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Begonnen von speedl, 03 Oktober 2005, 11:06:30

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Scheer

@speedl

so wie hier
http://www.deutschekriegsmarine.de/Willkommen/quellen/hauptteil_rechtliches/hauptteil_rechtliches.html

Den Gesetzestext kannst du so übernehmen. Ist frei verwendbar.
Den Text oben habe ich selbst geschrieben. Kannst ihn nach deinem gutdünken einsetzen oder verändern.

Dominik

hmm, die Disclaimer:

hier mal ein Zitat

Zitataus Adversario

Disclaimer und fremde Inhalte

Die einfache Distanzierung von einem Link ist, wie wir sie oft in so genannten "Disclaimern" o. ä. sehen, strafrechtlich und zivilrechlich meist ohne Bedeutung. Da regelmaessig angenommen wird, derjenige, der den Link gesetzt hat, wolle sie als eigene Inhalte darstellen. Der Disclaimer an sich entfaltet in der Regel keinerlei Rechtswirkung im Sinne von Nutzungsbedingungen oder AGB.

Allgemein anerkannt ist, dass der Webmaster, wenn eine Haftung überhaupt eintreten soll, er nur für eigene Inhalte haftet. Es muss also festgestellt sein, dass sich der Linksetzer bei der Verlinkung oder Einbindung fremder Inhalte diese zu eigen gemacht hat.

Wird in dem "Disclaimer" festgestellt, dass es sich bei den gesetzten Links um fremde Inhalte handelt, so kommt auch hier der Kenntnisnahme des Betreibers eine besondere Bedeutung zu. Der Betreiber muss sich die Haftung zurechnen lassen, wenn er die Inhalte kannte. Insofern könnte ein Disclaimer sogar zum Nachteil des Linksetzers ausgelegt werden.

Verschärfend wirkt sich auch aus, wenn dem Webmaster Vorsatz unterstellt wird. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. auf eine Seite verlinkt wird, die derartig übersichtlich ist, dass der Linksetzer alle Inhalte erfassen könnte und ihm die Kentnissnahme zugemutet werden kann. Er also den Link willentlich und wissentlich gesetzt hat.

Zitataus www.online-recht.de

Haftung für Links

Landgericht Hamburg
Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"
1. Derjenige, der einen Link auf eine fremde Web-Site setzt, macht sich - sofern er sich nicht ausreichend distanziert - dessen Inhalt zu eigen.
2. Der Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der fremden Web-Site ist nicht ausreichend als Distanzierung. Der Link stellt ungeachtet eines solchen Verweises eine eigene Verbreitung des Inhalts dar.
3. Enthält die Web-Site, auf die verwiesen wird, ehrverletzende oder beleidigende Tatsachenbehauptungen, so hat - unabhängig von der Haftung des jeweiligen Autors - derjenige, der den Link auf die fremde Web-Site gesetzt hat, nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186 StGB, 824 BGB Schadensersatz zu leisten.

soweit zur allgemeinen Verunsicherung

Wilfried

Moin Speedl,

na klar, daß darfst Du. Hatte vor ein paar Tagen ähnlichen Fall.
Bei shipspotting.com war ein Foto veröffentlicht, daß excellent zu meinem neuen Bauprojekt paßte. Den Herren angeschrieben und - er gab mir sein  ok. dieses für meinen zukünftigen Baubericht im Internet verwenden zu dürfen ...

Mit einem lieben Gruß
der Wilfried

PS: abgesehen davon, es freut immer den Original-Besitzer, wenn er kurz mit seinem Copyright unter Namensnennung im Internet zu sehen ist ...

:D
... Tradition pflegen, bedeutet nicht, Asche aufzubewahren sondern Glut am Glühen zu halten ...
http://www.passat-verlag.de
http://www.kartonskipper.com
http://www.forum-marinearchiv.de - wenn Marine Dein Ding ist!

speedl

Hallo zusammen,

nach knapp einem Monat hält der Podzun Verlag es immer noch nicht für nötig wenigstens zu antworten.  :evil:
Jetzt hab ich bei dem Webmaster hier http://www.kbismarck.com/ angefragt ob ich seine Skizze verwenden darf und nach zwei Tagen kam die Antwort "kein Problem" ich soll nur einen Link zur Seite setzen und erwähnen das die Skizze von dort ist. Und alles für umsonst... :!:
Jetzt wär das Problem auch erledigt und es kann losgehen mit dem Gestalten.

Viele Grüße Stefan
WoWs: "speedl2002" und "fluffl"

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