Long Range Indentification and Tracking System (LRIT)

Begonnen von Captain Hans, 21 November 2008, 20:16:30

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Captain Hans

Um Schiffe in Echtzeit nun auch weltweit verfolgen zu koennen tritt jetzt das LRIT in Kraft.

anschliessend die Stufenweise Einfuehrung in der Seefahrt.

1.   Ausrüstungspflicht

LRIT-Ausrüstung ist grundsätzlich erforderlich für Fahrgastschiffe unabhängig von ihrer Größe sowie Fracht- und sonstige Schiffe >300 BRZ, jeweils in internationaler Fahrt1.

NICHT ausrüstungspflichtig sind Behördenfahrzeuge. (wollen sich wohl nicht kontrollieren lassen)

Mit AIS ausgerüstete Fahrzeuge, die ausschließlich von und nach europäischen Häfen verkehren, benötigen keine LRIT-Ausstattung2; sie erhalten auf Antrag des Reeders eine Bestätigung hierüber, die an Bord mitzuführen ist (durch das BSH; Anl.2).
Am LRIT teilnehmende Fahrzeuge unter deutscher Flagge müssen von Deutschland dem europäischen LRIT-Datenzentrum gemeldet werden (durch das BSH).
Das bedeutet im einzelnen:
1) Fahrzeuge mit im Fahrterlaubnisschein ausgewiesenen Fahrtgebieten

1 Siehe IMO Resolution MSC.202(81) bzw. SOLAS Kap.V Regel 19-1
2 als äquivalent zur Regelung in SOLAS Kap.V Regel 19-1 Abs.4.2 (AIS-Abdeckung) Anl 1 LRIT-Ausrüstungspflicht 12.09.2008 BSH 7/2008


.   Binnenfahrt
.   Beschränkte Küstenfahrt
.   Nationale Fahrt
.   Wattfahrt
.   Kleine Küstenfahrt
.   Küstenfischerei (wichtig um Fangquoten und Fanggebiete zu schuetzen)


sowie Sportboote und Traditionsschiffe werden grundsätzlich als in nationaler Fahrt und daher nicht am LRIT teilnehmende Schiffe eingestuft und benötigen keine LRIT-Ausrüstung.

Sollte im Einzelfall ein Schiff durch das Anlaufen internationaler Häfen die o.g. Kriterien nicht (mehr) einhalten, wird das Schiff ausrüstungspflichtig. Eine Mitteilung des Reeders an das BSH ist in diesem Fall erforderlich. Eine Nichtbeachtung kann zu Anlaufverbot durch Hafenstaaten und Problemen mit Küstenstaaten führen.

2) Fahrzeuge mit internationalem Schiffssicherheitszeugnis in den Fahrtgebieten


.   Küstenfahrt
.   Kleine Fahrt
.   Beschränkte Auslandsfahrt
.   Auslandsfahrt
.   Mittlere Fahrt
.   Große Fahrt
.   Weltweite Fahrt
.   Kleine Hochseefischerei
.   Grosse Hochseefischerei



sind grundsätzlich ausrüstungspflichtig und werden entsprechend als LRIT-Schiffe gemeldet.
Diese Fahrzeuge können jedoch, sofern der Reeder die Einhaltung der o.g. Kriterien (AIS-Ausrüstung, Fahrt ausschließlich von und nach europäischen Häfen) bestätigt, auf Antrag von der Pflicht zur Mitführung von gesonderter LRIT-Ausrüstung befreit werden.
Die Ausrüstungspflicht beginnt
.   für Neubauten ab dem 31.12.2008 (maßgebend ist das Datum der Kiellegung),
.   für bestehende Fahrzeuge mit dem Datum der auf den 31.12.2008 folgenden Funksicherheitsprüfung
.

Der Reeder trägt die Kosten der Bordausrüstung einschl. erforderlicher Besichtigungen; die Kosten für die übertragenen LRIT-Positionsmeldungen werden von den Flaggenstaaten getragen und an die Nutzer der Information weiterverrechnet. Information zur LRIT-Ausrüstungspflicht für Schiffe unter Deutscher Flagge Anl.1

3 Siehe IMO Resolution MSC.202(81) bzw. SOLAS Kap.V Regel 19-1
4 als Test-ASP anerkant sind TRANSAS, Thrane&Thrane, SatPro, FULCRUM und CLS (als EU-ASP);
PoleStar wird in Kürze folgen
5 gemäss MSC.1/circ.1257 Kap. 4.2
6 MSC.1/Circ.1256 Kap.11

1.   Ausrüstung

LRIT-Ausrüstung muss grundsätzlich zugelassen sein. Für LRIT-Zwecke kann eigenständige Ausrüstung benutzt werden oder vorhandene GMDSS-Ausrüstung mitgenutzt werden.
Nach momentanem Stand sind folgende Systeme grundsätzlich hierfür einsetzbar:
.   INMARSAT C (MiniC)
.   INMARSAT D+
.   IRIDIUM

Für die an Bord installierte LRIT-Ausrüstung ist eine Funktionsprüfung durch eine anerkannte Einrichtung vorgesehen (sogenannter Test-ASP4).
Je nachdem, ob es sich um eigenständige oder GMDSS-Ausrüstung handelt, ist wie folgt zu verfahren5:

a) das Gerät ist durch die Verwaltung des Flaggenstaates (in Deutschland das BSH) speziell für LRIT nach MSC.263(84) und CIRC.1257 zugelassen:
Es ist eine Funktionskontrolle durch einen Test-ASP durchzuführen (Bestätigung der Aussendung von Positionsmeldungen).
Das Schiff erhält eine Konformitätsbestätigung des Test ASP an Bord (Durchschrift an BSH; Anl.6a).
b) es wird ein nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie zugelassenes GMDSS-Gerät (Steuerrad) für LRIT-Zwecke verwendet:
Das Schiff lässt von einem Test-ASP einen vollständigen Compliance-Test nach circ.1257 durchführen; das Schiff erhält eine Konformitätsbestätigung des Test ASP hierüber an Bord (Durchschrift an BSH; Anl.6b).
In beiden Fällen ist die Bestätigung des Test-ASP zur Funksicherheitsprüfung vorzulegen und erforderlich zur Erteilung bzw. Fortschreibung des Funksicherheitszeugnisses. Die Zeit zwischen Durchführung des Compliance-Tests und anschliessender Funksicherheitsprüfung soll nicht mehr als 3 Monate betragen.
Die Bestätigung des Test-ASP behält ihre Gültigkeit, bis
.   Die Ausrüstung technisch verändert oder ausgetauscht wird, oder
.   Das Schiff die Flagge ändert oder
.   Der ausstellende Test-ASP die Bestätigung zurückzieht.

3. EU Datenzentrum
Die Positionsmeldungen der Schiffe unter Europäischen Flaggen werden in einem gemeinsamen, von der EMSA betriebenen, EU-Datenzentrum zusammengeführt.
Dieses Datenzentrum wird voraussichtlich nicht zum 1.1.2009 einsatzbereit sein.

Die Ausrüstung der Schiffe soll jedoch dessen ungeachtet entsprechend den von der IMO vorgegebenen Terminen erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Ausrüstungsverpflichtung kann zu Anlaufverbot durch Hafenstaaten und Problemen mit Küstenstaaten führen.
Jedoch soll nach erfolgreicher Installation und Funktionskontrolle die Aussendung von Positionsmeldungen durch die Schiffe bis zur Mitteilung der Einsatzbereitschaft des EU-Datenzentrums zunächst ausgesetzt werden.
Schiffen sollen aus diesem Grund nach dem Willen der IMO ausdrücklich keine Sanktionen durch Hafen- oder Küstenstaaten auferlegt werden.6
Anl 1 LRIT-Ausrüstungspflicht 12.09.2008 BSH 7/2008

ausgenommen sind natuerlich Marineschiffe, dass waer fuer den Gegener zu einfach
,Nur wer sich ändert,bleibt sich treu"!!!
,,Nicht was du bist,ist das was dich ehrt,wie du bist,bestimmt den Wert"!!!

Big A

ZitatNICHT ausrüstungspflichtig sind Behördenfahrzeuge. (wollen sich wohl nicht kontrollieren lassen)
Macht ja auch wenig Sinn wenn Polizei, Küstenwache oder Zoll allen potentiellen "Übeltätern" gleich mal mitteilen, wo sie sind, denn das ist doch klar, so wie man sonst den Polizeifunkt abhört wird man auch LRIT für seine eigenen unsauberen Zwecke nutzen können

Axel
Weapons are no good unless there are guts on both sides of the bayonet.
(Gen. Walter Kruger, 6th Army)

Real men don't need experts to tell them whose asses to kick.

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