Verleihungen von Kriegsabzeichen und Orden

Begonnen von Ortwin, 14 Februar 2020, 10:57:55

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Ortwin

Hallo zusammen,
die Verleihungsbedingungen für Kriegsabzeichen in der KM sind ja recht gut nachlesbar und dokumentiert. Weniger gut definiert sind sie scheinbar für das EK und DK.

Hat möglicherweise jemand Informationen betreffend den Abläufen dazu?

Meine ganz konkreten Fragen dazu wären:
1) Wer konnte/musste die Verleihung beantragen (Boots- bzw. Schiffskommandant? Flottillenchef?)? Gab es dabei Unterschiede für Kriegsabzeichen, EK oder Deutsches Kreuz?
Für das Ritterkreuz gibt es ja eine ganz schöne Beschreibung
https://de.wikipedia.org/wiki/Ritterkreuz_des_Eisernen_Kreuzes
2) Wer verlieh sie dann tatsächlich (Flottillenchef? Kommandierender Admiral?)? Gab es dafür eine festgelegte Regelung?

Beste Dank für die Hilfe

Grüße
Ortwin

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