Gelöbnis und Vereidigung in der Bundeswehr

Begonnen von halina, 03 November 2019, 16:14:35

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Urs Heßling

moin,

Zitat von: lafet944 am 28 November 2019, 14:21:44
Zitat von: Urs Heßling am 28 November 2019, 13:26:16
ein Leben lang . Punkt
Das kann ich so nicht bestätigen.
Der Eid gilt so lange, wie der/das, auf den/das der Eid abgelegt wurde, existiert.
Da hast Du recht.
Wenn der "Eidnehmer" erlischt oder vom Eid entbindet, ist der Eidgeber frei.
Das Letztere ist aber bei "Zurruhesetzung" meines Wissens nicht der Fall.

Gruß, Urs
"History will tell lies, Sir, as usual" - General "Gentleman Johnny" Burgoyne zu seiner Niederlage bei Saratoga 1777 im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg - nicht in Wirklichkeit, aber in George Bernard Shaw`s Bühnenstück "The Devil`s Disciple"

Sprotte

Soviel ich weiss, hat auch ein Zurruhegesetzter Berufssoldat gewisse Pflichten, denn er bezieht ja weiterhin ein Ruhegehalt. Bei Verstoss gegen diese Pflichten gibt es auch Kürzungen des Ruhegehaltes, soviel ich weiss.
Ich versuche mich mal schlau zu machen.
Auch im Orchester des Lebens dringt das Blech am meisten durch.

Big A

Zitathat auch ein Zurruhegesetzter Berufssoldat gewisse Pflichten

z.B. Verschwiegenheitsgebot,
- je nach Tätigkeit auch gewisse Reisebeschränkungen
- ggf, Verbot der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten für einen definierten Zeitraum ("Insiderwissen")
...

Gruß

Axel
Weapons are no good unless there are guts on both sides of the bayonet.
(Gen. Walter Kruger, 6th Army)

Real men don't need experts to tell them whose asses to kick.

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