Forum Marinearchiv

Flotten der Welt => Bundesmarine / Volksmarine / Deutsche Marine => Thema gestartet von: RonnyM am 14 November 2015, 09:28:12

Titel: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 14 November 2015, 09:28:12
Moin,

gestern Abend lief bei N3 Niedersachsen ein Beitrag über die neue AZVo am Beispiel der EGV BONN. Da nun die Besatzung nicht länger als 41 Stunden - im Hafen - an Bord verbleiben dürfen, werden sie nun gezwungen, an Land eine Zweitwohnung zu beziehen. Es ist wohl klar, dass viele das nicht stemmen können.

Wie schnell kommen 41 Stunden auf See zusammen :? Nach einem Manöver sind dann die Schiffe a. D., weil ja der Freizeitausgleich "abgearbeitet" werden muss. Müssen wir denn jeden Sch... mitmachen :?

Grüße vom Spucke wegbleibenden Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: AWoelfer am 14 November 2015, 10:16:33
Zitat von: RonnyM am 14 November 2015, 09:28:12
Moin,

gestern Abend lief bei N3 Niedersachsen ein Beitrag über die neue AZVo am Beispiel der EGV BONN. Da nun die Besatzung nicht länger als 41 Stunden - im Hafen - an Bord verbleiben dürfen, werden sie nun gezwungen, an Land eine Zweitwohnung zu beziehen. Es ist wohl klar, dass viele das nicht stemmen können.

Wie schnell kommen 41 Stunden auf See zusammen :? Nach einem Manöver sind dann die Schiffe a. D., weil ja der Freizeitausgleich "abgearbeitet" werden muss. Müssen wir denn jeden Sch... mitmachen :?

Grüße vom Spucke wegbleibenden Ronny


Hallo RonnyM,

ich glaube, dass die EU-Chefs im Augenblick andere Sorgen haben als den Arbeitszeitausgleich.


Grüße

Andreas
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Hastei am 14 November 2015, 10:36:59
hallo Ronny,
ich verstehe das auch nicht, aber was verstehe ich in dieser Zeit noch ?
@ Andreas
ja , ja , sie haben andere Sorgen . Und so werden diese Verordnungen von Bürokraten 3.Wahl gemacht.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: AWoelfer am 14 November 2015, 11:08:10
Zitat von: Hastei am 14 November 2015, 10:36:59
@ Andreas
ja , ja , sie haben andere Sorgen . Und so werden diese Verordnungen von Bürokraten 3.Wahl gemacht.


Hallo Hastei,


wird im Augenblick nicht alles von Bürokraten 3. Wahl gemacht?


Aber hier ist nicht die Plattform um über Politik zu sprechen, widmen wir uns lieber unseren Hobby und gedenken der Opfer von Paris.


Grüße
Andreas
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Elektroheizer am 14 November 2015, 11:43:13
Das Thema war doch an anderer Stelle schonmal angeschnitten worden; da schrieb ich daß bei Manövern der Rollenschwoof am Mittwoch vormittag vorbei ist und alle bis zum Rest der Woche frei haben  :MLL:

Zu den Wohnungen an Land, müssen die wirklich von der Besatzung selbst gesucht und bezahlt werden? Ich denke, das ist Sache des Dienstherrn  :?

Und wie ist denn die Meinung von anderen dazu? Eine Landunterkunft hätte mich eher genervt, solange ich nicht wie auf nem Fletcher hausen muß.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: thommy_l am 14 November 2015, 23:22:01
Hallo,

Zitatdie Besatzung nicht länger als 41 Stunden ...

ein bischen Off Topic. Ich habe nach dem Studium mal Langstrecke gefahren, mit einem Kombi, wenn das mein Arbeitgeber mitbekommen hätte ... Der hätte nach dieser Info niemals zugelassen, daß seine Mitarbeiter nach 18 Stunden eine Kaffeepause machten  :sonstige_154:

Sindelfingen - Bordeaux - Stuttgart- Sindelfingen einschl. Zollabfertigung an der Grenze und in Bordeaux aus/einladen waren mal 20 Stunden. Damals konnte aber noch der berühmte Ziegelstein aufs Gaspedal gelegt werden.

Grüße
Thommy
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 15 November 2015, 11:04:52
Moin Elektroheizer,

bisher ist es so, dass, wie im Beispiel gezeigt, ein Oberstabsgefreiter, der schon 6 Jahre auf EGV´s fährt, sich nun eine Wohnung suchen muss. So mal eben 400-500 Euronen weniger tut schon weh. Und nun noch die Flüchtlinge...

Sollte sich der Bund entschließen die Kosten zu übernehmen, fragt man sich auf der anderen Seite, ob man diese sinnlos verpulverten Gelder nicht anderweitig sinnvoll einzusetzen. :BangHead:
Leider ist nicht jeder OVH - Ortsverheiratender.

Ich habe mich jedenfalls in meinen Kojen - bis auf Fletcher - sauwohl gefühlt... top

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 15 November 2015, 11:58:39
Moin,

wie ich gerade lesen durfte, wird die BOTTSAND nach 20 Jahren von der Hohen Düne Dank wegen der neuen AZ Vo nach Kiel zurück verlegt. Von den 60.000 Schiffspassagen in der Kadettrinne sind 9.000 Tanker. Bisher brauchte die BOTTSAND bis zur Rinne 1 bis 1,5 Stunden. Von Kiel aus sind es über 9 Stunden.

Ebenfalls betroffen sind die Zivil besetzten Schlepper, darunter auch die LANGENESS. Der Befehl gilt zunächst bis zum 30.11.2016.

Kopfschüttelnde Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Steffen1 am 25 November 2015, 19:49:00
Ja, Ronny,
dass kann man als ehemaliger Marinesoldat nicht fassen. Wo sind wir hingeraten ? flop
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Jach am 26 November 2015, 10:53:34
Zur etwas unaufgeregteren Betrachtung könnte man die EU-Papiere nehmen, und sie einmal durchlesen. Dabei muss man dann auch die Querverweise auf die grundlegende Verordnung beachten. Alle entsprechenden Dokumente sind über das Netz zugänglich.

Und wenn man die wenigen in diesem Bezug erforderlichen Zeilen gelesen hat, dann kann man versuchen sich eine Meinung dazu bilden, wer der Problemverursacher sein könnte und welche Gültigkeit die Arbeitszeitrichtlinie für die Bundeswehr überhaupt hat und ob die Überschrift dieses Pfades hier so zutreffend ist.

Richtlinie 2003/88/EG hier Grundsätze Absatz  12 und Artikel 1 Absatz 3.

,,[...] Gründe:
(12) Eine europäische Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten ist gemäß Artikel 139 Absatz 2 des Vertrags durch die Richtlinie 1999/63/EG des Rates vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten(5) durchgeführt worden. Daher sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht für Seeleute gelten."


,,Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
(3) Diese Richtlinie gilt unbeschadet ihrer Artikel 14, 17, 18 und 19 für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 89/391/EWG.
Diese Richtlinie gilt unbeschadet des Artikels 2 Nummer 8 nicht für Seeleute gemäß der Definition in der Richtlinie 1999/63/EG."


Zu Artikel 1 Absatz 3 grundlegend auch Richtlinie 89/391/EWG, hier den Artikel 2 Absatz 2:

,,Artikel 2
Anwendungsbereich
(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen.
In diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, daß unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie eine grösstmögliche Sicherheit und ein grösstmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist."

Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 26 November 2015, 11:12:36
Moin Herr Jach,

wenn diese Richtlinien bei den Streitkräften keine Anwendungen finden, erkläre mir dann bitte mal, warum die Besatzung nicht länger als 41 Stunden an Bord bleiben darf und warum zivil geführte Einheiten verlegt werden :? :? :?

Das widerspricht sich doch mit deinen Ausführungen.

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Jach am 26 November 2015, 11:18:06
Ich habe weder die Richtlinie entworfen oder sie in Kraft gesetzt, noch habe ich die Umsetzungsbestimmungen für die Bundeswehr entworfen oder sie in Kraft gesetzt. Die Frage geht an mich also fehl und ist an andere Stelle zu richten.

Ich weise lediglich darauf hin, was in den Richtlinien steht.

Sie sollten also Ihre Frage, bzw. die Frage wie der Zusammenhang zwischen Richtlinie und Umsetzung in der Bundeswehr ist, besser an die Bundeswehr richten.

Es freut mich, dass Sie den Widerspruch zwischen Richtlinie und Umsetzung in der Bundeswehr erkannt haben.

Es zeigt sich also auch hier, dass es  Sinn macht auf die Hintergründe und Grundlagen zu achten bevor mit auf die allgemeine Anti-EU-Trommel geschlagen wird.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Parow am 26 November 2015, 17:25:13
In Newsletter ,,Auf Kurs" Ausgabe 4 (pdf-Datei, 3,8 MB) wird auf die neue Soldatenarbeitszeitverordnung eingegangen.
--> da lang (http://www.marine.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NjY2NDc3Nzk2MjYyNjYyMDIwMjAyMDIw/AUF%20KURS_Nr.%204_SAZV.pdf)
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: smutje505 am 26 November 2015, 18:33:49
Hallo Ronny..... Parow(Peter)bringt es mit seinem Link ausführlich  top
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Jach am 26 November 2015, 18:55:06
Danke für den Link. Das macht die Herkunft der Regelung dann doch klar.

"Damit werden erstmals gesetzliche Regelungen geschaffen, die sowohl eine EU-Arbeitszeit- und Gesundheitsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2003 für die Streitkräfte umsetzen [die ja - wie zuvor festgestellt - nicht zwingend für die Streitkräfte anwendbar ist], als auch einen maßgebenden Beitrag für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst unter Wahrung der Einsatzbereitschaft bilden."

Also alles eine freiwillige Maßnahme, um die "Attraktivität der Marine" zu steigern.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 07 Juni 2017, 16:32:34
...soweit die Theorie. Leider sieht die Realität anders aus. Hier mal einen Auszug aus Augen geradeaus:

Die Geschichte war nur eine Frage der Zeit und die Journalistin Bärbel Krauß von der Stuttgarter Zeitung hat sie jetzt als erste aufgeschrieben. Die zunehmende Belastung verschiedener Truppenteile, vor allem der Marine, zusammen mit der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie führt dazu, dass demnächst ihre Arbeit einstellen können oder müssen: Die Soldatinnen und Soldaten, die auch ein Anrecht auf Urlaub und Freizeit haben, werden dann des Rest des Jahres für diesen Anspruch benötigen. Falls der nicht mit Geld abgegolten wird. Aus den Bericht:

In einigen Bereichen der BW sind seit Jahresbeginn so viele Überstunden angefallen, dass einzelne Einheiten mittlerweile am Rand ihrer Funktionsfähigkeit stehen. Als Brennpunkt dieser Entwicklung werden in gut informierten Kreisen unter anderem die gesamte Marine, das BW-Krankenhaus in Ulm, die Ausbildungsmanschaften im Gefechtsübungszentrum in Letzlingen und die Soldaten genannt, die zur Flüchtlingshilfe abkommandiert waren.
"Wenn die Marinesoldaten ihre Überstunden nicht ausbezahlt bekommen, sondern abbummeln müssten, kann die Marine vom Herbst an ihre Schiffe nicht mehr bemannen", erklärt ein Insider.

"Durch die laufenden Einsätze haben sich so viele Überstunden angesammelt, Dass die Besatzungen bis zum Jahresende Urlaub anmelden können. Dann müsste die Flotte allerdings im Hafen bleiben."

Allerdings laufen die Einsätze ja weiter, werden nicht weniger, im Gegenteil - und irgendwann werden bestimmte Missionen nicht mehr bemannt werden können, egal, wie der politische Wille aussieht. (Schon bei der parallelen Beschickung von ATLANTA vor Somalia, UNIFIL vor dem Libanon, und der NATO-Mission in der Ägäis wurde es ja in den vergangenen Monaten eng. Überwiegend wegen des Mangels an Material, sprich Schiffe. Demnächst vielleicht auch wegen des Mangel an Personal.)

Wenn ich die Arbeitslosenzahlen sehe, sind die Chancen die Leute einzufangen, die rechnen und lesen können, wohl sehr gering. Man kann ja jetzt auch nicht mal schnell die Wehrpflicht aufleben zu lassen, Das wäre ja ein Eingeständnis von Missmanagement. :angel:

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Huszar am 07 Juni 2017, 17:47:06
Naja, bescheuerte Regelungen gibt es überall. Da kam irgendein Blödmann auf die Idee, dass Brummifahrer ihre Pause nicht mehr auf einem Parkplatz nehmen dürfen, sondern zwingend in ein Hotel müssen. Allerdings:
1, Bewachte Parkplätze sind sowieso Mangelware
2, die normalen Parkplätze sind schon so überfüllt
3, in einem Hotel gibt es keine Parkplätze für Lkw (und noch weniger bewachte)

Wie sich dieser Blödmann es vorgestellt hat, wo die Lkw dann abgestellt werden, und was von diesem Lkw noch übrig ist, wenn der Fahrer nach mehreren Stunden zurückkommt, kann ich nicht verstehen.
Zumindest werden die Jobs der Kollegen durch diese Regelung geschützt. Geklaute Ladungen und Lkw machen doch einiges an Arbeit...

(ok, da diverse Speditionen wegen der Regelung und den Strafen wegen nicht-Befolgung dieser eher zu machen, wird die Arbeit weniger. Danke...)

Sorry, war bissl off-topic
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Götz von Berlichingen am 07 Juni 2017, 22:15:52
»Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.«
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

http://www.zenkreis.de/zen/humor/nochmehr/gesetze.htm
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Big A am 08 Juni 2017, 07:43:24
Zur Entschärfung:

Einsätze (mandatiert oder einsatzähnliche Verpflichtungen) fallen nicht unter die Arbeitszeitverordnung!

Der GI hat sich klar dahingehend geäußert, dass, wenn Mehrarbeit anfällt (angeordnet ist) diese eben auch gem. den Richtlinien mit eld abgegolten werden soll. (ist den meisten Betroffenen sowieso lieber, so meine subjektive Wahrnehmung)

Axel
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Didi170 am 29 Juni 2017, 21:33:50
Wem ist das eigentlich eingefallen mit der AZV, der war wohl auf einem Schiff?
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 06 Dezember 2017, 15:28:24
Moin,

wie sieht es aus bei der Bordzulage. Wir wohnten ja im Hafen 24 Stunden an Bord. Jetzt müssen die Lords nach 8 Stunden den Dampfer verlassen und ihre Unterkunft an Land aufsuchen.

Wird nun die Zulage um 2/3 gekürzt :? :? :? Denn die Zulage weiterzahlen wäre ja zu einfach... :angel:

Wer kann Auskunft geben :?

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Elektroheizer am 13 Januar 2019, 21:10:27
Zitat von: RonnyM am 15 November 2015, 11:04:52
bisher ist es so, dass, wie im Beispiel gezeigt, ein Oberstabsgefreiter, der schon 6 Jahre auf EGV´s fährt, sich nun eine Wohnung suchen muss. So mal eben 400-500 Euronen weniger tut schon weh.

Sollte sich der Bund entschließen die Kosten zu übernehmen, fragt man sich auf der anderen Seite, ob man diese sinnlos verpulverten Gelder nicht anderweitig sinnvoll einzusetzen. :BangHead:

Vorhin kam auf "Hallo Niedersachsen" ein Bericht über die Soldaten-Arbeitszeitrichtlinie. Zu sehen war ein HG in einer vom Bund angemieteten Stadtwohnung, sah aus wie eine Studentenbude. Ältere Soldaten müssten sich ihr Unterkunft selber suchen, ob diese auch vom Bund bezahlt werde ging daraus nicht hervor. Am Stützpunkt Wilhelmshaven werden derzeit Landwohnungen für die Besatzungen errichtet, Einzelzimmer mit WC/Dusche und ausgestattet mit Fernsehen und WLAN.

Umgesetzt wurde de Soldaten-Arbeitszeitrichtlinie mit dem besonderen Focus auf eine gesteigerte Attraktivität der BW auf dem Arbeitsmarkt.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 14 Januar 2019, 08:20:24
...und ich bleibe dabei, Koje und Arbeitsplatz gehören zusammen. Nur so kann mE eine Verbundenheit hergestellt werden. Gerade Abends nach Dienst eine gemütliche (Bier) Runde im Deck. Das hatte doch was, dass schweißt zusammen... :angel:

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Manfred Heinken am 14 Januar 2019, 16:07:17
Moin zusammen,
finden diese, wie auf dem Foto zu sehen, Einsatzbesprechungen nicht mehr an Bord statt?
Das währe natürlich mehr als schade.
Von diesen Ereignissen an Bord wird doch heute noch gesprochen und geschwärmt, geschadet haben uns diese
Besprechungen auch nicht.
Einsatzfähig waren wir zu jedem Zeitpunkt, wo immer wir gefordert wurden..
Beste Grüße
Manfred Heinken
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: ziege am 14 Januar 2019, 18:49:27
@ Ronny und Manfred

top top top :TU:) :TU:) :TU:)

:OuuO:

Grüsse,

Uwe
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: U99 am 14 Januar 2019, 18:59:24
Bald werden sie aus der Armee einen Kindergarten machen. Putin lachte nach den Vorschlägen der Gewerkschaft im Falle eines Angriffs gegen die weiße Fahne wahrscheinlich zwei Tage. Sie halten ihre Soldaten drei Tage im Winter auf Wache, um sich an den Beruf zu gewöhnen, für den sie sich entschieden haben.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: habichtnorbert am 14 Januar 2019, 19:11:32
Moin, moin, Ronny und Manfred,

ja das wahren noch Zeiten, auch bei der VM,
und die Schiffsbesatzungen gehören auch heute noch an Bord,
nur die Offiziere Wohnten im Vorfeld außerhalb der Objekte, so das sie bei Alarm innerhalb von 5 Minuten im Stab sein konnten und innerhalb von 10 Minuten sich an Bord befanden,
wie sollen sonst die Schiffe und Boote innerhalb von 10 Minuten Auslaufbereit sein,  :?

Manfred,
ein schönes Bild hast Du da eingestellt, hab inzwischen schon mit bekommen, das Ihr immer alles an Bord hattet,

bei uns gabs nichts weiter an Bord, für Zigaretten, Bonners und Limo war jeder alleine Verantwortlich, außerdem war Alkoholverbot, trotzdem schafften wir es immer wieder einige Flaschen am Tor-KP vorbei zuschmuggeln, kann man heute ja zugeben, da ja keine Bestrafung mehr folgen kann  :-D ,

hab hier auch ein Bild von unserem 8 Manndeck,
:MG:
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Manfred Heinken am 15 Januar 2019, 08:35:21
Moin Norbert,
wenn ich mir Dein Foto so ansehe, sehe ich doch, das  in den Decks, egal ob BM oder VM, die Freiwache immer
angenehm gestaltet wurde.
Diese Erinnerungen bleiben uns erhalten.

Beste Grüße
Manfred Heinken
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Sven L. am 15 Januar 2019, 10:15:47
Hallo Leute,

Mal in die Diskussionsrunde gefragt - wie sieht es bei den anderen EU-Partner aus? Zum Beispiel in der französischen Marine? Gibt's da Informationen?
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: kalli am 15 Januar 2019, 10:55:52
Zur Umsetzung in den Mitgliedsstaaten (ist aber schon etwas älter)
https://www.bundestag.de/blob/438620/3ccb67f2fb8352fae6c26ae2243fc98b/wd-2-082-16-pdf-data.pdf
Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/sazv/SAZV.pdf
Man kann ja von den alten Zeiten schwärmen. Aber die Zeiten ändern sich. Die VO ist etwas komplexer als das bisher hier diskutiert wird. Die Anforderungen an eine Berufsarmee sind eben ein ,,wenig" anders.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Manfred Heinken am 15 Januar 2019, 11:12:30
Moin Kalli,
da hast Du Recht, die Zeiten haben sich gewaltig geändert.
Da schwärme und träume ich doch mit all den Leuten die noch da sind, von der guten alten Zeit.
Aber auch alles Neue, was heute so auf dem Markt ist, kann erlebnisreich sein und ist es sogar.

Beste Grüße
Manfred Heinken

Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: MatzeM1095 am 17 Januar 2019, 00:09:26
Moin,

ich habe mir gerade die einzelnen Beiträge bzw. Reaktionen durchgelesen und meiner Meinung nach wird hier z.T. sehr wenig, besser gesagt zu wenig differenziert und ebenso zu viel pauschalisiert.
Damit Ihr wisst, wie ich zu meinem Standpunkt komme, etwas Hintergrund zu mir selbst:
Ich habe 1999 als SaZ 4 und Unteroffizieranwärter angefangen und meine erste Bordeinheit war der U-Boottender Meersburg in Eckernförde, auf dem ich (im Nachhinein betrachtet) glücklicherweise nur etwas über 3 Monate verbrachte. Ich war 19, Obergefreiter und meine Koje war im kleinsten Mannschaftsdeck, in dem acht Mann wohnten. Das sogenannte "Blitzer-Deck". Drei Kojen übereinander. Meine Koje war quasi ebenerdig, hinter der Back und es war mühsam, wenn man sich dort mit 1.87m Körpergröße zum Schlafen einfädeln wollte. Als neue "Kiste" musste man übrigens unmittelbar nach dem Wecken aus der Koje, sonst gab es Geldstrafe für die Deckskasse oder man wurde wahlweise mitsamt der Koje an die Wand geklappt.
"Kisten" mussten wochenweise einen sogenannten Decksdienst versehen. Das bedeutete, dass man morgens vor dem Frühstück das Wohndeck reinigen musste, damit der Decksälteste beim eigentlichen Reinschiff am Nachmittag höchstens mal die Back abzuwischen brauchte. Außerdem musste man mehrmals täglich den Kühlschrank mit Getränken auffüllen. Versah man diesen Dienst nicht gewissenhaft, gab es wieder eine Geldstrafe.
Man ließ etwas im Wohndeck liegen? Das wurde an die Glocke über der Back gehängt und man musste eine Geldstrafe entrichten.
Man vergaß seinen Spind abzuschließen? Geldstrafe.
Man hat seinen Schlüssel am Spind vergessen? Geldstrafe.
Überhaupt die Spinde. Als "Kiste" hatte man einen kleinen Spind. Die Geige hing im gemeinsamen Längsspind. An einen der größeren Spinde oder etwa an die Schuhspinde auf dem Längsgang brauchte man nicht zu denken.
Jedes Wohndeck hatte seinen eigenen Abort zwei Abteilungen weiter achtern. Diese Aborte waren verschlossen. Die Schlüssel hingen in den Wohndecks und wenn man sein Geschäft verrichten musste, musste man auch tunlichst darauf achten, dass man danach auch wieder abschloss. Sonst wurde nämlich die Klotür geklaut. Die "altgefahrenen" Bewohner der anderen Wohndecks kontrollierten nämlich immer, ob irgendjemand seine Klotür nicht verschlossen hatte, um diese dann ggf. auszuhängen und auf dem eigenen Abort einzulagern. Wenn einem nichtsahnend so etwas passierte, musste man sich durch die anderen Wohndecks fragen und dort dann eine Geldstrafe entrichten. Nur dass dann 25 D-Mark fällig waren, während sich die Strafen im eigenen Wohndeck bei 10 bis 20 D-Mark bewegten.
In der Cafeteria, die für über 50 Mann die Mannschaftsmesse war, saßen wir wie die Heringe divisionsweise an zwei Backs, wenn wir denn einen Platz ergattern konnten, während die "altgefahrenen" Gasten an einer eigenen Back dinierten.
Das war 1999. Die Strafen brachten mich in drei Monaten um etwa 150 D-Mark. Aber ich konnte froh sein. In unserem Wohndeck wurde nicht geprügelt, Zigarettenkippen, Asche, Kronkorken und Bierdosen wurden nicht in "Kistenkojen" entsorgt und beim morgendlichen Kojenklappen wurde bei uns auch niemandem ein Arm oder Bein gebrochen.
Die Gasten und Maate dienten damals als SaZ meist 4 Jahre - die PUOs entweder 8 oder 12 Jahre.

Ich ging dann nach Plön und anschließend als junger Maat auf ein Minenjagdboot nach Olpenitz. Dort gab es für Bootsbesatzungen Landunterkünfte. Gasten hatten 4-Mann-Stuben und Maate teilten sich eine Bude. PUOs, die das wünschten, hatten Einzelstuben in eigenen Blöcken. Da wir allerdings zu wenig Stuben hatten, verbrachte ich die ersten 2 1/2 Jahre an Bord. Das war aber völlig in Ordnung. Es gab dort Decks- und Messeordnungen, aber die waren völlig human und man hatte ausreichend Platz und Ausstattung. Alle hatten die gleichen Spinde.
Ich war dann fast sechs Jahre auf diesem Boot und oft und gern und viel unterwegs. Ich bekam auch eine Stube. Irgendwann war es nämlich auch genug. Viele Leute verlängerten, ich auch, und dann ist es auch mal gut mit dauerhaftem "Ferienlager" an Bord und man möchte auch mal für sich sein.
Die Verpflichtungszeiten nahmen zu. Waren SaZ-4-Obermaate früher abzüglich ihrer Ausbildungszeit netto etwas über 3 Jahre an Bord, kamen nun Unteroffiziere, die von vornherein für 8 Jahre, und Bootsleute, die für 12 Jahre unterschrieben hatten. Ebenso war und ist es keine Seltenheit mehr, dass Mannschaftsdienstgrade 8 oder 12 Jahre dienen. Die Besatzungen werden älter.

Irgendwann braucht jeder einen Rückzugsraum und ich würde wirklich gern diejenigen welchen mit ihren 40, 50 oder 60 Lenzen sehen, die sich omnipräsent für das Leben an Bord aussprechen, wenn man sie heutzutage dauerhaft in ein, von mir aus, 6-Mann-Wohndeck an Bord eines Minenjagdbootes stecken würde, wo sie sich (ohne Fernsehen) zwei 220-Volt-Steckdosen teilen müssten, während sie mit dem anderen Wohndeck in der Abteilung zusammen gerade mal ein WC und zwei Waschbecken hätten ... und das dann über Jahre.

:wink:

Damit lockt man bei den aktuellen Verpflichtungszeiten eben keine Leute mehr. Man muss irgendwann auch mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit.
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: jockel am 17 Januar 2019, 08:43:27
Hier ist offensichtlich etwas falsch rübergekommen. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, mutierte man mit erreichen des 25. Lebensjahr zum "Heimschläfer". Ob es einem passte oder nicht, man musste sich um eine private Unterkunft kümmern.

Gruß
Klaus
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 17 Januar 2019, 09:27:02
...tja Matze, dann warst du ja auf einen echten Kapitalisten-Dampfer. Bei quasi jeden Atemzug eine Geldstrafe... War mir vor rund 30 Jahren vorher völlig unbekannt diese Maßnahmen.

Ich hatte zB mit meinen 175 cm nie Probleme mit den Kojen gehabt. Wenn ich noch an das U-Deck auf Z4 denke... Mit 87 Mann in einem Deck, dich störten schon 8 Mann. So ändern sich die Zeiten. Natürlich haben sich auch die Ansprüche geändert.

Aber ich bleibe bei meiner Meinung - ein Leben an Bord und das 24 Stunden/Tag/Nacht... :biggre:

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: MatzeM1095 am 17 Januar 2019, 17:17:55
Ronny, mich störten nicht die 8 Mann an sich. Mich störte, dass man den drei Arschlöchern darunter quasi 24/7 ausgesetzt war und als Neuling wie eine Weihnachtsgans ausgenommen wurde.
Auf dem Minenjäger wohnten wir 100er Maate auch in einem 8-Mann-Wohndeck, aber ohne Probleme.
Ich weiß nicht wie lange Du bei der Marine zur See gefahren bist bzw. dort an Bord gelebt hast und möchte Dir weiß Gott nichts unterstellen. Ich bezweifele aber stark, dass Du 12 oder 13 Jahre in einem größeren Wohndeck ausgehalten hättest. So lange war ich an Bord und ich habe mich schließlich über meine Landunterkunft, später über meine klitzekleine 2-Mann-PUO-Kammer (die "Telefonzelle") und schließlich über meine Wohnung am Standort gefreut.

Z103- und Schnellbootfahrer haben auch über Jahrzehnte ihre Landunterkünfte gehabt. Ich wüsste nicht, dass das der Kameradschaft oder der Identifikation mit der Einheit oder Besatzung abträglich gewesen wäre. Oder?

Der Punkt, der wirklich negativ ist, sind nicht mögliche Landstuben, sondern dass das Schiff bzw. das Boot nach Dienstschluss geräumt werden oder gar verschlossen werden muss. Das killt Messeabende, spontane Bordfeste und das längere Einlaufbier.
Die Kommandanten werden darüber nicht den Dienst verlängern oder dienstliche Veranstaltungen arrangieren, da sie eh im Auge haben müssen, dass ihre Leute damit nicht auch noch Überstunden (oder "Mehrarbeit") produzieren.

Klaus, zu den 25-jährigen:
Viele Standorte zielen darauf ab, dass über 25-jährige keine Unterkunft mehr in der Kaserne erhalten. Diese müssen sich eine Wohnung nehmen und sofern sie keine Trennungsgeld-Empfänger sind, müssen sie sie vollumfänglich selbst bezahlen. Trennungsgeld-Empfänger haben eine anderweitige Wohnung, die vom Dienstherrn bereits vorher anerkannt wurde oder sie sind verheiratet. Dadurch hätten sie Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne. Viele Standorte wollen oder können das nicht. Deshalb geschieht dann meist Folgendes:
Müssen sich Trennungsgeld-Empfänger eine zusätzliche Wohnung am Standort suchen, haben sie Anspruch auf das so bezeichnete Trennungsübernachtungsgeld. Dabei wird sich am lokalen Mietspiegel orientiert. In Bremerhaven sind das dieses Jahr maximal 400 Euro.

Gruß
Matze
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: RonnyM am 18 Januar 2019, 11:42:37
Moin Matze, ich möchte ja deine Ansichten nicht widersprechen, da ich eben eine Generation früher "an Bord" war. Ich habe in den 8 Jahren nur Dickschiffe gefahren. Da war UW 12 die löbliche Ausnahme.

Eine längere Dienstzeit hatte 1970 "Schmidt Schnauze" verhindert. Denn auf der Fachschule in Flensburg kamen die Leute von der Stammdienststelle "an Bord" und versuchten uns eine Weiterverpflichtung schmackhaft zu machen. Aber damals war die Situation so, dass Dank des Haarerlasses - die Haare waren länger als die Mützenbänder - und die Aufweichung der Disziplinarordnung - S- Boote und Minensucher konnten teilweise nicht auslaufen, weil die Kommandanten mit der schriftlichen Erwiderung der Beschwerden am Schreibtisch gebunden waren- eben eine Weiterverpflichtung für uns nicht in Frage kam. Übrigens waren auch Heer und Luftwaffe mit an Bord. Dort das gleiche Dilemma.

Jedenfalls waren zu meiner Zeit die Unterkünfte, bis auf den Fletcher, uneingeschränkt wohnlich. Neidisch war ich, als ich während der Kieler Woche mal einen unserer Minensucher besucht hatte. Die hölzerne Einrichtung, die hölzerne Koje mit Vorhang und Beleuchtung, was brauchte man da noch eine Stadtwohnung...

Gut, die Zeiten haben sich geändert. Jedenfalls hatte zu meiner Zeit sich keiner über zuviel Stunden aufgeregt. Das war überhaupt kein Thema. Warum? Weil Arbeitsplatz und Koje an einem Ort war. So war es auch möglich, sich zwischenzeitlich mal eben auf die Ducht zu hauen.

Übrigens, zu meiner Zeit hätten sich die Berufssoldaten gefreut, mal für 12 oder 13 Jahre an einem Kommando tätig zu sein. Umziehen hieß die Parole.

Ich denke jedenfalls positiv auf meine 8 Jahre zurück und habe heute keinerlei Verlangen, als Mariner im Fleckentarn zu marschieren.

Grüße Ronny
Titel: Re: Arbeitszeitverordnung dank EU
Beitrag von: Kuddelshark am 09 Februar 2019, 17:26:04
Bei allem was hier so geschrieben wurde, darf man nicht vergessen, dass diese neue Arbeitszeitregelung für die gesamte Bundeswehr gilt. Im Heer und in der Luftwaffe ist das Ganze ebenso einfach umzusetzen wie in den diversen Landdienststellen der Marine einschließlich MarKdo und MUKdo. Die ganze Arbeitszeitaktion läuft unter anderem auch unter dem Motto "Vereinbarkeit vom Familie und Beruf". Die "Probleme", die angeblich das seefahrende Personal hat, sind auf Grund der vergleichbar geringen Zahl von Betroffenen, nachrangig.
Btw. Kosten für eine Wohnung haben andere Soldaten in anderen Teilstreitkräften auch. Ich persönlich hätte nach einer 5-monatigen STANAV auch gern 8 Wochen Überstunden abgefeiert anstelle von 2 Tage SU...