Aktuelle Urteile - Kreuzfahrtreisen

Begonnen von jockel, 23 März 2020, 09:31:54

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jockel

Schiffsführung muss auf mögliche unerwartet heftige Schiffsbewegungen bei unauffälligem Seegang hinweisen
Verletzung der Hinweispflicht kann Haftung für Stürze von Reisenden begründen

Ist der Schiffsführung bekannt, dass trotz unauffälligen Seegangs zum Beispiel durch eine besonders hohe Welle sich das Kreuzfahrtschiff unerwartet bewegt, so müssen die Reisenden darauf hingewiesen werden. Fehlt es an einem solchen Hinweis und stürzt ein Reisender, so kann dafür der Kapitän des Schiffes sowie die Reiseveranstalterin haften. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden. >>>hier weiterlesen


Zulässiger Verweis von Kreuzfahrtschiff durch Kapitän bei möglicher Lebensgefahr des erkrankten Reisenden
Reisenden steht kein Schadensersatz- oder Reise­preis­minderungs­anspruch zu

Besteht auch ein nur geringes Risiko einer Lebensgefahr für einen erkrankten Kreuzfahrtreisenden, so ist es dem Kapitän erlaubt, den Reisenden vom Kreuzfahrtschiff zu verweisen. In diesem Fall steht dem Reisenden kein Schadensersatz- oder Reise­preis­minderungs­anspruch gegen den Reiseveranstalter zu. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden. >>>hier weiterlesen

Gruß
Klaus

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