"Achtern raussegeln"

Begonnen von Albertus, 27 Oktober 2019, 08:14:35

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Albertus

Moin in die Runde!
Ich war gestern in der BallinStadt in HH...
Bei den beachtlichen Zahlen der Auswanderer ergaben sich folgende Fragen, auf die ich keine Antworten fand.
Gab/gibt es viele Auswanderwillige, die auf einem Schiff anmusterten, um in ein anderes Land zu kommen, um sich auf diese Weise heimlich davonzumachen? Gibt es Berichte oder Zahlen darüber?
Viele Flüchtlinge waren ja einst- wie auch heute nicht willkommen, schafften die Einreisebedingungen nicht.
Frage:
Wenn ein Besatzungsmitglied irgendwo im Hafen seiner Träume achtern raussegelt, ist das letztlich ein Strafdelikt?  :?

Frischer Sonntagmorgengruß aus Cuxhaven
besonders an Thorsten und Peter  :TU:)

JANE

Urs Heßling

moin,

Zitat von: Albertus am 27 Oktober 2019, 08:14:35
Frage: Wenn ein Besatzungsmitglied irgendwo im Hafen seiner Träume achtern raussegelt, ist das letztlich ein Strafdelikt?  :?
Ein kleines Problem liegt in der Formulierung Deiner Frage: beim "ist" oder "war"

Heutzutage ist das, was Du "achtern raussegeln" nennst, wohl "Unerlaubtes/Unangekündigtes Verlassen des Arbeitsplatzes", was eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann (das wird dem Betroffenen herzlich egal sein).
Außerdem könnte es "Vertragsbruch" sein, was u.U. eine Verpflichtung zum Schadensersatz bedeutet.

Zur großen Zeit der Auswanderer (1840-1890) war das evt. anders. Inwieweit dann das Verlassen des Schiffs als geheuertes Besatzungsmitglied im Ausland  im Recht der verschiedenen deutschen Staaten sogar als "Desertion" angesehen wurde, kann ich nicht sagen.

Gruß, Urs
"History will tell lies, Sir, as usual" - General "Gentleman Johnny" Burgoyne zu seiner Niederlage bei Saratoga 1777 im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg - nicht in Wirklichkeit, aber in George Bernard Shaw`s Bühnenstück "The Devil`s Disciple"

t-geronimo

Die Frage ist ja auch, aus welcher Sicht es ein Strafdelikt ist.

Du hast das Ursprungsland bzw. -Schiff beleuchtet. Aus Sicht des "Traumlandes" ist es wohl in den meisten Fällen eine Straftat: "Illegale Einwanderung" o.ä.
Hier (mit diversen Ausnahmen) aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland:
--/>/> Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 95 Strafvorschriften
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

Albertus

Danke Urs und Thorsten für Eure Hinweise.. . :MZ:

Vielleicht kennt jemand eine Quelle, wo man Berichte oder Zahlen über die oben genannte rechtswidrige Art der Ausreise und Einreise per Schiff finden kann. Die Albert Ballin Zeit um die Jahrhundertwende finde ich besonders spannend.

Gruß, JANE

t-geronimo

Hast du mal im Auswandererhaus in BHV angefragt?
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

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