Forum Marinearchiv

Rund ums Forum => Mitteilungen der Moderatoren => Thema gestartet von: kalli am 18 September 2016, 14:44:41

Titel: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: kalli am 18 September 2016, 14:44:41
Liebe Freunde,

wieder einmal zum leidigen Thema Urheberrecht. Auch wenn es bereits oft angesprochen wurde, so bleibt es leider ein Dauerthema.

Es gibt Mitglieder die meinen, dass das Einstellen von Fotos, Grafiken, Karten aus anderen Veröffentlichungen (Internetplattformen, Büchern oder Printmedien) dann legal ist, wenn die Erlaubnis der Herausgeber vorliegt. Das ist weitgehend ein Irrtum.
Die Herausgeber erwerben (käuflich oder durch Nutzungsüberlassung) die Veröffentlichungsrechte meist nur für das entsprechende, eigene Angebot. Die Rechte der Fotos, Grafiken, Texte u.s.w. bleiben bei den Rechtegebern (Bildagenturen, Grafikern, Fotografen, Autoren) und können nicht einfach an Dritte übertragen werden. Ohne deren Einverständnis ist die (leichtfertige oder unwissentlich) gegebene Erlaubnis rechtlich wertlos. Einige Onlinemedien, wie z.B. Spiegel online, verweisen ausdrücklich auf diese Tatsache.

Ich erteile zum Beispiel auch keine Erlaubnis für die dem Forum zur bleibenden Nutzung überlassenen Bilder der Mitglieder. Und wenn ich das täte, wäre es ohne Belang. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen (als Beispiel nenne ich mal die eingestellten Bilder von Reiseberichten).
Schön ist es dann für mich, wenn bei Löschungen vom Einsteller der mutmaßlich urheberrechtlich geschützten Dinge per Email oder PN ein empörter Protest kommt und ich mit komischen Worten bedacht werde. Und sie bedenken nicht, dass man bei begründetem Verdacht ganz schnell reagieren muss. Das erfordert von uns viel (unnötige) Aufmerksamkeit und Recherche, verbunden mit entsprechendem Zeitaufwand.

Leider ist diesen Forenmitgliedern nicht bewusst oder egal, dass sie durch ihr egoistisches Handeln die Existenz des ganzen Forums aufs Spiel setzen. Vielleicht wissen manche noch nicht, dass sich mittlerweile eine Art Industrie entwickelt hat, die derartige Verletzungen aufspürt und dann die (teure) Verfolgung in Gang setzt.

Ich wünschte mir und ähnlich geplagten Betreibern anderer Internetforen, dass sich diesbezüglich die Foristen über die Rechtslage etwas mehr informieren würden. Der von manchen geschriebene Hinweis ,,wenn rechtlich suspekt kann gelöscht werden" hilft da nicht viel. Wenn man selbst Zweifel hat, kann man es auch gleich bleiben lassen.
Und denkt bitte auch daran, dass hier alles ehrenamtlich geschieht. Es ist die Freizeit, die Administration und Moderation aufwenden, damit wir uns freundschaftlich über unser Hobby austauschen können und dadurch hoffentlich einen Erkenntniszuwachs erreichen. Für rechtliche Auseinandersetzungen auch noch Zeit und Geld zu verpulvern muss nicht sein. Das alles mag für viele Leser jetzt selbstverständlicher oder überflüssiger Kram sein. Ich versichere aus praktischer Forenerfahrung, dass dem ganz und gar nicht so ist.

In diesem Sinne schöne Grüße
Euer Kalli
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Wilfried am 18 September 2016, 19:33:24
... vielleicht noch eine kleine Ergänzung; selbst wenn der Fotograf des Originals Euch die Erlaubnis gibt - hat er dieses Urheberrecht, z. B. Buchverlag o.Ä. - an eben jene verkauft, weil er in deren Auftrag gehandeltt, so liegt es jetzt bei eben diesem Auftraggeber.
Auch der Erwerb eines Original-Abzuges gibt dem Erwerber nicht das Recht auf die Urheberschaft und das Urheberrecht.
Nach meinem letztzen Kenntnisstand erlischt das Urheberrecht auf gedruckte Publikationen nach 70 Jahren - auch hier bin ich mir nicht sicher und es ist eigentlich auch egal - was ich nicht selbst geschrieben oder abgelichtet - gehört nicht mir; es sei denn Oma, Opa oder Mutter oder Vater oder ähnliche Verwandtschaftsgrade waren hier tätig - alles andere gehört hier - und auch in anderen Foren - nicht an die Öffentlichkeit ...
Es sei denn, man will uns Stress machen und den Abmahnvereinen eine Erwerbsmöglichkeit und den Rechtsverdrehern eine Existenz ermöglichen?
Aber - dass glaube ich bei der Klientel hier eigentlich nicht ...

mit liebem Gruß
Wilfried

Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Fuzzy am 18 September 2016, 22:38:28
Sehr geehrter Herr Fuzzy

was den eventuellen Doppel-Abdruck von Fotos ihres Modells der "------- "angeht, so sehe ich diese Sache im Moment noch relativ entspannt. Noch ist mir nichts von der von Ihnen erwähnten Zeitschrift aus Kroatien bekannt, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine fremdsprachige Zeitschrift aus einem Drittland es schaffen könnte, in Deutschland überhaupt in einen Verkauf am Kiosk oder Bahnhofsbuchhandel zu gelangen.

Insofern können Sie den Bild-Wunsch des dortigen Kollegen durchaus berücksichtigen. Vielleicht stellen Sie ihm einfach nicht die exakt gleichen Bilder zur Verfügung, die sie später auch bei mir einreichen wollen, dann ist die Sache sowieso vollkommen unproblematisch.

Was die Sache mit den Bildern angeht, so sieht es ohnehin so aus, dass eine Zeitschrift, die ein Bild von ihnen abdruckt und ihnen dafür Honorar zahlt, damit lediglich das Recht zum Abdruck dieses Bildes erworben hat. Das eigentliche Recht am Bild, sprich das Copyright, also die Verwertungsrechte egal wo und wann, verbleiben ohnehin ausschließlich bei Ihnen als Fotograf.

Wenn Ihnen eine Zeitschrift das Copyright abkaufen möchte beziehungsweise dies tut, verlieren sie hingegen jegliche Rechte am Bild, sprich dann dürfen sie es auch selber nicht mehr verwenden. Daher sind die Kaufpreise für den Erwerb des Copyrights auch ungleich höher als die Honorare, die für einen einmaligen Abdruck gezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Neckar-Verlag

Redaktion SchiffsModell

Anmerkung von Fuzzy:
Wenn die Bilder älter als 70 Jahre sind erlischt sowieso jedes C.

Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: kalli am 19 September 2016, 08:27:12
Zitat von: Fuzzy am 18 September 2016, 22:38:28
Anmerkung von Fuzzy:
Wenn die Bilder älter als 70 Jahre sind erlischt sowieso jedes C.

Das ist nicht korrekt. Wenn der Fotograf 70 Jahre tot ist, dann erlischt es.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: jockel am 19 September 2016, 08:56:22
Zitat von: Wilfried am 18 September 2016, 19:33:24... er dieses Urheberrecht, z. B. Buchverlag o.Ä. - an eben jene verkauft...

Moin,
das Urheberrecht ist weder übertragbar, noch veräußerlich. Wovon hier geredet werden muss ist das "Nutzungsrecht" oder auch vielfach Copyright genannt.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass nicht jedes Werk (Ton, Bild, Text) so einfach den Schutz des Urheberechts für sich in Anspruch nehmen kann, hier kommt es auch auf eine dafür nötige "Schöpfungshöhe" an.

Ein Erlöschen der Urheberschaft 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers heißt noch lange nicht, dass auch ein eventuelles Nutzungsrecht damit erlischt.

Aus dem Grund: Wenn man sich bezüglich des Nutzungsrechtes nicht 100% sicher ist, einfach darauf verzichten solche Fotos etc. hier einzustellen. Das kann u. U. für die Forenbetreiber sehr teuer werden.

Übrigens: Auch ganz große Bildagenturen greifen schon mal ganz tief ins Klo.  :-D
Die Milliarden-Klage gegen Getty Images: Eine Analyse (http://www.heise.de/foto/artikel/Die-Milliarden-Klage-gegen-Getty-Images-Eine-Analyse-3283473.html)

Gruß
Klaus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: juergenwaldmann am 19 September 2016, 11:10:25
Hallo Klaus ,
ein  ru Forum zeigte 2011 zwei Bilder von meinem Modell SMS Deutschland ,
die vom einem Treffen in Wuppertal 2006 stammen :

http://forums.airbase.ru/2016/07/t63063,8--bronenostsy-germanii.9432.html

Mich hat es gefreut , dass mein Modell gefällt , Kollegen waren verärgert ,
dass Bilder und Texte von ihnen da im Forum auftauchten , die aus einem
anderen deutschen Forum stammen , oder einer Fach - Zeitschrift .
Machen kann man dagegen nichts , denn das Urheberrecht sieht in jedem
Land anders aus , vor allem in den Staaten in Europa .
Gruss  Jürgen

Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: kalli am 19 September 2016, 11:24:35
Lieber Jürgen,

es gibt unzählige Beispiele für solche Fälle. Hier interessiert, was in UNSEREM Forum passiert und wie wir uns HIER verhalten. Das wollte ich mit meinem Eingangsbeitrag zum Ausdruck bringen.
Und dass das Eis manchmal auch hier dünn ist, weiß ich wohl. Manches kann ich verantworten, manches eben nicht.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Benjamin am 19 September 2016, 13:51:34
Im Endeffekt ist es so: Wir sind hier bei kalli im virtuellen Wohnzimmer zu Gast, und kalli als unser Gastgeber legt die Regeln fest ^^
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: t-geronimo am 19 September 2016, 19:31:33
Absolut richtig!!

Wie viele von denen, die mosern, ob mit oder ohne Grund, würden wohl Geld in den Klingelbeutel werfen, wenn es tatsächlich zu einem kostenpflichtigen Rechtsstreit kommt?

Und egal ob solches Geld zusammen kommen würde oder nicht:  kann man es nicht eigentlich viel besser für schönere Dinge des Lebens ausgeben? Im Zweifel das eine oder andere Foto oder Link oder was auch immer weglassen und stattdessen abends ein Bier mehr trinken?  :OuuO:
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Trimmer am 31 Oktober 2016, 21:14:01
Hallo Beate - stimmt schon aber ich will unserem Kalli wenn möglich auch keinen Ärger machen

Gruß - Achim


Edit:
von einem anderen Thema abgetrennt, daher ein etwas holpriger "cut"
t-geronimo
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: hillus am 31 Oktober 2016, 21:38:11
Hallo Beate,

auch mit solch einem Link bleibt das Foto geklaut. Es ist heute üblich, bei Verwendung von fremden Fotos deren Urheberrecht mit (DR) anzugeben. Da bleibt in der Regel der Ärger erspart. Wer je Bücher geschrieben hat, wird mir hier zustimmen. Diese Angabe findet man sowohl im WEYER, der französischen maritimen Zeitschrift "Navires & Histoire" und anderen bekannten Quellen!
Ich lege mal eine Beispielseite aus "Navires & Histoire" Heft 09-2016 in den Anhang. Dort hat das erste Foto als Quelle eindeutig USN, also von der USN Abdruck genehmigt. Das untere Foto umgeht diesen Prozeß mit der Angabe (DR). Im WEYER ist das normal!

hillus


Edit: Scan gelöscht.
t-geronimo
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: bettika61 am 31 Oktober 2016, 22:45:14
Hallo hillus,
das ist mir nun völlig neu.
Unstrittig ist :Das Verwenden, heißt hier im Forum anhängen, fremder Fotos ,wie es leider hier  immer noch häufig vorkommt, ist nicht erlaubt. Da nützt auch die Angabe der Quelle nichts.
Ausnahme ,die Bilder  sind gemeinfrei und haben eine  entsprechende Kennung   .
Das dies auch für das verlinken von Fotos und Texten (?) im Internet gilt , dafür hätte ich gerne eine Begründung und die zugehörige Quelle.
Das würde den Verweis auf  nichteigene Fotos völlig unterbinden.
Ich schlage vor, das Thema abzutrennen und ein eigenes aufzumachen.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: t-geronimo am 31 Oktober 2016, 23:22:16
Zitat von: bettika61 am 31 Oktober 2016, 22:45:14
Hallo hillus,
das ist mir nun völlig neu.

Mir ebenfalls und selbst als Nicht-Jurist wage ich zu behaupten:
Im Falle einer Klage hat das Null nutzen.
Nur, weil es oft gut geht, muß es noch lange nicht legal sein.


Zitat von: bettika61 am 31 Oktober 2016, 22:45:14
Das dies auch für das verlinken von Fotos und Texten (?) im Internet gilt , dafür hätte ich gerne eine Begründung und die zugehörige Quelle.
Das würde den Verweis auf  nichteigene Fotos völlig unterbinden.

Dazu gibt es ein sehr frisches Urteil, nach dem auch das Verlinken illegaler Inhalte strafbar sein kann, allerdings nur wenn eine Gewinnabsicht dahinter steht:
--/>/> https://www.wbs-law.de/urheberrecht/verletzen-links-das-urheberrecht-eugh-hat-entschieden-69000/

Allerdings ist es in der Tat ein erster Schritt in diese Richtung und ob irgendwann noch weitere folgen werden.... schaun mer mal.

Fakt ist:
Die Juristen beherrschen die Welt und sind eine selbsternährende Branche.
(@ Karsten, kgvm und die anderen Juristen hier: das ist NICHT persönlich gemeint!!!  8-) )
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: kgvm am 01 November 2016, 08:21:36
Schon in Ordnung, Thorsten, zumal ich nicht mehr aktiv bin  :-D
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß nicht nur die Verwendung fremder Bilder, sondern ebenso die Verwendung fremder Bücher oder Hefte illegal sein kann, solange die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist.
Also die Beispielsseite bitte wieder löschen!
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: lafet944 am 01 November 2016, 08:58:59
Zitat von: kgvm am 01 November 2016, 08:21:36
Schon in Ordnung, Thorsten, zumal ich nicht mehr aktiv bin  :-D
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß nicht nur die Verwendung fremder Bilder, sondern ebenso die Verwendung fremder Bücher oder Hefte illegal sein kann,
...

Echt jetzt? Eben hat mir der Nachbar ein Buch verliehen und dafür ein Bier als Nutzungsgebühr "erbeten". Wenn ich das jetzt lese, hat er sich schon strafbar gemacht oder mache ich mich dann strafbar?

Die Welt wird immer verrückter, oder um es lyrisch mit einer Liedzeile (auch geklaut?) auszudrücken, alles wird besser, aber nichts wird gut!

Viele Grüße
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: jockel am 01 November 2016, 09:24:56
Zitat von: lafet944 am 01 November 2016, 08:58:59
Die Welt wird immer verrückter...

...so isses: Wer Fotos veröffentlicht, auf denen ein urheberrechtlich geschütztes Werk erkennbar ist und sei es auch nur im Hintergrund, muss sich immer Gedanken darüber machen, ob er damit nicht die Rechte des Urhebers des mitfotografierten Werks verletzt. (http://www.internet-law.de/2015/05/urheberrechtsverletzung-durch-veroeffentlichung-von-fotos-eines-werks.html)  :roll:

Gruß
Klaus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: hillus am 01 November 2016, 12:15:04
Moin,

ich melde mich nochmals zu meinem Beitrag. Die Problematik des Urheberrechtes ist natürlich eine wichtige Seite, wenn beim Verfassen von Texten, Fotoseiten oder als Mix Fehler gemacht werden.
Allerdings wundere ich mich, dass die Experten, auch unsere "RA's", nichts mit dem DR anfangen können. Allein die englische Sprache langt manchmal nicht zu. Es gibt auch einen sehr großen französischen Sprachraum, der ebenfalls internationale Geflogenheiten und Rechtsräume einhält.
Das DR kommt aus dem Französischen, heißt "Droits reservee" und heißt übersetzt "Rechte vorbehalten". Vielleicht hätte ich das sofort schreiben sollen. Diese Angabe hält dem Recht stand!!! Natürlich nur dort, wo das Urheberrecht ungeklärt ist.
Damit ist und bleibt, liebe Beate, Dein Link eine Urheberverletzung, denn ich könnte Dir sagen, von wem das Foto ist!
Das führt hier aber zu weit.

Vielleicht konnte ich nun etwas besser aufklären!

Grüße aus Braunschweig!

hillus
P.S. Den rechten Schrägstrich über dem ersten "e" von reservee habe ich nicht vergessen, aber ich habe es nicht geschafft, ihn mit Programmhilfe zu setzen! Sorry!
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: kgvm am 01 November 2016, 13:12:36
Zitat"Echt jetzt? Eben hat mir der Nachbar ein Buch verliehen und dafür ein Bier als Nutzungsgebühr "erbeten". Wenn ich das jetzt lese, hat er sich schon strafbar gemacht oder mache ich mich dann strafbar?"

Sei beruhigt, lafet944, daß ist straflos, wenn der Nachbar so alt ist, daß er schon Bier trinken darf  :-D

Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt, gemeint war, daß man auch mit der Veröffentlichung von Scans von Seiten aus Büchern das Urheberrecht verletzen kann!
Wird zwar keiner meckern, wenn Du den Umschlag oder auch eine Beispielsseite zum Zwecke einer Buchempfehlung nutzt, aber wenn es beispielsweise darum geht, mit der Seite hier im Forum eine Frage nach einem Sachverhalt oder einem Bild des Schiffes X zu beantworten, sieht das anders aus.
Also brav sein und (mit Quellenangabe) zitieren :-)
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: kgvm am 01 November 2016, 13:19:22
"Allerdings wundere ich mich, dass die Experten, auch unsere "RA's", nichts mit dem DR anfangen können."

Einspruch, Euer Ehren, ich benutze das DR für droits reservés bei meinen Bildern mit unklarer Herkunft grundsätzlich.
Ehe ich lange suche, hier ein Beispiel für ein Bild aus meiner Sammlung in einem anderen Forum:
http://www.vagus-vagrant.fr/forum/viewtopic.php?f=67&t=18209&hilit=virtus


Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: hillus am 01 November 2016, 13:26:40
Lieber kgvm,

womit wir uns eineindeutig einig sind! Es ging ja nur darum, dass mit der Angabe "DR" keiner so richtig angebissen hatte und ich annahm, das kennt keiner so genau. "Euer Ehren" fand ich natürlich köstlich!  :MZ: :MZ:

hillus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: bettika61 am 01 November 2016, 14:17:25
]Hallo,
Das Forum ist kein Buch, hier geht es um das "verlinken" oder " einbetten" von Fotos im Internet. Dabei wird das Foto nicht auf den Server des Seitenbetreibers hochgeladen.

ZitatDie richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, ob das Framing von fremden Inhalten, eine Urheberrechtsverletzung darstellt, fiel am 21. Oktober (AZ: C-348/13): Das Einbetten von fremden YouTube-Videos in die eigene Webseite mithilfe eines Inline-Frames sei keine Urheberrechtsverletzung, selbst wenn man auf den ersten Blick nicht sieht, dass das Video auf einer anderen Seite veröffentlicht ist. Es sei erlaubt, fremde Inhalte mittels Link im Hintergrund (Framing) in die eigene Seite einzubinden. "Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben", meint der EuGH in der Entscheidung...
. ...
Der EuGH hatte bereits am 13. Februar 2014 (EuGH C-466/12) zu einer ähnlichen Frage zu Links in dem Verfahren Svensson entschieden: Es sei urheberrechtlich zulässig, einen direkten Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu setzen, ohne den Rechteinhaber vorher zu fragen. http://www.pc-magazin.de/ratgeber/abmahnung-gerichtsurteile-embedding-recht-video-bild-internet-2908675.html

Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: redfort am 01 November 2016, 16:35:43
Zitat von: bettika61 am 01 November 2016, 14:17:25
]Hallo,
Das Forum ist kein Buch, hier geht es um das "verlinken" oder " einbetten" von Fotos im Internet. Dabei wird das Foto nicht auf den Server des Seitenbetreibers hochgeladen.

ZitatDie richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, ob das Framing von fremden Inhalten, eine Urheberrechtsverletzung darstellt, fiel am 21. Oktober (AZ: C-348/13): Das Einbetten von fremden YouTube-Videos in die eigene Webseite mithilfe eines Inline-Frames sei keine Urheberrechtsverletzung, selbst wenn man auf den ersten Blick nicht sieht, dass das Video auf einer anderen Seite veröffentlicht ist. Es sei erlaubt, fremde Inhalte mittels Link im Hintergrund (Framing) in die eigene Seite einzubinden. "Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben", meint der EuGH in der Entscheidung...
. ...
Der EuGH hatte bereits am 13. Februar 2014 (EuGH C-466/12) zu einer ähnlichen Frage zu Links in dem Verfahren Svensson entschieden: Es sei urheberrechtlich zulässig, einen direkten Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu setzen, ohne den Rechteinhaber vorher zu fragen. http://www.pc-magazin.de/ratgeber/abmahnung-gerichtsurteile-embedding-recht-video-bild-internet-2908675.html (http://www.pc-magazin.de/ratgeber/abmahnung-gerichtsurteile-embedding-recht-video-bild-internet-2908675.html)

Moin,

die betonung liegt auf frei zugänglich !
Sobald eine Paywall oder Anmeldung damit umgangen wird, sieht die Sache schon anders aus.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: bettika61 am 01 November 2016, 21:06:27
ZitatDamit ist und bleibt, liebe Beate, Dein Link eine Urheberverletzung, denn ich könnte Dir sagen, von wem das Foto ist!
Das führt hier aber zu weit. 

Vielleicht konnte ich nun etwas besser aufklären!
Hallo hillus,
das sehe ich nicht so. Du wirfst mir "Diebstahl" und "Urheberrechtsverletzung" vor.
Da kann   ich eine Begründung erwarten oder ,wenn die Anschuldigung  sich
als nicht haltbar erweist , eine Klarstellung .
Dafür habe ich das Thema hierher verlagert .
Meinen Standpunkt habe ich mit den EuGH Urteilen begründet.
Ich "verwende" keine fremden Fotos, sondern habe es auf die Ursprungsseite verlinkt.
Das der Name des Fotografen genannt werden soll, kann ich dem Urteil nicht entnehmen.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Rudergänger am 07 November 2018, 22:30:48
Hallo,
ich habe eine Frage zum Urheberrecht.
Vielleicht kann mir ein Experte hier im Forum eine verständliche Antwort geben.
Konkret kann ich hier im Forum ein Foto eines PK aus der Marinerundschau Jahrgang 1940 einstellen, oder begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung?
Danke im voraus für eine Antwort.
Viele Grüße
Harald
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: MarkusL am 07 November 2018, 22:47:09
Hallo,
interessante Frage. Auch bezüglich anderer Publikationen.
Theoretisch sollten die Urheberrechte aller PK-Aufnahmen beim Deutschen Reich gelegen haben.
Eine "persönliche" Urheberschaft dürfte bei den PK kaum möglich sein, geschweige denn gerichtsfest beweisbar.
Alle amtlichen "Reichspublikationen" dürften somit seit (spätestens) 2015 (wenn nicht früher, die Frage ist aber durch Zeitablauf erledigt) rechtsfrei sein.
Bei "amtlichen" Publikationen ist die Urheberechtsfrage eh besonderes Thema, da kein "persönlicher" Urheber vorhanden.
Gruß
Markus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: t-geronimo am 07 November 2018, 23:22:25
Hallo Harald!


Genau kann ich es auch nicht sagen.

Viele PK-Aufnahmen sind ja im/aus dem Bundesbildarchiv bzw. irgendwann dort gelandet. Und daraus wiederum wurde viele an  --/>/> Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv) gegeben.
Diese darf mal anderswo zeigen, wenn man Lizenz und Fotograf nennt.
Wenn Du also Glück hast, ist das bei Deinen Aufnahmen der Fall. Such doch mal bei Commons oder im Bundesbildarchiv. Geht digital recht gut, habe ich für unsere Feuerwehr-Webseite auch mal gemacht.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Rudergänger am 07 November 2018, 23:35:43
Hallo,
Vielen Dank Ihr Beiden für die schnelle Antwort. Werde mein Glück mal beim Bundesbildarchiv versuchen

Gruß
Harald
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: MarkusL am 08 November 2018, 18:13:22
Hallo,
kompakt und eventuell hilfreich

https://www.urheberrecht.de/dauer/

Bei PK dürfte "Zwangsanonymität" gelten, dazu alle Fotos Auftragsarbeiten durch Staatsbedienstete.
Ist mir rätselhaft, wer bei Veröffentlichungen vor 1945 noch Urheberrechte geltend machen könnte.

Gruß
Markus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Rudergänger am 08 November 2018, 19:04:07
Danke Markus, ist hilfreich
Gruß
Harald
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: bettika61 am 09 November 2018, 17:50:58
Zitat von: MarkusL am 08 November 2018, 18:13:22
Hallo,
kompakt und eventuell hilfreich

https://www.urheberrecht.de/dauer/

Bei PK dürfte "Zwangsanonymität" gelten, dazu alle Fotos Auftragsarbeiten durch Staatsbedienstete.
Ist mir rätselhaft, wer bei Veröffentlichungen vor 1945 noch Urheberrechte geltend machen könnte.

Gruß
Markus
wie das von @Rudergänger eingestellte Foto https://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,19340.msg347065.html#msg347065 #1177 zeigt, ist dort der PK Fotograf Mannewitz benannt.
Die Suche (https://www.google.de/search?newwindow=1&ei=zrTlW_ehE-TBlwTZj5OIBQ&q=propagandakompanie+mannewitz&oq=propagandakompanie+mannewitz&gs_l=psy-ab.12...16215.31636.0.34314.18.18.0.0.0.0.275.2366.0j15j1.16.0....0...1c.1.64.psy-ab..2.1.155...0i7i10i30k1j0i7i30k1j0i8i7i30k1.0.o2wPX5_0sN0) nach PK Mannewitz führt zu einigen Fotos aus dem Bundesarchiv bei wiki.

Der Nachweis, das das gezeigte Fotos von dort freigegeben wurde, liegt beim user.
Solange würde ich davon ausgehen, das das Urheberecht noch beim BA oder den Erben des Fotografen liegt.
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Rudergänger am 09 November 2018, 19:53:05
Hallo Beate,
Danke für den Hinweis.
Habe das Foto gelöscht damit keine Probleme auftreten.
Gruß
Harald
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: MarkusL am 09 November 2018, 20:51:45
...mmmmh,
dass das Urheberrecht bei Bildern von Staatsbediensteten, die diese im Staatsdienst gemacht haben, bei selbigen liegt und ggf. vererbbar sein könnte ist mir völlig neu.
Dann wären analog auch die Publikationsrechte bei staatlichen Akten bei den Aktenerstellern und deren Erben....
Wird jetzt die Druckedition des KTB der SKl eingestampft?
Gruß
Markus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Rudergänger am 09 November 2018, 21:54:59
Hallo Markus,
ich bin mir unsicher darum habe ich die Frage hier eingestellt bevor ich die Bilder hier eingestellt.
Nun bin ich mir aber unsicher und ich möchte niemanden Ärger machen und auch selbst keinen Ärger bekommen.
Die Bilder waren für mich interessant da ich an Hand des KTB die Boote identifizieren konnte. Man lernt immer dazu.
Viele Grüße
Harald
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: MarkusL am 09 November 2018, 22:12:21
Hallo Harald,
kein Thema oder doch ein abendfüllendes.

Hier der Wortlaut des Gesetzes für "Amtspublikationen"

https://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html

Bei PK Bildern würde ich davon ausgehen, dass diese seinerzeit im genannten (Propaganda) Interesse veröffentlicht wurden und schon immer "gemeinfrei" (bin mir gar nicht sicher, ob der Begriff unter Adolf-Nazi schon bekannt war) waren. Oder, um meinen seligen Vater zu zitieren "wir sind nur wegen der Wochenschau ins Kino gegangen".
Sofern hier Juristen/-innen mitlesen, vielleicht ein spannedes rechtshistorisches Diss. oder sogar Habi. Thema.
Ansonsten obliegt die, meist unangenehme, Urheberechtskontrolle den sehr geschätzten Moderatoren. Deshalb hier von Herzen allzeit gute Hand. Bin da immer auf Seiten von Autor und/oder Fotograf, der oft mit seiner Literatur oder seinen Bildern als Freiberufler seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Allerdings dürfte diese Sachlage bei Arbeitsergebnissen von Staatsbediensteten in den Jahren bis 1945 möglicherweise etwas differenzierter zu betrachten sein.
Zumindest bei eventuellen eigenen Veröffentlichungsüberlegungen (in selbstverständlich eigener Verantwortung) würde ich hier eventuellen Rechtstreitigkeiten bei unter und wahrscheinlich im Auftrag von Adolf-Nazi veröffentlichten sowie von dessen Bediensteten gemachten PK-Bildern mit großer Gelassenheit entgegensehen.
Gruß
Markus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Rudergänger am 09 November 2018, 22:46:31
Hallo Markus,
Danke für Deine Mühe. Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit den Einstellen des Bildes eventuell jemanden Ungelegenheiten bereiten würde.
Wenn ich mir so meine Bücher über den II. Wk anschauen und dort die eingestellten Bilder auf eventuelle Copy Hinweise betrachte finde sehr oft
die unterschiedlichsten Angaben über den Herkunftsnachweis z.B "Meine Sammlung", "Sammlung xyz" und anderes. Aber ich möchte das jetzt nicht weiter ausdehnen. Deinen Link schaue ich mir Morgen in Ruhe an.
Schönes Wochenende
Harald
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Ede Kowalski am 15 November 2018, 13:35:30
Moin,
ich habe aus dem Nachlass meines Vaters auch noch einige Fotos aus seiner Zeit bei der 3. Schnellbootflotille im Mittelmeer. Auf einigen Fotos ist er selber abgebildet, kann er also nicht gemacht haben. Andere zeigen z. b. einen Kollegen mit Frau und Kind im Postkartenformat. Auf vielen sind außer meinem Pa noch andere Personen abgebildet. Es wäre für mich interessant herauszufinden, ob hier im Forum vielleicht jemand die eine oder andere Person auf den Fotos kennt. Eventuell könnte ich dann noch mehr über die Tätigkeit meines Vaters bei der Marine erfahren.
Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? Meine geerbten Fotos, mein Copyright? Oder ist das auch nicht so einfach?  :?

Gruß
Ralf

Ich möchte meine obige Frage noch einmal deutlicher machen. Ich stehe mit meiner Frau vor dem Uboot in Laboe. Ich frage einen vorbeigehenden Passanten, ob er ein Foto von mir macht, ich gebe ihm meine Kamera und er drückt aufs Knöpfchen. Wer hat das Urheberrecht? Ich, weil es meine Idee und meine Kamera sind, oder der, der auf den Auslöser gedrückt hat als Fotograf?
Titel: Fotos und Urheberrecht
Beitrag von: Andreas A am 23 August 2020, 15:22:08
Hallo Leute !

Ich habe jetzt so an die 7000 Bilder von U-Booten, kann sie jedoch, wegen Urheberrechten, nicht nutzen. Frage: wie lange gilt so ein Urheberrecht (Ur = Erst). Ich meine 75 Jahre nach Kriegsende kann ja fast keiner mehr leben der je diese Fotos geschossen hat. Gibt es da irgendwie ein Ablaufdatum ? Komischerweise habe ich viele Kontakte nach Südamerika, die scheinen ein Urheberrecht wohl nicht zu kennen. Ich habe 1000de Bilder von diesen Leuten bekommen. Sie hatten sie öffentlich in vielen Sozialen Netzwerken veröffentlicht ?? Schade das man Bilder von geschichtlicher Tragweite (und nur in diesem Sinn) nicht veröffentlichen darf.

Habe dazu folgendes gefunden: Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung.

Wie habe ich das zu verstehen ?

Danke

Andreas
Titel: Re: Fotos und Urheberrecht
Beitrag von: Wilfried am 23 August 2020, 16:58:18
Moin Andreas,
ich gehe einmal davon aus, dass ein Lichtbildwerk ein gestalterisch aufwendiges - künstlerisches Foto darstellt - ganz im Gegensatz zu einem Knippsbild / Schnappschuss /Lichtbild?!. Ich wäre bei beiden vorsichtig, was das Urheberrecht und die Verjährung angeht; es gibt oftmals Aufnahmen, deren Urheberrecht vom Fotografen auf die Erben / Familienangehörigen übergegangen ist. Besser ist in jedme Falle, sich die Genehmigung einzuholen, wenn es möglich ist - ansonsten ist Verzicht auf Veröffentlichung in Medien die bessere Lösung. Ich möchte hier ein Beispiel für letzte These nennen; viele Aufnahmen der Marine sind früher beim Archiv Drüppel zu kaufen und einzusehen gewesen. Nach Geschäftsaufgabe befindet sich diese Sammlung nun beim Rechteinhaber Wilhelmshavener Zeitung. Dort landen auch viele Fotos aus Sammlungen, die zum Verkauf an interessierte Kunden eingeliefert werden. Dass bedeutet aber nicht dass die Abgebenden die Bildrechte daran gleich mitverkauft haben - alles klar?
Also - erst fragen und dann veröffentlichen. Oder man richtet sich eine eigenen Rechtsabteilung ein ...  ;D
mit einem lieben Gruß
Wilfried
PS: Ich habe den Titel mal etwas angepaßt und gleich noch einen Link:
https://rechtsanwalt-metzler.de/foto/


Titel: Re: Fotos und Urheberrecht
Beitrag von: Andreas A am 23 August 2020, 18:03:42
Hallo Wilfried !

Ja, ist klar. Ich habe ja auch keine Bilder öffentlich gemacht. Diese Regelung bedeutet also das die Bilder die ich jetzt Besitze wahrschnlich bis in alle Ewigkeit unveröffentlicht bleiben werden. Schade für die Allgemeinheit, das Werke der deutschen Geschichte dem Commerz geopfert werden, was anderes kann ich daraus nicht schließen. Naja, kann man nicht ändern. Währe eine schöne Sache gewesen die Daten der einzelnen Boote mit Bildern zu belegen. Nun gut, ist nun mal so.

Danke

Andreas
Titel: Re: Fotos und Urheberrecht
Beitrag von: maxim am 23 August 2020, 18:10:12
Wie ist es eigentlich mit Fotos, die Leute aus beruflichen Gründen gemacht haben? Und damit eigentlich dem Staat, also allen gehören?

Ich würde vermuten, dass viele der Fotos von U-Booten nicht einfach Schnappschüsse sind, sondern Fotos von Propagandaabteilungen etc. sind.
Titel: Re: Fotos und Urheberrecht
Beitrag von: Andreas A am 23 August 2020, 19:07:41
Theoretisch müßten diese Bilder ja in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergegangen sein als Nachfolgestaat. Ich hab keine Ahnung. Aber wenn ich so sehe was bei E-Bay verschlitz oder in ausländischen Foren gezeigt wird. Naja was soll´s.
Titel: Re: Fotos und Urheberrecht
Beitrag von: Deichkind am 23 August 2020, 19:13:08
Hallo,
wie so oft werden auch hier Urheber- und Nutzungsrechte in einen Topf geworfen. Das sind zwar ähnliche, aber getrennt zu behandelnde Rechte. Anders, als zum Beispiel in den USA können im deutschen Recht Urheberrechte nicht veräußert werden. Das geht nur mit Nutzungsrechten. Wenn z.B. ein beim Staat angestellter Fotograf für und im Auftrag des Staates gegen Entgeld Fotos erstellt, liegen die Nutzungsrechte in der Regel beim Staat, der Urheber bleibt aber der Fotograf selbst.
Gruß,
Deichkind
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: t-geronimo am 23 August 2020, 19:16:21
Ich führe die Anfrage mal mit eine der vielen Diskussionen zu diesem Thema zusammen.  :MZ:
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: maxim am 23 August 2020, 19:25:42
@ Deichkind:
was bedeutet dieser Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrechten?

Können solche Fotos mit einem nicht kommerziellen Zweck veröffentlicht werden?
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: t-geronimo am 23 August 2020, 19:32:00
 --/>/> Urheberrecht und Nutzungsrechte (https://fotografr.de/6418/urheberrecht-und-nutzungsrechte/)
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: maxim am 23 August 2020, 19:37:37
 :? In dem Text habe ich nur Hinweise gefunden, wie man das vertraglich regeln kann/sollte. Aber hier reden wir ja über Fotografen, die unter einer ganz anderen Rechtslage in einem Unrechtsregime gearbeitet haben. D.h. die vertragliche Grundlage wäre deren Arbeitsvertrag, wobei ich mir nicht einmal sicher bin, ob es so etwas für Militärangehörige überhaupt gab...
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Deichkind am 23 August 2020, 20:32:48
Danke Thorsten!
Deichkind
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: MarkusL am 23 August 2020, 21:02:33
Hallo,
wahrscheinlich zerfällt die Frage eher in "darf ich veröffentlichen" und "darf ich nicht".
Für alle vor 1945 publizierten Inhalte würde ich dies vorsichtig bejahen, da dafür quasi "Gemeinfreiheit per Zeitablauf" gegeben sein dürfte.
Erst recht bei Texten und Aufnahmen Bediensteter des Deutschen Reiches. Unabhängig von der in der Konstellation wahrscheinlich gegenstandslosen Frage der "Urheberrechte" von PK "Mitarbeitern" dürfte auch heute gelten: Wer in seiner Arbeitszeit mit vom Arbeitgeber/Dienstherrn gestellten Arbeitsmitteln gegen Festgehalt Publikationen und Bilder erstellt kann vielleicht noch "Urheber", sicher nie Nutzungsrechteinhaber sein.
Schwieriger wirds da bei Akten der jeweiligen Archive. Da nimmt ja unser Bundesarchiv für sich die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches über die diesbezüglichen Nutzungsrechte in Anspruch. Bei Akten OK, bei staatlichen Publikationen die jetzt in Archiven schlummern wieder differenziert zu betrachten.
Bei Privatfotos, Trödelfunden o.ä. ist es da sicher kniffliger. Unstrittig liegen Urheber- und damit Nutzungsrechte natürlich beim jeweiligen Schöpfer. Vorausgesetzt dieser hat Erstellung nicht eventuell Abzüge froh verteilt und damit auch Nutzungsrechte. Das bei 80 oder 100 Jahre alten "Alltagsfotos" hier allerdings eventuelle Erben über Vorlage der Negative noch gerichtsfest ihre Rechte nachweisen können dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein.
Würde da, mit Hinweis "Fotograf unbekannt" durchaus das Wagnis einer Veröffentlichung eingehen.
Anders sieht es sicherlich bei Postkarten aus. Da dürfte immer die Frage Lichtbild oder -werk eine Rolle spielen. Bei reinen "Stadtansichten" hoffentlich nur Lichtbild, immer knifflige Einzelfallfrage. Auch da gilt, bei "Altpostkarten" läge der Nachweis eher bei Erben, für AK vor 1945 eher realitätsfern, zumal wirtschaftlich ohne Belang.
Gleichwohl halt geltende Rechtslage. Irgendwie deutsch.
Der reine Erwerb einer AK oder eines Fotos für die eigene Sammlung beinhaltet natürlich keinerlei Nutzungsrechte.
Gruß
Markus
Titel: Re: Wieder mal Urheberrecht
Beitrag von: Wilfried am 25 August 2020, 02:26:50
Moin,
ist doch schön, dass bei uns alles geregelt ist; gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen dem Nutzungsrecht und dem - durch Zahlung einer Gebühr an den Inhaber erworbenen - Veröffentlichungsrecht in Foren und anderen Publikationen? In diesem Zusammenhang fällt mir auch noch der Begriff Bildrechte ein. Bei einigen meiner Buchgestaltungen war dies immer Thema - nimm nicht soviel Bilder, kostet Geld  :-D
...oder, wir haben hier ein grosses Budget - sei nicht kleinlich bei den Originalen ...
Wunderbar, wenn ein Land sich in die Hände von Juristen begeben hat - es gibt soviel Klarheit und Sicherheit - die einem dann von denen wieder genommen wird.
Wird Zeit, dass wieder Menschen dieses Land in die Hand nehmen ....
mit einem lieben Gruß
Wilfried