Die ersten Ritter des Eisernen Kreuzes

Begonnen von Dimitris Galon, 28 Juni 2018, 16:16:30

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Dimitris Galon

Hallo in die Runde, ich habe hier ein Foto aus dem Ersten Weltkrieg mit dem Titel ,,Die ersten Ritter des Eisernen Kreuzes". Meiner Meinung nach der zweiter von links ist Richard Ackermann Kapitän der S.M.S. GOEBEN. Weißt jemand welche die anderen sind? Mich interessiert ganz besonders der man rechts der das Band der S.M.S. BRESLAU an seiner Mütze trägt. Das Foto wurde nach meiner Ansicht in Istanbul im Jahr 1916 entstanden, während des Besuchs des G.F.-Marshalls August von Mackensen.

Vielen Dank im Voraus für die eventuellen Auskünfte.
DG   

juergenwaldmann

Interessantes Foto , aber warum ist das 100 Jahre alte Bild überschrieben ??
LG  Jürgen

Dimitris Galon

Weil es in einer privaten Sammlung gehört Jürgen und weil es mittlerweile üblich ist die geschützten Fotos mit Wassermarken zu versehen.
Gruß
DG

Dr.No

Irrtum

Zusammenfassung – FAQ zum Urheberrecht bei Fotos
Frage 1: Gilt auch für Fotos vom Fotografen das Urheberrecht?

Ein professioneller Fotograf erschafft durch seinen Beruf eine Vielzahl von Fotos und ist somit Urheber von diesen. Abhängig vom Motiv und der angewendeten Technik, kann es sich dabei sowohl um Lichtbildwerke als auch um Lichtbilder handeln. Aus diesem Grund stehen auch Fotografien von einem professionellen Fotografen unter dem Schutz des Urheberrechts.
Frage 2: Wann sind Fotos urheberrechtsfrei?

Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung.
Frage 3: Muss bei jedem Foto ein Copyright angegeben werden?

In Deutschland ist eine Copyright-Angabe nicht notwendig, da der Schutz bereits mit der Fertigstellung des Werkes entsteht. Trotzdem ist vor allem im Internet das Copyright bei einem Foto verbreitet. Der Urheber weist damit explizit auf das bestehende Urheberrecht hin.

https://www.urheberrecht.de/fotos/

Tostan

#4
Zitat von: Dimitris Galon am 28 Juni 2018, 18:14:10
Weil es in einer privaten Sammlung gehört Jürgen und weil es mittlerweile üblich ist die geschützten Fotos mit Wassermarken zu versehen.

Nur weil es einer privaten Sammlung gehört muss es noch lange nicht urheberrechtlich geschützt sein! Eine "Private Sammlung" kann auch ohne Herkunftsnachweis bei eBay gekauft worden sein.
Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich will nicht bezweifeln dass das Foto Urheberrechtlich geschützt ist - ich will nur mal die geltende Rechtslage an dem Beispiel erklären, da dabei noch viele Missverständnisse weit verbreitet sind. Fotos zu veröffentlichen ist ein Minenfeld, in dem man schnell zu schaden kommen kann.

Zitat von: Dr.No am 29 Juni 2018, 21:04:36
Zusammenfassung – FAQ zum Urheberrecht bei Fotos

Korrekte, aber leider etwas knappe FAQ. Dabei gilt aber noch zu beachten:

Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen oder seinen Erben. Auch wenn man ein tolles Foto kauft(und sogar noch das negativ dazu), so erwirbt man damit nur ein Stück Papier, eine Veröffentlichung ist nicht gestattet. Das muss vom Urheber explizit erlaubt sein.
Bei verstorbenen Urhebern ist es noch schwerer - wenn die Urheberrechte nicht explizit vererbt werden (etwa in der Form "Mein WW1-Album und die Urheberrechte an den dort enthaltenen Fotos(!) vermache ich meinem Lieblingsenkel Heinz" - was wohl extrem selten vorkommt, dass da jemand daran denkt) muss die gesamte Erbengemeinschaft über eine Genehmigung zur Veröffentlichung entscheiden. Im Ernstfall aber: wo kein Kläger(was bei privaten Sammlungen ja der Regelfall ist), da kein Richter.

Zur Frage "Lichtbild" oder "Lichtbildwerk" - Früher waren nur professionelle Fotografien Lichtbildwerke, die üblichen Schnappschüsse in privaten Fotoalben nur simple Lichtbilder. Hier hat sich die Rechtslage (mit der Interpretation der Richtlinie 2006/116/EG) massiv verschoben, Urheberrecht.de ist da nicht ganz auf dem neusten Stand. Denn auch bei "Urlaubseindrücken oder Familienfeiern" nimmt der Fotograf durch Motivwahl, Beleuchtung und Standort "kreativen und individuellen Einfluss" auf das Werk. Und nur das zählt - Das Motiv als solches oder der Zweck("Familienfeiern") darf nicht mehr berücksichtigt werden.
Mittlerweile kann man im Zweifelsfall als Faustformel annehmen: Alles wo ein Mensch durch einen Sucher/auf ein Display schaut und den Auslöser drückt,  ist ein Lichtbildwerk, alles andere(z.B. Bilder von automatischen Überwachungskameras) sind Lichtbilder mit geringerem Schutz. Achja - Für ein Lichtbildwerk muss es ein Mensch sein, ein fotografierender Affe(ja, auch das gibt's und so was beschäftigt die Gerichte!) zählt nicht!

Nun noch das Thema anonyme Fotos. Ist der Urheber eines Lichtbildwerkes nicht bekannt und kann nicht ermittelt werden, dann gilt als Schutzfrist 70 Jahre nach Entstehung - das wäre bei obrigem Foto definitiv abgelaufen. Bei einem bekannten Urheber hingegen kann es durchaus noch lange geschützt sein, jemand der das vor 102 Jahren fotografiert hat, könnte danach durchaus noch mehr als 80 Jahre gelebt haben....

bodrog

So und jetzt die Frage: Was ist bei über 100 Jahre alten Fotos, deren Urheber unbekannt ist oder die gar im amtlichen Auftrag verfertigt worden sind?

Bei wem liegen die Bildrechte dann?

Wenn man also WK I Fotos nimmt - es lebt nachweislich kein Kriegsteilnehmer (also auch die Fotografen sind tot) mehr, wie verhält es sich dann?

MfG

PS: Ich zeige bringe dann mal "das schöne Bild" - wo die Kenner ihrer Meinung zum gesehenen preisgeben dürfen...

Tostan

Zitat von: bodrog am 04 Juli 2018, 11:00:08
So und jetzt die Frage: Was ist bei über 100 Jahre alten Fotos, deren Urheber unbekannt ist oder die gar im amtlichen Auftrag verfertigt worden sind?

Bei wem liegen die Bildrechte dann?

Wenn man also WK I Fotos nimmt - es lebt nachweislich kein Kriegsteilnehmer (also auch die Fotografen sind tot) mehr, wie verhält es sich dann?

Ganz klar:
A) Urheber unbekannt und auch durch ausgiebige Recherche nicht zu ermitteln(Flohmarktkauf etc.), Foto nie veröffentlicht  - Urheberrecht erloschen(Datum der Entstehung + 70 Jahre).
B) Urheber unbekannt und Foto schon mal veröffentlicht - Datum der Erstveröffentlichung + 70 Jahre.
C) Urheber bekannt oder ermittelbar(z.B. mal die Oma fragen wem das auf dem Dachboden gefundene Fotoalbum gehörte) - Todesdatum +70 Jahre.

Bei Fotos im amtlichen Auftrag gilt das selbe - nur dass da die Verwertungsrechte während der Schutzfrist beim Auftraggeber bzw. dessen Rechtsnachfolger liegen.

Zitat von: bodrog am 04 Juli 2018, 11:00:08
PS: Ich zeige bringe dann mal "das schöne Bild" - wo die Kenner ihrer Meinung zum gesehenen preisgeben dürfen...
Das ist eh eine Grauzone, da eben viele glauben, dass sie nun die Verwertungsrechte für das teuer bei ebay geschossene Foto haben. Ist aber nicht so - nur wo kein Kläger, da kein Richter. Häufig ist es eh so, dass die verkauften Abzüge die einzigen des Fotos sind und die Negative eh verschollen, da fällt nach einem Verkauf dann der Nachweis des Urheberrechts schwer.

bodrog

Also auf deutsch: grau, grauer, im Nebel verschwindend  :sonstige_154:

Tostan

Korrekt, trotzdem sollte man die Grundlagen kennen um das Risiko einer Veröffentlichung einschätzen zu können. Denn irrt man sich, kann es teuer werden. Nicht ohne Grund werden hier Fotos mit unklarer Rechtslage gelöscht. Denn der Forenbetreiber ist schlussendlich verantwortlich, und die Abmahngeier kreisen.

suhren564

Ich komme mal auf die Ausgangsfrage zurück.

Zu bezweifeln ist mMn, daß es erst 1916 die ersten EK- Träger gab. Zu diesem Zeitpunkt war der 1.WK schon ca 2 Jahre im Gange. Evtl. sind die abgebildeten Personen die ersten Ausgezeichneten durch den GFM.
Gruß Ulf

Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.... 
Erich Kästner

bodrog

Wenn man es genau betrachtet, dann ist Dimitris der Meinung, dass das Bild 1916 entstanden sei. Allerdings gibt es dafür keine Belege. Meine eigene Meinung ist beispielsweise, das die ersten EK I. im Mittelmeer bereits spätestens Ende 1914 verteilt worden sein sollten. Gelegenheiten zum Erwerb waren jedenfalls vorhanden.

Man sollte auch mal in "Halbmond und Kaiseradler" schauen, ob dazu etwas erwähnt wird. Zumindest beim Maat (?) von der Breslau sollte ein gewichtiger Grund vorliegen...

Manfred Heinken

Moin zusammen,
eine Frage habe ich: zu welcher Marine gehörte der Offizier links auf dem Foto?

Beste Grüße
Manfred Heinken

bodrog

So viele Verbündete gab es in diesem Zeitraum an dem Ort wohl nicht - oder?

joern

Hallo Manfred Heinken,
ich denke links handelt es sich um einen Deckoffizier der kaiserlichen Marine.
Grüße Joern

Alex Shenec

Hallo.

Zweiter rechts - Rolf Carls.

Schöne Grüße

Alex

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