An und Ablegen mit Schlepperhilfe

Begonnen von Decksziege, 04 Oktober 2019, 17:02:50

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Decksziege

Möcht hier mal die Frage stellen, ob es eine Vorschrift oder ZDv bzw. Anweisung gibt, die das An oder Ablegen von Schiffen /Booten der Marine per Schlepper  regelt.
Zu meiner Zeit"1982-1995" war es bei den Booten noch eine Art der Gotteslästerung per Schlepperhilfe an oder abzulegen.
Bei den "Dickschiffen" sah das wohl etwas anders aus und lag wohl im Ermessen des Kmdt.
Heute sieht man,das die An und Ablegemanöver der "Dickschiffe" nur noch per Schlepperhilfe stattfinden.
Ist das heute Standart oder noch im Ermessen des Kmdt?
Danke
Roland



KIRE7037

Moin,
die Vorschrift habe ich jetzt nicht im Kopf aber es ist vorgeschrieben dass die Dickschiffe mit Unterstützung anlegen. In der Regel 2 Schlepper und dann nach ermessen des Kdt lose Leine oder mit Unterstützung. Anders beim EGV der braucht 2 Schlepper mit je 50t Pfahlzug und ggf einen Pusher von der Seite, da die BW eigenen Schlepper zu wenig Pfahlzug haben werden die beim EGV meist zum Drücken eingesetzt. Boote sind da ausgenommen ausser es ist mal wieder eine Welle festgesetzt, auf Grund Witterung und Zugänglichkeit am LP kann und wird auch da Unterstützung geleistet.
Die meisten Bootsunterstützungen werden in Folge der Soldatenarbeitszeitregelung abgeleistet da zum Verlegen zu wenig Personal anwesend ist.

Grüße Erik

zwiebel31

Moin,
"zu meinerZeit",in den 60zigern gab es wohl keine Vorschrift für das An/Ablegen von Dickschiffen.Bei den Fletchern war es ein Unding mit Schlepperhilfe Manöver zu fahren. Anders sah es bei den Zerstörern (Hamburg) Fregatten (Köln) und Tendern (Rhein) Durch ihre große Segelfleche aus. Ein bischen Wind und und aus war es mit Ruderwirkung . Wir von der Köln schauten immer neidisch zu,wenn die Fletcher mit Schnackes an/ablegten . Dazu kommt noch.dass unser Kommandant so gut wie kein Gefühl für das Schiff hatte und wir unter den
Bemerkungen der Fletchers "leiden" mußten.
Gruß Zwiebel

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