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19.12.1944 "Sonderkommando 32"
[...]a) MOK Nord hat an BSN Befehl erteilt zur Aufstellung eines Sonderkommandos 32 zwecks Minenüberführung nach der Schelde und Werfen der Minen vom Strand aus.[…]
IV) Betr. Westraum:MOK Nord hat Aufstellung „Sonderkommandos 32“ befohlen, dessen Aufgabe in Heranbringen von Minen im Landtransport an das Scheldeufer besteht, falls die Entwicklung der Landoffensive die Möglichkeit hierzu bringen sollte (s. KTB 22/12., Lagebesprechung Ziffer IV a).Ausfertigung des Befehls gemäß 1/Skl 3750/44 Gkdos.Chefs. in den Akten bei I West.[…]
[...]Gemäß B.S.N. Gkdos 1211 A L vom 9.5.44 wurde durch Operationsbefehl Nr. 4/44 das Sonderkommando 5 aufgestellt, mit der Aufgabe, KMA-Sperren auf flachem Wasser unmittelbar unter der Küste eines Teils der Inseln in der Deutschen Bucht zur Verhinderung feindlicher Landungsunternehmen zu werfen. Dem Sonderkommando der H.S.Fl. W´haven als Wurffahrzeuge zugeteilt. Lauf Befehl sollte mit dem Auslegen der Sperre K. 4 vor der Insel Röm begonnen werden.[...]
Es gab auch ein Sonderkommando 5 mit dem gleichen Ziel in die deutsche Bucht und ein Sonderkommando 21 vor die dänische Küste.
8.Sicherungsdivision meldet:1) Meldung Sonderkommando 21: Sperre O Eins A12.Sperrstück 80 KMA zweireihig geworfen...
III.) Betr. Westraum:a) Nachdem unsere Westoffensive nicht soweit durchgeschlagen ist, daß ein Einsatz des Sonderkommandos 32 in Frage käme, hat das OKH die hierfür bereitgestellten Pionier-Landungs- und Sturmbootseinheiten für anderweitigen Einsatz wieder zurückgegeben.Es ist daher nunmehr Entscheidung über weitere Verwendung des Marine-Sonderkommandos 32 zu treffen. MOK Nord wird zur Stellungnahme aufgefordert, ob die einmal geschaffene Organisation in den Grundzügen beibehalten werden kann, damit das Sonderkommando bei zukünftig auftretender Einsatzmöglichkeit kurzfristig klar ist.Eine 3-tägige Frist von Auslösung des Befehls bis Beendigung der Aufstellung erscheint tragbar. [...]
Eintrag aus dem KTB Skl für 13.01.1945:
[...] d) Mit 1626/45 Gkdos. erhält MOK Nord Befehl zur Beibehaltung des Sonderkommandos 32. Das Kommando muß innerhalb von 7 Tagen einsatzbereit sein.[...]