verstoss gegen diese Pflichten gibt es auch Kürzungen des Ruhegehaltes, soviel ich weiss.
Ich versuche mich mal schlau zu machen.
Titel: Re: Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr
Beitrag von: Big A am 30 November 2019, 17:14:17
Zitathat auch ein Zurruhegesetzter Berufssoldat gewisse Pflichten

z.B. Verschwiegenheitsgebot,
- je nach Tätigkeit auch gewisse Reisebeschränkungen
- ggf, Verbot der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten für einen definierten Zeitraum ("Insiderwissen")
...

Gruß

Axel