Bundeswehrärzte - ggf. Rückzahlungspflicht der entstandenen Ausbildungskosten

Begonnen von jockel, 17 April 2017, 09:24:29

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jockel

Bundeswehrärzte: Vorzeitige Dienstquittierung führt zu Rückzahlungspflicht der dem Bund entstandenen Ausbildungskosten
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2017 - BVerwG 2 C 16.16 u.a. -

Verlassen Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit, sind diese grundsätzlich verpflichtet dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Vielzahl von Verfahren bekanntgegeben.

In den zu entscheidenden Fällen handelt es sich bei den Klägern um ehemalige Soldaten auf Zeit, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert haben, in der großen Mehrheit der Fälle Humanmedizin. Nach der Verpflichtungserklärung der Kläger hätten diese für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst leisten müssen. Die Kläger haben jedoch bereits nach etwa zwei bis drei Jahren die Bundeswehr verlassen, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen ...hier weiterlesen


Gruß
Klaus


RonnyM

Ein sehr interessanter Beitrag. Wenn ich sehe, wie viele Klagen es hierzu gab, frage ich mich. warum die Unterschrieben haben. Wenn "das Geld" in der freien Wirtschaft lockt, ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, die Kosten zurückzuzahlen und nicht noch anfangen zu Klagen...

Ergo: Wer denkt heute so...

Grüße Ronny
...keen Tähn im Muul,
over La Paloma fleuten...

bettika61

Hallo,
mit dieser Regelung steht die Bundeswehr nicht allein da.
Wird sowohl in der Privatwirtschaft wie in anderen öffentlichen Einrichtungen betrieben.
Nennt sich Duales Studium, der Student erhält  Bezüge während des Studiums und arbeitet in der Zeit schon zeitweise bei seinem AG. Im Gegenzug verpflichtet er sich, für einige Jahre nach dem Studium beim AG zu bleiben. Eine "win-win" Situation: der Student hat keine Schulden nach dem Studium, der AG einen neuen Mitarbeiter, zumeist in Mangelberufen.
Das die Kosten zurückgezahlt werden, wenn der Student seinen Pflichten nicht nachkommt, sollte klar sein.
Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

Rheinmetall

ZitatDie Kläger haben jedoch bereits nach etwa zwei bis drei Jahren die Bundeswehr verlassen.

Das ist aber nix halbes und nix ganzes !

Ein (Human-) Medizinstudium dauert im besten / schnellsten Fall 12 Semester - also 6 Jahre bis zum approbierten Arzt.
Desweiteren wird bei einem Medizinstudium bei der Bundeswehr einem die spätere Fachrichtung vorgeschrieben.
Darüber sollte man sich vorher schon im klaren sein...

Matze
Ab Kapstadt ohne Kreiselkompass - Jürgen Oesten, U 861

bodrog

Sind doch alles erwachsene Leute... und da will manche Partei das Wahlalter am liebsten auf 16 Jahre absenken...

Big A

ZitatWird sowohl in der Privatwirtschaft wie in anderen öffentlichen Einrichtungen betrieben.
Nennt sich Duales Studium, der Student erhält  Bezüge während des Studiums und arbeitet in der Zeit schon zeitweise bei seinem AG.
Stimmt; meine Tochter macht das auch, Verpflichtungszeit nach Abschluss des Studiums bei der Finanzverwaltung (gehobener Dienst) beträgt in Hamburg 5 Jahre.
Dafür gibt's aber Studium und ganz anständige "Anwärterbezüge" (gut für Papa :wink:)

Axel
Weapons are no good unless there are guts on both sides of the bayonet.
(Gen. Walter Kruger, 6th Army)

Real men don't need experts to tell them whose asses to kick.

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