Forum Marinearchiv

Flotten der Welt => Die Deutsche Kriegsmarine => Deutsche Kriegsmarine - U-Boote => Thema gestartet von: wirbelwind am 27 Februar 2013, 17:36:51

Titel: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 27 Februar 2013, 17:36:51
Hallo
hätte folgende Frage an das Forum. Der Zusammenhalt und die Disziplin der U-Boot. Männer ist legendär. Deshalb würde mich interessieren, ob es gegen U-Boot-Fahrer Todesurteile wegen ,,Feigheit vor dem Feind" gegeben hat. Habe vor längerer Zeit gelesen, dass ein U-Boot-Kommandant aufgrund einer Denuziation seines 1. WO zum Tode verurteilt wurde. Name ist mir leider entfallen. Der Vater des U-Boot-Kommandanten, selbst dekorierter Marineteilnehmer des 1.WK, hatte bei Dönitz persönlich interveniert. Ohne Erfolg. Der Denunziant fiel später als U-Boot-Kommandant. Wer war der verurteilte Kommandant, gab es noch ähnliche Fälle und wie sah es überhaupt mit de :?äufigkeit der kriegsgerichtlichen Ahndungen bei der U-Boot-Waffe aus? :? Bedanke mich schon mal für Eure Bemühungen!
MfG Wirbelwind
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: t-geronimo am 27 Februar 2013, 17:40:40
Manchmal ist es nützlich, mal die  --/>/> Suchfunktion (http://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php?action=search) des Forums zu testen, dann hat man mit etwas Glück zumindest schon mal einige Anhalte:

--/>/> http://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,17745.0.html
--/>/> http://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,13294.msg149312.html#msg149312

:MZ:
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 01 März 2013, 17:41:18
Hallo Thorsten,
vielen Dank für Deine Hinweise. Habe, bevor ich meine Frage ins Forum stellte, natürlich über Suchanfrage versucht abzuklären, ob es dazu schon etwas gibt. Leider gab es keine Ergebnisse. Ist sicherlich auch abhängig davon. wie die Anfrage gestellt wird. Läßt sich vielleicht die Häufigkeit der Disziplinarverstöße der U-Boot- Waffe im Verhältnis zu den anderen Heeresteilen herausfinden?
MfG Wirbelwind
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 01 März 2013, 19:59:05
Hallo Wirbelwind,
Läßt sich vielleicht die Häufigkeit der Disziplinarverstöße der U-Boot- Waffe im Verhältnis zu den anderen Heeresteilen herausfinden?
Ich weiß nicht, ob sich diese frage beantworten lässt. Wenn ein Marinesoldat ein Disziplinarverstoß beging, dann kam dies in die Stammrolle. Ein großer Teil ist in Berlin damals verbrannt. Einige wenige Akten konnten rekonstruiert werden. Meistens dann, wenn irgendwo eine Abschrift vorhanden war. Dies war dann der Fall, wenn ein Marinegericht ermittelte. Hier gibt es einen größeren Bestand in Freiburg. Was Du nun unter Disziplinarverstoss verstehst, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht mal ein paar Beispiele.
5 Tage geschärfter Arrest wegen unrechtmäßiger Mitnahme von U-Bootproviant (Mundraub)
7 Tage Bordarrest und 3 Wochen Ausgehbeschränkung mit der Verpflichtung um 19Uhr an Bord zu sein (Wegen unmilitärischen Benehmen gegenüber eines Vorgesetzten)
3 Tage geschärfter Arrest (Wegen belügens eines Vorgesetzten und unmilitärischen benehmen gegen einen Vorgesetzten im Wiederholungsfall)
Dies aus einer Stammrolle eines U-Bootfahrers. Führungszeugnis schlecht

Da meines Wissen nur bei Angehörigen der KM es so genau dokumentiert ist, wird ein Vergleich nicht möglich sein.

Gruß
Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 01 März 2013, 21:14:28
Hallo Heinz-Jürgen,
vielen Dank für Deine Antwort. Merke schon, dass ich noch einiges lernen muss, um präzisere Anfragen zu stellen, weil es sonst schwer wird darauf zu antworten. Vielleicht läßt sich noch in Erfahrung bringen, wie es sich mit den Todesurteilen in dieser Beziehung verhielt und damit meine ich alle Dienstgrade in der U-Boot-Waffe. Von den Kommandanten waren es ja wohl zwei, wie thorsten mitgeteilt hat.
MfG Wirbelwind
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: FAlmeida am 02 März 2013, 00:09:43
Liste der U-Kommandanten Vergehen         
         
Name / Boot      
Gerhard Nolte / U-1194              Mißhandlung Untergebener / 6 Wochen verschärfter Arrest

August-Wilhelm Hewicker / U-671       Anstiftung zur Straftat, Ungehorsam, Falschmeldungschwerer Diebstahl / 6 Monate, Entlassung aus dem Offiziersstand, Degradierung

Helmut Franzke / U-3   widernatürliche Unzucht mit Untergebenen,
6 Monate+3 Monate, Degradierung

Hartmuth Schimmelpfennig / U-1004   widernatürliche Unzucht mit Untergebenen Strafe 1 Jahr und 6 Monate, Rangverlust

Hugo Förster / U-501   Feigheit vor dem Feind   Krieggefangenschaft im Kriegsgefangen Lager. Repatriiert und, wo es unter Haftangeklagten der Feigheit vor dem Feind in Wilhelmshaven gestellt wurde. Selbstmord durch das Schießen während der Verzögerung in Wilhelmshaven.

Heinz Hirsacker / U-572   Feigheit vor dem Feind   Todesstrafe

Oskar Kusch / U-154   Wehrkraftzersetzung   Todesstrafe

Heinz-Günther Scholz / U-283    Wehrkraftzersetzung  (Anklage war in Vorbereitung, vorher Selbstmord)   Kein Verschulden Dritter, event. Selbstmord aus pers. Gründen (Liebeskummer)

Günther Zedelius / U-637   Mißhandlung Untergebener, 6 Wochen verschärfter Arrest

Karl Heinrich Harlfinger / U-269  Verfahren wegen Selbstmord, Verfahren wegen Wehrdienstentziehung war angekündigt   Mehrere Arreststrafen, kein Verschulden Dritter    Selbstmord am 21.03.44

Hans-Ulrich Scheltz / U-D5   Unterdrückung einer Meldung,   6 Wochen Arrest

Guido Hyronimus / U-670   Fahrlässige Tötung,   6 Monate Gefängnis

Bernhard Schwarting / U-1102   Fahrlässige Tötung/Schiffsbeschädigung, 5 Monate Gefängnis

Wolfgang Schwartzkopf / U-2   Fahrlässige Tötung/Schiffsbeschädigung, 6 Monate Gefängnis

Karl-Heinrich  Feufel  / U-1301  Ungehorsam,   6 Wochen verschärften Kammerarrest

Peter Zschech / U-505  Verfahren wegen Selbstmord , kein Verschulden Dritter festgestellt

Walter Köhntopp / U-995  Verfahren wegen Feigheit von Suhren unterdrückt Arreststrafe (unzurechnuingsfähig)

Hans Heinrich Ketels / U-571   Ungehorsam (Geschlechtskrankheit), 3 Wochen Arrest

Ortwin Hensellek / U-298  Ungehorsam,    3 Monate Gefängnis

Frerks, Paul / U 975   Mißhandlung Untergebener, 3 Monaten Gefängnis verurteilt § 330 RStGB OKM bestand auf Degradierung zum Matrosen.


Gruß, Fernando
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 02 März 2013, 01:07:49
moin, Fernando,

Zitat von: FAlmeida am 02 März 2013, 00:09:43
Liste der U-Kommandanten Vergehen               
...
Oskar Kusch / U-154   Wehrkraftzersetzung   Todesstrafe
Der Begriff "Vergehen" wäre m.E. durch den Begriff "Anklage" zu ersetzen, Kusch hat keine Wehrkraftzersetzung "begangen".

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Schorsch am 02 März 2013, 08:34:53
Hallo Wirbelwind!

Es gibt eine Veröffentlichung aus dem Jahr 1993, die sich wissenschaftlich mit der Marinegerichtsbarkeit auseinandersetzt. Es wurden dort etwa 4000 Urteile ausgewertet, von denen 375 Verfahren Angehörige der U-Boot-Waffe betrafen. Das erwähnte Buch stammt von Ludwig C.R. Hannemann und heißt "Die Justiz der Kriegsmarine 1939 – 1945; im Spiegel ihrer Rechtsprechung".
Einige Inhalte des nicht ganz einfach erhältlichen Werkes sind in Svein Aage Knudsen: ,,Deutsche U-Boote vor Norwegen 1940 – 1945" wiedergegeben, so z.B. die Erfassung einzelner Deliktgruppen im Bereich der U-Bootwaffe, verglichen mit der gesamten Kriegsmarine.


DeliktKM gesamtU-Boot-Personal
militärischer Diebstahl
14,5%
16,1%
unerlaubte Entfernung
10,7%
7,3%
Diebstahl
9,0%
4,2%
Wehrkraftzersetzung
8,5%
4,2%
Kameradendiebstahl
7,5%
7,7%
Wachvergehen
7,1%
11,3%
Fahnenflucht
6,7%
5,3%
militärischer Ungehorsam
6,7%
15,2%
Unzucht
3,5%
2,9%
tätlicher Angriff
3,2%
0,0%
unbefugtes Ordentragen
0,0%
3,1%

Ob es ähnliche Veröffentlichungen gibt, die diese Vergleiche auf Heer oder Luftwaffe ausdehnen, ist mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Schorsch
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 02 März 2013, 09:18:06
Hallo,
Dank an FAlmeida und Schorsch für die Bereitstellung der Fakten. Die angegebenen Bücher werde ich mir natürlich versuchen zu besorgen. Vielleicht wäre auch ein Blick in die Verurteilung von Angehörigen der Luftwaffe und des Heeres zur Versetzung ins Strafbataillon 99 im Verhältnis zur Verurteilung von U-Boot-Männern in eine vergleichbare Einheit der Kriegsmarine (glaube das war die Schiffsstammabteilung IV Wilhelmshafen)   machbar :?
MfG Wirbelwind
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 02 März 2013, 18:39:44
Hallo zusammen,
zur Ergänzung noch.
Paul Frerks wurde meines Wissens wg. einer Vollrauschtat verurteilt. Er hatte dabei eine Wache mit der Pistole bedroht.
Karl Feufel fuhr verbotenerweise durch Minenfeld
Werner Joachim Bach wurde vergessen. Er bekam als Kommandant 4 Wochen verschärften Arrest wg. Mißachtung seiner Aufsichtspflicht.


Zu der Aufstellung von Herrn Hannemann.
Das Verhältnis wird sich sicherlich nicht verändert haben. Was wahrscheinlich mehr einfließen müsste, ist die Anzahl der Verfahren.
Einige Delikte sind nicht aufgeführt z.B. Hehlerei und Kapitalverbrechen. Ich möchte hier an den Vorfall auf U 428 erinnern. Die verurteilten Soldaten mussten ihre Strafe noch weit nach Kriegsende absitzen. Der Kommandant war auch nicht straffrei. (Ungehorsam).
Beim tätlichen Angriff auf Vorgesetzte sind mittlerweile auch Fälle in
der U-Bootwaffe bekannt.

Für Wirbelwind:
das Strafbatallion 999 war eine Bewährungseinheit für politisch Verurteilte. Angehörige der Luftwaffe, des Heeres und der Kriegsmarine wurden nach der Verurteilung in ein Wehrmachtsgefängnis gebracht. Grundsätzlich gab es mehrere Faktoren, die dann  eine Frontbewährung ermöglichen.
Bisherige Führung, Führung im Wehrmachtsgefängnis und Vergehen. Marinesoldaten mit guter Führung wurden oft nach 6 Wochen Gefängnis wieder zur Frontbewährung aufs Schiff versetzt. In der regel aber nicht auf das Boot, wo sie vorher Dienst machten. War die Führung schlecht, kam es nach kurzer Zeit im Wehrmachtsgefängnis zur Feldstrafgefangenenabteilung an die Front. Bei Verurteilungen über ein Jahr kam der Soldat eher nach Torgau und z.B. zum Inf.Bat. 500 zbV. Ab 1945 wurden verurteilte Soldaten (auch KM) fast nur noch zu den 500ern geschickt. Bei Verurteilungen von über 2 Jahren musste mit der Entlassunf aus der Wehrmacht gerechnet werden und der Soldat wurde ins Moorlager überstellt. (Hiermal kurz zusammengefasst. Das Prozedere war wie immer in Deutschland etwas komplizierter und dauerte immer seine Zeit)

Gruß

Heinz-Jürgen   
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: FAlmeida am 02 März 2013, 19:39:49
Bach, Joachim-Werner
24/09/1944-09/05/1945 Kommandant  "U 1110" / 8. U-Flottille, Danzig später 5. U-Flottille, Kiel. Frontboot ohne Einsatz. Keine Unternehmungen.
Am 03.01.1945 4 Wochen Kammerarrest wegen Verletzung der Aufsichtspflicht  § 147 Militärstrafgesetzbuchs. Ermahnung wegen Alkoholproblemen.


Gruß
Fernando
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 03 März 2013, 19:59:02
Hallo Fernando,


Heinz-Günther Scholz / U-283    Wehrkraftzersetzung  (Anklage war in Vorbereitung, vorher Selbstmord)   Kein Verschulden Dritter, event. Selbstmord aus pers. Gründen (Liebeskummer)

Eine kleine Korrektur aus meiner Sicht. Wehrkraftzersetzung war hier wohl nicht gemeint; eher Wehrmittelbeschädigung. nach 2 Haverien befürchtete Scholz nach der dritten Haverie Schaden seiner Karriere.
(Das war die Vermutung des Gerichts. Während des Verfahrens gab es zusätzliche Informationen wg. Liebeskummer).

Gruß

Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 07 März 2013, 08:59:17
Hallo,
noch eine kleine Frage nachgeschoben. Was hatte es mit der Strafkompanie Plön für straffällige Marineangehörige auf sich :? Lüth soll einem neuen Besatzungsmitglied angedroht haben, entweder er ist nach der Törn sein Freund oder er landet bei der Strafkompanie Plön.
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 07 März 2013, 18:30:47
Hallo Rüdiger,

die Ausbildungsabteilung Plön hatte u.a. auch eine "sogenannte" Strafkompanie, die regelmäßig zum Fronteinsatz in Richtung Osten geschickt wurde. U-Bootfahrer, die die Disziplin auf einen Boot gefährdeten, wurden dort zur "Nachschulung" geschickt. Wie immer im Leben, gab es Vorgesetzte, die sich stärker darum kümmerten. Lüth gehörte wohl dazu.

Gruß
Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 08 März 2013, 13:08:05
Hallo Heinz-Jürgen,
danke für Deine Auskunft. Was für mich noch offen ist, bedeutete der Einsatz im Osten Rußland und in welcher Form :? Doch sicherlich nicht Landeinsatz. Gab es noch andere Strafkompanien bei der DKM :? Das Lüth eine gut eingefahrene, disziplinierte Besatzung gehabt haben muß steht ausser Zweifel, sonst wären seine Erfolge nicht machbar gewesen.
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 08 März 2013, 13:35:29
In dem Buch von Melanie Wiggins: "Davongekommen" berichtet ein gewisser Tom Poser, daß er als Bestrafung zum Landeinsatz (Funker) an die Ostfront (Leningrad) geschickt wurde.
Tom Poser war kurzzeitig auf U 222 und dann auf dem Frachter OST tätig.Nach dessen Versenkung kam er nach Paris zur Nachrichtentruppe der Marine. Und von da aus eben nach Osten.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: UHF51 am 08 März 2013, 13:56:21
Zitat von: Arche am 02 März 2013, 18:39:44
<snip>
Für Wirbelwind:
das Strafbatallion 999 war eine Bewährungseinheit für politisch Verurteilte. Angehörige der Luftwaffe, des Heeres und der Kriegsmarine wurden nach der Verurteilung in ein Wehrmachtsgefängnis gebracht. Grundsätzlich gab es mehrere Faktoren, die dann  eine Frontbewährung ermöglichen.
Bisherige Führung, Führung im Wehrmachtsgefängnis und Vergehen. Marinesoldaten mit guter Führung wurden oft nach 6 Wochen Gefängnis wieder zur Frontbewährung aufs Schiff versetzt. In der regel aber nicht auf das Boot, wo sie vorher Dienst machten. War die Führung schlecht, kam es nach kurzer Zeit im Wehrmachtsgefängnis zur Feldstrafgefangenenabteilung an die Front. Bei Verurteilungen über ein Jahr kam der Soldat eher nach Torgau und z.B. zum Inf.Bat. 500 zbV. Ab 1945 wurden verurteilte Soldaten (auch KM) fast nur noch zu den 500ern geschickt. Bei Verurteilungen von über 2 Jahren musste mit der Entlassunf aus der Wehrmacht gerechnet werden und der Soldat wurde ins Moorlager überstellt. (Hiermal kurz zusammengefasst. Das Prozedere war wie immer in Deutschland etwas komplizierter und dauerte immer seine Zeit)

Gruß

Heinz-Jürgen

Wenn Du eine Quelle für diese "Behauptung" hast, dass es das Strafbataillon 999 gab, wäre ich sehr dankbar.
Es gab m.W. lediglich ein Buch mit diesem Titel!!

Ansonsten lies bitte hier:

Das Gefüge der Bewährungstruppen

Während es sich bei den Angehörigen der Verbände z.b.V. um vollwertige ordentliche Soldaten handelt, ist das Kriterium der Formationen der Bewährungstruppe 999 die Wehrunwürdigkeit bzw. der "bedingten Wehrwürdigkeit" der Zweiten Klasse des Soldatenstandes während der Dauer des Bewährungseinsatzes im Kriege. Entsprechend war die organisatorische Einteilung

I. Verbände zur besonderen Verwendung (z.b.V.):
1.) 500er u.a. Bataillone z.b.V. der Heerestruppe,
2.) Sonderstab F und 361er Afrikaschützen,
3.) Feld-Bataillone z.b.V. der Luftwaffe,
4.) SS-Sonder- und Sturmtruppen.
II. Formationen für Soldaten "Zweiter Klasse":
1.) 999er Afrika- und Festungstruppe,
2.) Bewährungseinrichtungen der Organisation Todt.

Die Angehörigen der unter römisch I genannten Formationen legten stets Wert darauf, mit den Delinquenten unter röm. II nicht identifiziert zu werden. Zur Ehre der Bewährungstruppe 999 mit ihren nur bedingt wehrwürdigen Bewährungsmännern ist festzustellen, dass ihre große Mehrheit den in sie gestellten Erwartungen durch Bewährung vor dem Feind entsprochen hat.

Quelle:
http://forum.panzer-archiv.de/viewtopic.php?t=9920&highlight=

:MG:
Uwe
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 08 März 2013, 14:45:52
Hallo Uwe,
danke für Deine Infos top. Habe bisher auch geglaubt, dass es das 999 Strafbataillon gegeben hat. In einer Erzälung mit meinem ehemaligen Arbeitskollegen tauchte dieser Begriff auf. In seinem Bekanntenkreis ist jemand im Afrikakorps gefallen und in Tunis beerdigt, der zu den 999 gehörte. Irrtümlicherweise wurde dies als Strafbataillon 999 bezeichnet. Nun ist für mich klar, dass es sich um die Afrika-Bewährungseinheit 999 handelte.
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Trimmer am 08 März 2013, 15:03:30
Hallo Rüdiger - Verstehe ich jetzt nicht. Straf.Bat. 999 - war eine Einheit mit Soldaten zur " Frontbewährung". Nun gab es aber auch dort ganz "normale" Soldaten z.B. als Gruppenfüher - Unteroffizier, Zugführer - Leutnant usw.  Soldaten die zur "Bewährung " zu den 999 ern gekommen sind hatten zuvor ihren letzten Dienstgrad verloren und ihre erworbenen Auszeichnungen wurden auch aberkannt. Es gab dort also auch frühere Offiziere die als Soldat dienten.

Gruß - Achim - Trimmer
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: UHF51 am 08 März 2013, 15:26:07
Moin Achim,

die 999er waren Bewährungstruppe, d.h. NIE Strafeinheiten!!

Siehe: Bspw. Tessin Band 13, Seite 200-206

:MG:
Uwe

EDIT:
[...]
Nicht selten war, dass noch im Krieg aus Unkenntnis oder verschwommenen Vorstellungen auch in Stäben die geschilderten Erziehungs- und Strafeinrichtungen der Wehrmacht mit den eigens geschaffenen Bewährungstruppen verwechselt wurden. Irreführende Phantasterei in Literatur und Filmschaffen - wie der verfilmte Roman "Strafbataillon 999" - sowie die objektiv falsche Angabe im Bundestagshandbuch betreffs Zugehörigkeit von Abgeordneten bei einem imaginären "Straf"-Bataillon 999 haben in der Nachkriegszeit ein übriges dazu getan.
Bewährungstruppen waren weder Erziehungs- noch Strafeinrichtungen! Im Gegensatz zu verurteilten Soldaten im Strafvollzug (also in Straf- und Verwahranstalten, Feldstrafgefangenen-Abteilungen, Strafvollstreckungs-Züge, Straf- bzw. Feldstraflagern) waren die sog. "Bewährungsmänner" (B-Männer) verurteilte Soldaten, bei denen durch Richterspruch bzw. Gerichtsbeschluss als Gnadenerweis die Strafvollstreckung ausgesetzt war "zur Bewährung an der Front (bzw. vor dem Feind) in einem Bewährungs-Bataillon". Hierbei ist jedoch zwischen diesen vollwertigen Soldaten und den Angehörigen der 2ten Klasse des Soldatenstandes, die als wehrunwürdig für die Dauer des Krieges als "bedingt wehrwürdig" galten und der Bewährungstruppe 999 angehörten, zu unterscheiden. Daher beachte man aufmerksam die Verschiedenartigkeit der 999er Festungstruppe und der 500er "z.b.V." - und entsprechenden Truppen sowie Verbände! Auf Mischformen (Straf- und Bewährungsverbände) als Ausnahme bei der Waffen-SS und der zum Wehrmachtgefolge zählenden OT wird im folgenden besonders hingewiesen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Bewährungstruppen war der am Tage des Kriegsausbruchs wirksam gewordene Gnadenerweis des Führers und Reichskanzlers für die Wehrmacht vom 01.09.1939, dem der Erlass des Führers über Gnadenmaßnahmen bei hervorragende Bewährung während des Krieges vom 26.01.1942 folgte. Dabei war davon ausgegangen, dass jeder Wehrmachtsangehörige auch frühere Verfehlungen durch Tapferkeit vor dem Feind sühnen, seine Ehre durch Frontbewährung wieder herstellen konnte, auch wenn die Bestrafung vor Eintritt in die Wehrmacht erfolgt war. Unter dem Eindruck der Niederlage der HGr. Mitte in Russland wurde im Juli 1944 auch die Zulässigkeit von Gnadenerweisen für gerichtlich verurteilte Soldaten angeordnet, die vermisst oder in Kriegsgefangenschaft geraten waren. Grundsätzlich sollten Wehrmachtsangehörige, die gefehlt haben, durch Tapferkeit vor dem Feind ihren ehrenvollen Platz in der Volksgemeinschaft zurück erwerben. Besonders für Schwerverwundete waren die Gnadenmaßnahmen zu prüfen. Mit der entsprechenden Feststellung des Disziplinarvorgesetzten - meist der Kompanie-Chef der Bewährungseinheit - konnten Bewährungsmänner von jedem Makel befreit werden. Außer Strafumwandlung, Straferlass und Anordnung der beschränkten Auskunft war auch die Tilgung im Strafregister erreichbar.
[...]
Quelle: Panzer-Archiv
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Trimmer am 08 März 2013, 15:54:29
Hallo Uwe - Ich zitiere mal aus Lexikon der Wehrmacht - Strafbataillon 999

" In den Verbänden mit der Nr. 999 dienten Wehrunwürdige, also entlassene Zuchthäusler und Strafgefangene. Ausgeschlossen waren Homosexuelle,Landesverräter, Zigeuner und Juden. Mit diesen Einheiten sollte erreicht werden, dass verurteilte Verbrecher nicht sicher in den Zuchthäusern saßen, wärend an der Front die Soldaten starben. Zuerst wurden diese Männer in der Afrika-Brigade 999 zusammengefasst und in Afrika eingesetzt. Nach dem Verlust Afrikas wurden die Bataillone an alle Frontabschnitten eingesetzt. Die Männer wurden je nach körperlicher und geistiger Veranlagung in den Infanterie- Bataillonen, in Bau- Bataillonen oder sonstigen Einheiten mit der Nummer 999 eingesetzt. Die Schätzungen, wie viele 999 er es gab , gehen weit auseinander. Die Schätzung gehen von 25.000 bis 40.000 Mann "

In diesem Beitrag finden aber Soldaten deren Wehrwürdigkeit aberkannt wurde keine Nennung. D.h. Soldaten welche degradiert wurden wegen bestimmter Vergehen " landeten " auch in diesen Einheiten zur sogenannten "Bewährung"

Gruß - Achim - Trimmer

Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: UHF51 am 08 März 2013, 16:49:31
Hallo Achim,

die Informationen im LdW sind genauso gut oder schlecht, wie derjenige der diese recherchiert, igendwo abgeschrieben, geprüft und dann dort veröffentlicht hat. :wink:
Hast Du unter dem LdW-Beitrag einen Quelle gesehen - ich nicht !!

Daher empfehle ich:
Hans-Peter Klausch, Die 999er
Hans-Peter Klausch, Die Bewährungstruppe 500
und/oder
Die "verlor'nen Haufen"
Sondertruppen zur Frontbewährung im 2. Weltkrieg

Ein Beitrag zu ihrer Geschichte
Autor: Horst Voigt, Major d. Res. a.D., in DSJB 1980 - 1998, Schild Verlag München

- bemerkenswert ist, dass Klausch etliche  Quellenhinweise auf Voigt anführt.

:MG:
Uwe




Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 08 März 2013, 16:52:06
Hallo zusammen:

Uwe: Wenn Du eine Quelle für diese "Behauptung" hast, dass es das Strafbataillon 999 gab, wäre ich sehr dankbar.

Die Quelle hab ich natürlich nicht, da Du natürlich recht hast. Das Strafbataillon 999 hat es "formal" nicht gegeben, auch wenn wie hier

Verfahren Lfd.Nr.1085
Tatkomplex: Kriegsverbrechen, Andere NS-Verbrechen
Angeklagte:
Grimmer, Arthur Adolf lebenslänglich
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Leipzig 600905 Az.: 1aBs72/60 I165/60
Ob.Gericht der DDR 600927 Az.: 2UstIII41/60
Tatland: BRD, Griechenland
Tatort: Truppenübungsplatz Heuberg, Anomanolas, Pyrgos, unbekannt (Raum Peloponnes)
Tatzeit: 43, 44
Opfer: Deutsche Soldaten, Zivilisten
Nationalität: Deutsche, Griechische
Dienststelle: Wehrmacht Heer Strafbtl.999
Verfahrensgegenstand: Beteiligung an der Exekution eines fahnenflüchtigen deutschen Soldaten auf dem Truppenübungsplatz Heuberg als Mitglied des Erschiessungskommandos. Erschiessung eines zum griechischen Widerstand übergelaufenen Angehörigen des Strafbtl.999 sowie eines jungen Griechen, der während der Sperrzeit auf der Strasse betroffen wurde. Versuchte Tötung eines Kleinkindes, indem es bei einer Auskämmung des Ortes Pyrgos der Mutter entrissen und gegen eine Hauswand geschleudert wurde

Veröffentlicht in DDR-Justiz und NS-Verbrechen Band III

Leider ist der hier genannte Angeklagte ein Verwandter meiner Frau.
Sollte ich bei meiner Formulierung nicht genau gewesen sein, dann war die Wissenschaft hier auch nicht.

Eigentlich habe ich ja nur darauf hinweisen wollen, dass es bei der Kriegsmarine in der UAA tatsächlich eine Kompanie gab, die regelmäßig zum Fronteinsatz geschickt wurde. U-Bootfahrer wurden dort zur "geistigen Auffrischung" geschickt. Hier muß es auch nicht zur einer gerichtlichen Strafe gekommen sein. Es reichte schon, wenn z.B. der Kommandant eines Bootes jemanden für untragbar hielt (Disziplin). Genau die Bemerkung von Lüth ist hier gemeint.

Ulf (suhren564): Tom Poser heisst eigentlich Friedrich Poser. Im BA gibt es eine Akte, die seine Angaben in dem Buch bestätigen könnten. Dies betrifft nicht seine Ausführungen zu seinem vater, der beim Untergang der Bismarck ums Leben kam.

Gruß

Heinz-Jürgen


Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 08 März 2013, 17:01:48
moin,

eine Archivsuche beim Bundesarchiv/Militärarchiv (ARGUS) ergibt (nur) den Begriff "Strafdivision 999".

Dies ist allerdings eine Bezeichnung aus Akten des MfS und keine Bezeichnung aus einem "Originaldokument".

An gleicher Stelle gibt es noch den Begriff "Feldstrafgefangenenabteilungen".

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Trimmer am 08 März 2013, 17:23:58
Also ich habe hier im Net genug Beträge gefunden wo lebende Zeugen vom Strafbataillon 999 sprechen aber ebend auch von "Bewährungseinheiten" 999. Fakt ist doch wohl das diese 999 immer mit Bestrafungen aller Art zu tun hatte. Auch in der Literatur gibt es Bücher mit dem Titel " Strafbat. 999.
Ich denke das wird hier ein Streit um des Kaisers Bart

Gruß - Achim - Trimmer
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: UHF51 am 08 März 2013, 17:31:25
Hallo Achim,

nicht "Kaisers Bart" sondern Korrektheit in der Definierung, was 999er waren.

Hättest Du den gesamten Thread im PA gelesen, wärst Du etwas "schlauer". 8-)

:MG:
Uwe
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: RonnyM am 08 März 2013, 18:32:19
...und Dank der "Panzer-Männer" habe ich auch eine Erziehungseinrichtung der KM gefunden. Dafür wurden die Schiffstammabteilungen SStA 30 und 31 geschaffen. :MG:

Grüße Ronny
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 09 März 2013, 15:02:44
Hallo,
hier noch mein ,,Senf" dazu. Der besagte Angehörige bei den 999 galt als politisch unzuverlässig, weil er ein aktives SPD-Mitglied gewesen war. Er sollte seine volle Wehrwürdigkeit durch tapferes Verhalten an der Front wiedererlangen.
MfG Wirbelwind
 
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Harengus am 12 März 2013, 10:56:34
Hallo,
da gibt es 2 Bücher die sich unter anderem auch mit dieser Thematik befassen und für mich sehr interessant waren:
1.) U-Boote vor Murmansk
      Mit den Unternehmungen des letzten deutschen Weltkriegs-U-Bootes U 995
      Verfasser: Eckard Wetzel (Jahrg. 1940)
      Verlag: Ullstein Maritim
      ISBN Nr.: 978-3-548-26810-1
      2. Auflage erschienen 2008
In diesem Buch wird die Anklage gegen den ersten Kmdt. Köhntopp und einen Dieselmaaten  des Bootes beschrieben.
Während Köhntopp freigesprochen wurde, hatte der Dieselmaat nicht dieses Glück.
Er wurde nach der Kapitulation im Internierungslager in Norwegen hingerichtet (Fahnenflucht).

2.) Großadmiral Karl Dönitz
      Legende und Wirklichkeit
      Verfasser: Dieter Hartwig (Jahrg. 1943)
      Verlag: Ferdinand Schöningh
      ISBN Nr.: 978-3-506-77027-1
      erschienen 2010
Auch in diesem Buch wird das obige Thema behandelt,hat 435 Seiten, davon das letzte Viertel nur Anmerkungen.
Es dauerte einige Zeit, ehe ich das sehr spannende Exemplar als gelesen aus der Hand legen konnte weil ich häufig in den Nachträgen nachschlagen musste, es lohnt sich aber wirklich!!

Im letzten Jahr während eines Dresdenurlaubs besichtigte ich das dortige ,,Militärhistorische Museum".
Es lief gerade eine Sonderausstellung über Kriegsgerichte im Dritten Reich.
Unter anderem hing dort der Fahnenfluchterlass, herausgegeben und unterschrieben von Dönitz vom 27.April 1943 (habe ich fotografiert).
Ich möchte 4 Sätze daraus zitieren:
>>Fahnenflucht kostet den Kopf. Nur sofortige freiwillige Rückmeldung innerhalb innerhalb einer Woche nach der Tat ermöglicht eine mildere Beurteilung.
Wer dennoch Fahnenflucht begeht, ist unerbittlich hart zu verfolgen. Ich erwarte, das die Kriegsgerichte das Versagen solcher treulosen Schwächlinge allein an der bis zum Tode getreuen Einsatzbereitschaft aller anständigen Soldaten messen.
Ich selbst werde in diesen Fällen jeden Gnadenerweis für einen Fahnenflüchtigen ablehnen.<<

Dieser Erlass machte mich doch ziemlich nachdenklich.

Gruß,
Norbert
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 12 März 2013, 13:10:30
Hallo Norbert,
mich macht der Erlass insofern nicht nachdenklich, weil der ,,Löwe" trotz stellenweiser kritischer Bemerkungen betreffs der NSDAP doch letztendlich das Regime gestützt hat und das mit stellenweiser gnadenlaoser Härte. Ich erinnere nur an den Fall Kusch, mit der dieser Thread begann. Oder als er 1943/44 viele U-Boot-Männer in hoffnungslose Unternehmungen schickte, obwohl er wußte, wie gering die Chance war, dass diese Männer heil zurück kamen, weil die Luftüberlegenheit erdrückend, die UAW stark und die Boote veraltet gewesen sind. Das Argument, mit dieser Hinopferung, die Bevölkerung im Reich zu schützen, weil es dadurch weniger Bombenangriffe gegeben habe, kann ich nicht nachvollziehen(kam, glaube ich, in einem anderen Thread schon mal zur Sprache)
MfG Wirbelwind
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 12 März 2013, 17:17:51
Hallo ,

da wir dieses Thema eh schon haben: Kann mir jemand über den Kriegsgerichtsfall Stefan Borger etwas sagen?

Alles was ich darüber weiß, steht hier:
http://www.marineoffiziere-crew-34.de/index.php?option=com_content&view=article&id=161&Itemid=27
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Götz von Berlichingen am 12 März 2013, 18:10:36
Zitat von: FAlmeida am 02 März 2013, 00:09:43
Liste der U-Kommandanten Vergehen

[...]
Hugo Förster / U 501   Feigheit vor dem Feind   Krieggefangenschaft im Kriegsgefangenlager. [...]

Wurde gegen Rahmlow (U 570) kein Verfahren eingeleitet?
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 12 März 2013, 19:30:06
Hallo!

Anmerkung zu Norbert:
Nach meiner Information wurde Köhntopp nicht freigesprochen, sondern
für "unzurechnungsfähig" erklärt. Über das Ende des Doeselmaaten kann man hier Folgendes nachlesen-
http://historisches-marinearchiv.de/sonstiges/berichte/u_995.php

Nach meiner Erinnerung hat der Autor bei späteren Auflagen inhaltlich Einiges streichen müssen (der ehemalige Kommandant hat geklagt). Ich finde den Thread nicht mehr, aber er wurde hier 2011 schon mal diskutiert.

Gruß

Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 13 März 2013, 14:00:42
Hallo Götz v. Berlichingen,
ob deutscherseits gegen Rahmlow als Kommandant von U 570 ein Verfahren eingeleitet wurde, ist mir nicht bekannt. Im Kriegsgefangenenlager Grizedale/Schottland, wo Rahmlow und seine Crew interniert war, soll ein Ehrengericht unter Vorsitz von O. Kretschmer getagt haben. Dieses soll den I WO, Berndt, beauftragt haben, U 570 nachträglich zu versenken, um die Ehre wiederherzustellen. Bei dem Versuch, dieses Vorhaben umzusetzen, wurde Berndt erschossen. So steht es jedenfalls bei P. Freyer,,Tod auf allen Meeren".
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 13 März 2013, 14:10:07
moin,

Zitat von: wirbelwind am 13 März 2013, 14:00:42
So steht es jedenfalls bei P. Freyer,,Tod auf allen Meeren".
... und meiner Erinnerung nach auch in anderen Büchern wie "Jäger-Gejagte" von Brennecke und/oder Franks "Die Wölfe und der Admiral" ...
Da hieß es allerdings, so erinnere ich mich, daß das Ehrengericht gegen Berndt selbst zusammentrat.

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 13 März 2013, 14:22:01
Hallo,
rasch noch eine frage nachgeschoben. In diesem Buch schrieb Freyer was über ein Marinestrafbatallion vor Leningrad und die Marinestrafabteilung auf Hela. Weiß jemand näheres darüber :?
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: bettika61 am 13 März 2013, 15:07:56
Zitat von: wirbelwind am 13 März 2013, 14:22:01
Hallo,
rasch noch eine frage nachgeschoben. In diesem Buch schrieb Freyer was über ein Marinestrafbatallion vor Leningrad und die Marinestrafabteilung auf Hela. Weiß jemand näheres darüber :?
MfG Rüdiger
Hallo Rüdiger,
zum  Marinesonderlager Hela wurde auch in einem anderen Forum gesucht  :wink:
http://www.geschichtsspuren.de/forum/marinesonderlager-hela-t17464.html?highlight=hela

Grüsse
Beate
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 13 März 2013, 18:36:40
Hallo Rüdiger,

da Beate hier auf meinen Thread verweisst, dann eine kurze Zusammenfassung.

Marinesonderlager auf Hela war ein Erziehungslager. Hier wurden die Soldaten der Kriegsmarine hingeschickt, die mit dem Soldatsein ihre Schwierigkeiten hatten und sich nicht ins System einordnen konnten. Das konnte unterschiedliche Gründe haben. Es war also kein Straflager für verurteilte Soldaten. Das Sonderlager war der 31.SStA zugeordnet. Das Sonderlager hatte eine Kompanie für kurzzeitige Fronteinsätze, die andere Kompanie war auf Hela im Arbeitseinsatz.
Soldaten hatten grundsätzlich ihre Strafe im Arrest oder im Gefängnis abzusitzen. War die Führung gut und wurde die Frontbewährung beführwortet, kam der Marinesoldat zur Bewährung auf ein Boot. War die Führung nicht so gut, kam der Soldat zur einer Bewährungseinheit. Musste der Soldat seine Strafe ganz absitzen und war sein Führungszeugnis so schlecht, dass ein Bootskommando nicht befürwortet wurde, ging es meistens zur 31.SStA und dann zur Ostfront mit dem Mariene Einsatz Kommando Ostland (MEA Ostland). Die war im Raum Leningrad im Einsatz und hatte dort in Regel hohe Verluste. Nur wer heldhaften Einsatz zeigte (freiwillige Einsätze, Verwundungen, etc.) hatte die Chance, wieder auf ein Boot zu kommen.

Gruß

Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: UHF51 am 13 März 2013, 19:09:30
Moin Heinz-Jürgen,

Deine Quelle?

[...]
Die Kriegsmarine behielt ihre Sonderabteilungen bei der Mobilmachung zunächst bei und wandelte diese nach dem Polenfeldzug in die Kriegs-Sonderabteilung Hela um, die bis Sommer 1942 bestand. Mit deren Auflösung verfügte das OKM die Aufstellung der Marine-Kompanie des Feld-Sonderbataillons des Feldheeres, dem sie truppendienstlich unterstellt wurde. Im Unterschied zum Heer wurden die Marinesoldaten zu dieser Sondertruppe nicht versetzt, sondern kommandiert. Da es sich beim Feld-Sonderbataillon um eine Straf- und Erziehungseinrichtung des Heeres handelte, wurden als Erziehungseinrichtung der Kriegsmarine die 30. und 31. Schiffsstammabteilung [SStA] aufgestellt. Sie unterstanden den zuständigen 2. Admiralen der Marine-Stationskommandos. Mannschaften, die bei der 30. und 31. SStA nicht zu erziehen waren, wurden von dort in die Marine-Kp. des Feld-Sonderbataillons kommandiert.
[...]
Eine "uk-Stellung" für Bewährungsmänner gab es nicht. Nach Feststellung der Bewährung vor dem Feind war der Soldat grundsätzlich über das Ersatz-Bataillon seiner Bewährungstruppe zum Stammtruppenteil oder zu dem in der Überweisungsverfügung bezeichneten anderen Truppenteil zu versetzen. Für Bewährungsmänner der Kriegsmarine, die dem Heer zur Bewährung vor dem Feind überstellt waren, war dieser zunächst die SStA auf der Halbinsel Hela in der Danziger Bucht. Die Versetzung bzw. Rückversetzung konnte schon vor einer Gnadenentscheidung nach etwa 6 Monaten Bewährung vor dem Feind geschehen. Bei Soldaten, die wegen Verwundung oder unverschuldeter Krankheit dienstunfähig geworden waren, war die Möglichkeit des Gnadenerweises zu prüfen. Bei noch dienstfähigen Soldaten, die aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr bei der Bewährungstruppe einzusetzen waren, musste über eine andere Verwendung, z.B. Bewährungseinsatz bei der ordentlichen Truppe, entschieden werden. Ihnen war Gelegenheit zu geben, sich in entsprechender Weise durch hervorragende Bewährung einen Gnadenerweis zu verdienen. Andernfalls war zu überprüfen, ob sie in den Strafvollzug zurückzuüberweisen waren.
[...]
Quelle: Aufsätze von Horst Voigt, "Die verlor'nen Haufen", DSJB 1980-1998

:MG:
Uwe
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 13 März 2013, 20:04:20
Hallo Uwe,

für die kurze Zusammenfassung meinerseits wäre dann die Quelle der Leiter der Feldsonderkompanie Fritz Roder selbst. (Akte BA und Gerichtsakte
Verfahren Lfd.Nr.1244
Tatkomplex: NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Mic., Gerhard Paul Hermann 4 Jahre
Sch., Friedrich Wilhelm 2½ Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Berlin 510327 Az.: (4)35PKLs2/51 (40/51)
KG 510921 Az.: 1Ss93/51 (90/51)
Tatland: Polen
Tatort: Marinesonderlager Hela
Tatzeit: 41-44
Opfer: Deutsche Soldaten
Nationalität: Deutsche
Dienststelle: Wehrmacht Marine Sonderabteilung Hela
Verfahrensgegenstand: Schikanierung und Misshandlung von Marineangehörigen im Marinestraflager Hela. Beteiligung an der Erschiessung zum Tode verurteilter deutscher Soldaten

Veröffentlicht in DDR-Justiz und NS-Verbrechen Band V

Um es klar zusagen. Alles was Horst Voigt da erwähnt ist auch richtig. In der Praxis sah es oft anders aus und es so aus meiner Sicht hier nicht möglich, den Weg eines Bewährungssoldaten eindeutig aufzuzeichnen, dazu waren die Militärgerichte zu "flexibel".

Gruß

Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: UHF51 am 14 März 2013, 09:41:37
Hallo Heinz-Jürgen,

vielen Dank für Deine Quellenangabe & Einschätzung.

Da ich mir vor längerer Zeit die Mühe gemacht hatte die 18 Teile von Voigts Abhandlung zusammenzufassen/abzuschreiben (word.doc/PDF), hatte ich mich etwas mehr mit den Bew.Truppen befasst.
Leider ist die Marine - wegen der kaum vorhandenen/verfügbaren Quellen - bei ihm nicht so gut beschrieben wie die 500er oder die Lw.Bew.Truppe.
Es war mir nicht vergönnt Voigt selbst noch zu sprechen, und seine Frau ist dann leider auch kurz nach meiner Kontaktaufnahme verstorben.

Beste Grüße
Uwe
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Götz von Berlichingen am 14 März 2013, 15:26:51
@ wirbelwind & Urs

Ja, so steht es auch in Wikipedia (dt. und engl. Ausgabe). Unglaubliche Geschichte.:

»The German crew remained on board U-570 overnight; they made no attempt to scuttle their boat as Northern Chief had signalled she would open fire and not rescue survivors from the water if they did this. During the night, four more naval trawlers and the destroyers HMS Burwell and HMCS Niagara reached the scene. At daybreak, there was a series of signal lamp messages between the Allies and Germans, with the Germans repeatedly requesting to be taken off as they were unable to stay afloat, and the British refusing to evacuate them until they secured the submarine and stopped it from sinking—the British were concerned that the Germans would deliberately leave behind them a sinking U-boat if they were evacuated. [...]

Colvin's team was able to restore lighting and buoyancy; U-570 was refloated and towed around the coast to the British naval base at Hvalfjörður, where she was docked to the depot ship HMS Hecla so repairs could be made that would enable her to make the trip to Britain under her own power.[24]

The British discovered that the depth charge damage to the U-boat was not critical—there were leaks in some of the ballast tanks and a small leak in a fuel tank. Around one third of the battery cells were cracked and the bow had been buckled. Water had leaked in through a valve that had been unseated by the explosions and through glass gauges that had broken; other damage was minor and no evidence of chlorine gas found. In his report, Colvin stated his opinion that there was no evidence of any damage control being carried out and that an experienced submarine crew would have been easily able to improvise repairs, stay submerged and likely evade the air-attack.[25] After their surrender, the German crew had attempted to destroy instruments and fittings, but, with the exception of the wrecked radio and the damaged torpedo firing computer, the attempt appeared half-hearted and the damage was not significant. Also, useful papers had missed destruction. Copies of encrypted signals and their corresponding, plain-language, German texts were found—material of use to the British Enigma code breaking effort.[26] A significant discovery was the U-boat commander's handbook, which provided context and background information for the decrypted signals.[27] The British, unfamiliar with German naval procedures, abbreviations and jargon, sometimes found German naval traffic hard to understand even when decrypted.«

http://en.wikipedia.org/wiki/U_570 (http://en.wikipedia.org/wiki/U_570)

Ich bin sicher, daß gegen Rahmlow in Abwesenheit ein Verfahren wegen Feigheit vor dem Feind eingeleitet worden sein muß, zumal die Kaperung wohl in der britischen Presse bekanntgegeben wurde (was einige Fragen bezüglich der gängigen Version bei U 110 aufwirft, wo es heißt, die Besatzung sei deswegen unter Deck der britischen Schiffe gehalten worden, damit sie nicht mitbekamen, daß das Boot im Schlepp war).
Was ist eigentlich aus Rahmlow nach dem Kriege geworden?
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 14 März 2013, 17:01:46
Hallo,
Dank an alle für die doch recht umfangreichen Infos. Bin um einiges schlauer geworden.  :-)
Schließe mich der Frage von G. von Berlichingen an und erweitere sie. Warum wurde der I WO Berndt durch das Ehrengericht verurteilt, U 570 nachträglich zu versenken und nicht Rahmlow als verantwortlicher Kapitän des Schiffes :?
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 14 März 2013, 17:20:57
moin,

Zitat von: wirbelwind am 14 März 2013, 17:01:46
Warum wurde der I WO Berndt durch das Ehrengericht verurteilt, U 570 nachträglich zu versenken und nicht Rahmlow als verantwortlicher Kapitän des Schiffes :?
nicht "Kapitän", sondern Kommandant, bitte  :lol:
Wenn ich mich richtig erinnere : Nach der o.a. Literatur war Rahmlow zur Zeit des Ehrengerichts nicht in diesem Lager, sondern kam erst nach Berndts Flucht dorthin.

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 14 März 2013, 17:56:55
Hallo Urs
so isses, wenn man alt wird und einem nicht gleich das Wort für Kommandant einfällt. Du hast natürlich recht. Tschuldigung.
MfG Wirbelwind
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 14 März 2013, 19:56:34
Hallo!

Dieses Ehrengericht konnte Rahmlow nicht befragen, da dieser nicht im Lager war. Grundsätzlich sah es aber das Ehrengericht als die Pflicht von Berndt an, das Kommando zu übernehmen und somit U 570 zu versenken (der Kommandant war ja nicht mehr in der lage dazu). berndt war ein gut beurteilter Offizier und Mitglied der NSDAP. Er sah es dann als seine Pflicht zu dem Boot zu gelangen und es zu versenken.

Quelle: keine eindeutige, also eher spekulativ

Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 14 März 2013, 22:18:19
Hallo Heinz-Jürgen,

ich glaube nicht, daß Berndt (Crew 35) in der NSDAP war. denn zu diesem Zeitpunkt (35-41) war es in der Marine nicht gestattet, irgendwelchen Parteien anzugehören.
U.a. deshalb mußten z.B. Prien und Topp aus der NSDAP austreten, um in die KM eintreten zu können.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 14 März 2013, 23:14:03
Hallo Ulf,

vermutlich hast Du recht. Berndt war trotzdem mal NSDAP-Mitglied. Vermutlich musste er dann austreten, als er Offizier wurde? Wie immer gab es ja Ausnahmen (z.B. Lüth).

Gruß

Heinz-Jürgen
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 14 März 2013, 23:42:10
Hallo Heinz-Jürgen,

es wird so sein, daß Berndt (genau wie eben Topp und Prien) aus der NSDAP austreten mußte.
Aber Lüth war nie in dieser Partei, obwohl er ihr näher stand, als manches aktive Mitglied.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 15 März 2013, 12:35:41
Hallo,
im Freyer stand, dass Rahmlow vor seinen Marinekameraden durch britische Soldaten geschützt werden mußte. Vielleicht war das auch ein Grund, warum er in einem anderen Lager untergebracht war, als seine übrige Mannschaft. Überhaupt scheint mir das ganze etwas suspekt. U 570 wurde im August 1941 aufgebracht, nachdem wohl das Boot tauchunklar war. Die Besatzung sei vollkommen kopflos gewesen. So beschreibt Freyer den Fall. Zu dieser Zeit waren doch die Besatzungen gut ausgebildet und Rahmlow mußte doch auch für fähig gehalten worden, als U-Boot-Kommandant zu fungieren oder sehe ich das falsch :? Zu meinem vorangegangen Faupax eine Frage. Warum sprict man bei Dickschiffen, Handelsschiffen Kuttern, etc. von Kapitänen als erster mann auf dem Schiff und bei U-Booten oder Schnellbooten von Kommandanten :? Bin nun mal eine Landratte.
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 15 März 2013, 13:10:42
Hallo Rüdiger,

U 570 war beileibe kein Boot mit einer gut ausgebildeten Besatzung. Aufgrund der schnell steigenden U-Bootzahl war es kaum möglich, auch eine dementsprechende Anzahl kampferfahrener Mannschaften bereitzustellen. Zwischen 09.39 und 08.40 sind 27 U-Boote in Verlust geraten, deren gut ausgebildete Mannschaften und Wachoffiziere bei der Erweiterung der U-Bootwaffe fehlten. Auch war Rahmlow scheinbar nicht der Kämpfer, für den ihn die U-Bootführung hielt. Er hatte eine Fahrt als Konfirmand ( Kommandantenschüler) auf U 48 hinter sich und war mehrere Monate Kmdt. eines Schulbootes in der Ostsee. Einige wenige Mannschaften von U570 waren schon auf FF gewesen, aber der allergrößte Teil eben nicht. Der II WO z.b. kam direkt von der Offz.-Schule.
Und diese Zusammenstellung, sehr wenige erfahrene und sehr viele unerfahrene Mannschaften, war ab 1941 die Regel bei der 1. Feindfahrt eines Bootes.

Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 15 März 2013, 14:37:18
moin, Rüdiger,

Zitat von: wirbelwind am 15 März 2013, 12:35:41
Warum spricht man bei Dickschiffen, Handelsschiffen Kuttern, etc. von Kapitänen als erster mann auf dem Schiff und bei U-Booten oder Schnellbooten von Kommandanten :?
Man spricht auch bei "Dickschiffen" der Marine (Bismarck, Tirpitz, heute: Fregatte Bremen) korrekterweise immer von Kommandant.
Die Nutzung des englischen Begriffs "Commander" als Synonym ist falsch, "Commander" ist ein Dienstgrad der anglo-amerikanischen Marinen, der nichts über die Verwendung als Kommandant besagt.
Um die Verwirrung voll zu machen, gibt es bei der Marine Dienstgrade mit dem Begriff "Kapitän" (Kapitänleutnant, Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See), die ebenfalls keinen direkten Zusammenhang mit der Verwendung als Kommandant haben.

Der Kapitän eines Handelsschiffes hat - abgesehen vom Navigatorischen - eine ganz andere Ausbildung kaufmännischer Art hinter sich.

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 15 März 2013, 18:36:49
Hallo Ulf und Urs,
Eure Infos haben mein Wissen wieder erweitert. Vielen Dank dafür. Das es mit der Ausbildung in der U-Boot-Waffe  bereits 1941 nicht zum Besten stand, verwundert mich schon, da doch die großen Verluste, speziell an Besatzungen erst später kamen. Mir ist auch nicht bekannt, wieviele U-Boot-Männer gleichzeitig in der Ostsee ausgebildet und wie lange geübt wurde, bis die Besatzung ein Boot bekam :?Sicherlich gibt es da Unterschiede im Verlauf des 2.WK. Der Begriff ,,Kapitän" fand auch in der Kommandosprache an Bord der U-Boote Anwendung. Glaube ab Dienstgrad,,Fregattenkapitän" wurden die Kommandanten der Boote mit Herr Kapitän angesprochen. Wo ich mir nicht sicher bin, ist die Bezeichnung,, Herr Kaleu" oder ,,Herr Kaleun"t für Kapitänsleutnant die gebräuchliche gewesen :?
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: klaushh am 15 März 2013, 19:35:31
Moin, moin!

M.W. war (und ist?) die Anrede für die Stabsoffiziere (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän z.S.) allgemein "Herr Kapitän"
und für die Flaggoffiziere (...admiral) allgemein "Herr Admiral".
Lediglich der Großadmiral wurde mit "Herr Großadmiral" angespochen.

Allerdings habe ich bisher nur von seefernen Landratten gehört, dass ein Kriegsschiff einen "Kapitän" hat.
Es ist ein Unterschied, ob der Dienstgrad (z.B. Fregattenkapitän)oder die Dienststellung (z.B. Kommandant) gemeint ist.

Gruß
klaushh
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 15 März 2013, 20:43:05
moin,

Zitat von: klaushh am 15 März 2013, 19:35:31
M.W. war (und ist?) die Anrede für die Stabsoffiziere (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän z.S.) allgemein "Herr Kapitän"
und für die Flaggoffiziere (...admiral) allgemein "Herr Admiral".
Ja.
"Dazwischen" gab es für z.B. den FdZ Bonte und den FdS Petersen (zeitweise) die Anrede "Herr Kommodore".

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 15 März 2013, 22:47:22
Zitat von: Urs Heßling am 15 März 2013, 20:43:05
moin,

Zitat von: klaushh am 15 März 2013, 19:35:31
M.W. war (und ist?) die Anrede für die Stabsoffiziere (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän z.S.) allgemein "Herr Kapitän"
und für die Flaggoffiziere (...admiral) allgemein "Herr Admiral".
Ja.
"Dazwischen" gab es für z.B. den FdZ Bonte und den FdS Petersen (zeitweise) die Anrede "Herr Kommodore".


Das gilt aber auch für Dönitz und Heye!
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 18 März 2013, 10:27:55
Hallo,
und wie steht es nun mit der richtigen Bezeichnung für Kapitänleutnant in der Kommando-Sprache. Herr,,Kaleunt" oder Herr,,Kaleu" :?
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Blinki am 18 März 2013, 10:59:04
Herr "Kaleu"

Zumindest bei der Bundesmarine und ich denke das da nichts geändert wurde.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 18 März 2013, 11:01:31
Zitat von: wirbelwind am 18 März 2013, 10:27:55
Hallo,
und wie steht es nun mit der richtigen Bezeichnung für Kapitänleutnant in der Kommando-Sprache. Herr,,Kaleunt" oder Herr,,Kaleu" :?
MfG Rüdiger

Hallo Rüdiger,
dies war in jeder Einheit bestimmt anders, je nachdem, wie dies angeordnet wurde oder es sich ergab. Wenn z.B. der IWO den KL mit Kaleu ansprach, dann machten es alle anderen genauso und dies blieb dann auch weiterhin so.
Kaleunt war eventl. die erstere Version, aus der bei der Vereinfachung dann eben Kaleu entstand.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Blinki am 18 März 2013, 11:14:26
Ich muss mich wohl korrigieren, denn Wikipedia sagt:

"Historisch war in den deutschsprachigen Marinestreitkräften für den Kapitänleutnant auch die Alltagsanrede KaLeun oder KaLeunt gebräuchlich."
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Rheinmetall am 18 März 2013, 13:27:07
Zitat von: klaushh am 15 März 2013, 19:35:31
M.W. war (und ist?) die Anrede für die Stabsoffiziere (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän z.S.) allgemein "Herr Kapitän"
und für die Flaggoffiziere (...admiral) allgemein "Herr Admiral".

Gruß
klaushh

Das kann ich aus meiner aktiven Zeit bei der Bundeswehr (Heer) so bestätigen.
Dort hatte ich es ab und zu auch mit goldenen Pickeln zu tun, welche ebenfalls alle nur mit "Herr General" angesprochen wurden, statt ihren konkreten Dienstgrad (also Brigadegeneral, Generalmajor der Generalleutnant) zu nennen.

Gruß,
          Rheinmetall
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 08 April 2013, 17:59:55
Hallo,
spät kommt er, aber er kommt. Vielen Dank an alle, die bei der Anwendung der Dienstgradbezeichnung ,,Kaleu / Kaleunt" Ihr Wissen übermittelt haben. :roll:
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: großneffe am 10 April 2013, 17:15:05
Hallo,
in seinem Buch: Die Versorger der "Grauen Wölfe" schreibt A. Urbanke, das Kptlt. Henke (U-515) den Ob.Masch. W. wegen Sabotage und mehrfacher Befehlsverweigerung an U-460 übergibt. W. wird auf U-460 in die Proviantlast 2 eingesperrt.
Weiß jemand, wie die Sache ausgegangen ist und welche Bestrafung erfolgte?
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Urs Heßling am 11 April 2013, 09:25:06
moin, Sven,

.. nur eine Korinthe (dafür bin ich hier inzwischen bekannt  :wink:), aber es wird immer wieder falsch gemacht:

Alle Nummernbezeichnungen deutscher Zerstörer, MFP, und M-, R-, S-, T-, U, UJ- und V-Boote werden ohne (!) Bindestrich geschrieben.

Gruß, Urs
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: Arche am 11 April 2013, 23:59:31
           

Hallo!

zu U 460
A few days later, U 515 met a supply boat commanded by Oberleutnant Schnoor.  (O.N.I. Note: Schnoor is believed to command U 460.)  Fuel oil and four torpedoes were supplied by U 460 and as usual the doctor carried in the supply U-boat came aboard U 515.  Henke, as well as his officers and some of the men visited aboard U 460.  A machinist of U 515 who had been caught stealing provisions and coffee with the intention of selling them upon return to base was transferred to U 460.  The crew later learned that he had been court-martialed and had received a long jail sentence.

Gruß

Heinz-Jürgen

PS. Da steht aber nichts von Meuterei und Befehlsverweigerung. Die hat er vielleicht danach begangen.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 12 April 2013, 00:31:28
Hallo Heinz-Jürgen,

der Obermaschinist und der LI kannten sich schon länger, da der LI aus dem Mannschaftsbestand kam. Auf U 515 gerieten die Beiden öfter aneinander, wobei es der Omasch. u.a. am nötigen Respekt fehlen ließ und der LI wiederum den OMasch. schikaniert haben soll. Bei einer schlecht gelaufenen Brennstoffergänzung wurde dem OMasch. vom LI Sabotage vorgeworfen, so daß Henke den Untergebenen auf ein anderes Boot übersetzen ließ. Es kam zu einer Kriegsgerichtsverhandlung, deren Ausgang mir nicht mehr erinnerlich ist. Jedenfalls mußten Leute von U 515 dabei aussagen, so daß der Anklagepunkt "Sabotage" fallen gelassen werden mußte.
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: großneffe am 12 April 2013, 12:45:50
Danke Ulf!!! :TU:)
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: wirbelwind am 12 April 2013, 17:24:17
Hallo Ulf,
erst einmal  top für Deine Recherche. Was ist aus dem Obermaschinisten W. geworden? Hat er trotz Fallenlassen der Anklage auf Sabotage eine Bestrafung erhalten :?
MfG Rüdiger
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: bettika61 am 15 April 2019, 19:00:00
Zitat von: Arche am 13 März 2013, 18:36:40
Hallo Rüdiger,

da Beate hier auf meinen Thread verweisst, dann eine kurze Zusammenfassung.

Marinesonderlager auf Hela war ein Erziehungslager. Hier wurden die Soldaten der Kriegsmarine hingeschickt, die mit dem Soldatsein ihre Schwierigkeiten hatten und sich nicht ins System einordnen konnten. Das konnte unterschiedliche Gründe haben. Es war also kein Straflager für verurteilte Soldaten. Das Sonderlager war der 31.SStA zugeordnet. Das Sonderlager hatte eine Kompanie für kurzzeitige Fronteinsätze, die andere Kompanie war auf Hela im Arbeitseinsatz.

Hallo,
2017 ist über das Sonderstraflager  ein Buch erschienen  :MG:
ZitatHans-Peter Klausch
Endstation Hela?
Die Sonderabteilungen der deutschen Kriegsmarine (1936–1945)

Kleine Schriftenreihe zur Militär- und Marinegeschichte Band 26 (ISSN 1617-3074)
https://winklerverlag.com/v2580x/index.html
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: suhren564 am 15 April 2019, 20:26:37
Danke bettika61 für den Tipp  :MG:
Sehr interessantes und teilweise schockierendes Buch.
Sehe zumindest ich so und @Arche wird bestimmt nicht groß anderer Meinung sein. (Sein Exemplar ist ja zz in meinem Besitz ) :MZ:
Titel: Re: Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK
Beitrag von: PS am 16 April 2019, 21:08:03
Hello
Something about U296, U275 and 3U.L.D
regards
PS