Wieder mal Urheberrecht

Begonnen von kalli, 18 September 2016, 14:44:41

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Rudergänger

Hallo Beate,
Danke für den Hinweis.
Habe das Foto gelöscht damit keine Probleme auftreten.
Gruß
Harald

MarkusL

...mmmmh,
dass das Urheberrecht bei Bildern von Staatsbediensteten, die diese im Staatsdienst gemacht haben, bei selbigen liegt und ggf. vererbbar sein könnte ist mir völlig neu.
Dann wären analog auch die Publikationsrechte bei staatlichen Akten bei den Aktenerstellern und deren Erben....
Wird jetzt die Druckedition des KTB der SKl eingestampft?
Gruß
Markus

Rudergänger

Hallo Markus,
ich bin mir unsicher darum habe ich die Frage hier eingestellt bevor ich die Bilder hier eingestellt.
Nun bin ich mir aber unsicher und ich möchte niemanden Ärger machen und auch selbst keinen Ärger bekommen.
Die Bilder waren für mich interessant da ich an Hand des KTB die Boote identifizieren konnte. Man lernt immer dazu.
Viele Grüße
Harald

MarkusL

Hallo Harald,
kein Thema oder doch ein abendfüllendes.

Hier der Wortlaut des Gesetzes für "Amtspublikationen"

https://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html

Bei PK Bildern würde ich davon ausgehen, dass diese seinerzeit im genannten (Propaganda) Interesse veröffentlicht wurden und schon immer "gemeinfrei" (bin mir gar nicht sicher, ob der Begriff unter Adolf-Nazi schon bekannt war) waren. Oder, um meinen seligen Vater zu zitieren "wir sind nur wegen der Wochenschau ins Kino gegangen".
Sofern hier Juristen/-innen mitlesen, vielleicht ein spannedes rechtshistorisches Diss. oder sogar Habi. Thema.
Ansonsten obliegt die, meist unangenehme, Urheberechtskontrolle den sehr geschätzten Moderatoren. Deshalb hier von Herzen allzeit gute Hand. Bin da immer auf Seiten von Autor und/oder Fotograf, der oft mit seiner Literatur oder seinen Bildern als Freiberufler seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Allerdings dürfte diese Sachlage bei Arbeitsergebnissen von Staatsbediensteten in den Jahren bis 1945 möglicherweise etwas differenzierter zu betrachten sein.
Zumindest bei eventuellen eigenen Veröffentlichungsüberlegungen (in selbstverständlich eigener Verantwortung) würde ich hier eventuellen Rechtstreitigkeiten bei unter und wahrscheinlich im Auftrag von Adolf-Nazi veröffentlichten sowie von dessen Bediensteten gemachten PK-Bildern mit großer Gelassenheit entgegensehen.
Gruß
Markus

Rudergänger

Hallo Markus,
Danke für Deine Mühe. Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit den Einstellen des Bildes eventuell jemanden Ungelegenheiten bereiten würde.
Wenn ich mir so meine Bücher über den II. Wk anschauen und dort die eingestellten Bilder auf eventuelle Copy Hinweise betrachte finde sehr oft
die unterschiedlichsten Angaben über den Herkunftsnachweis z.B "Meine Sammlung", "Sammlung xyz" und anderes. Aber ich möchte das jetzt nicht weiter ausdehnen. Deinen Link schaue ich mir Morgen in Ruhe an.
Schönes Wochenende
Harald

Ede Kowalski

#35
Moin,
ich habe aus dem Nachlass meines Vaters auch noch einige Fotos aus seiner Zeit bei der 3. Schnellbootflotille im Mittelmeer. Auf einigen Fotos ist er selber abgebildet, kann er also nicht gemacht haben. Andere zeigen z. b. einen Kollegen mit Frau und Kind im Postkartenformat. Auf vielen sind außer meinem Pa noch andere Personen abgebildet. Es wäre für mich interessant herauszufinden, ob hier im Forum vielleicht jemand die eine oder andere Person auf den Fotos kennt. Eventuell könnte ich dann noch mehr über die Tätigkeit meines Vaters bei der Marine erfahren.
Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? Meine geerbten Fotos, mein Copyright? Oder ist das auch nicht so einfach?  :?

Gruß
Ralf

Ich möchte meine obige Frage noch einmal deutlicher machen. Ich stehe mit meiner Frau vor dem Uboot in Laboe. Ich frage einen vorbeigehenden Passanten, ob er ein Foto von mir macht, ich gebe ihm meine Kamera und er drückt aufs Knöpfchen. Wer hat das Urheberrecht? Ich, weil es meine Idee und meine Kamera sind, oder der, der auf den Auslöser gedrückt hat als Fotograf?

Andreas A

#36
Hallo Leute !

Ich habe jetzt so an die 7000 Bilder von U-Booten, kann sie jedoch, wegen Urheberrechten, nicht nutzen. Frage: wie lange gilt so ein Urheberrecht (Ur = Erst). Ich meine 75 Jahre nach Kriegsende kann ja fast keiner mehr leben der je diese Fotos geschossen hat. Gibt es da irgendwie ein Ablaufdatum ? Komischerweise habe ich viele Kontakte nach Südamerika, die scheinen ein Urheberrecht wohl nicht zu kennen. Ich habe 1000de Bilder von diesen Leuten bekommen. Sie hatten sie öffentlich in vielen Sozialen Netzwerken veröffentlicht ?? Schade das man Bilder von geschichtlicher Tragweite (und nur in diesem Sinn) nicht veröffentlichen darf.

Habe dazu folgendes gefunden: Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung.

Wie habe ich das zu verstehen ?

Danke

Andreas

Wilfried

Moin Andreas,
ich gehe einmal davon aus, dass ein Lichtbildwerk ein gestalterisch aufwendiges - künstlerisches Foto darstellt - ganz im Gegensatz zu einem Knippsbild / Schnappschuss /Lichtbild?!. Ich wäre bei beiden vorsichtig, was das Urheberrecht und die Verjährung angeht; es gibt oftmals Aufnahmen, deren Urheberrecht vom Fotografen auf die Erben / Familienangehörigen übergegangen ist. Besser ist in jedme Falle, sich die Genehmigung einzuholen, wenn es möglich ist - ansonsten ist Verzicht auf Veröffentlichung in Medien die bessere Lösung. Ich möchte hier ein Beispiel für letzte These nennen; viele Aufnahmen der Marine sind früher beim Archiv Drüppel zu kaufen und einzusehen gewesen. Nach Geschäftsaufgabe befindet sich diese Sammlung nun beim Rechteinhaber Wilhelmshavener Zeitung. Dort landen auch viele Fotos aus Sammlungen, die zum Verkauf an interessierte Kunden eingeliefert werden. Dass bedeutet aber nicht dass die Abgebenden die Bildrechte daran gleich mitverkauft haben - alles klar?
Also - erst fragen und dann veröffentlichen. Oder man richtet sich eine eigenen Rechtsabteilung ein ...  ;D
mit einem lieben Gruß
Wilfried
PS: Ich habe den Titel mal etwas angepaßt und gleich noch einen Link:
https://rechtsanwalt-metzler.de/foto/


... Tradition pflegen, bedeutet nicht, Asche aufzubewahren sondern Glut am Glühen zu halten ...
http://www.passat-verlag.de
http://www.kartonskipper.com
http://www.forum-marinearchiv.de - wenn Marine Dein Ding ist!

Andreas A

Hallo Wilfried !

Ja, ist klar. Ich habe ja auch keine Bilder öffentlich gemacht. Diese Regelung bedeutet also das die Bilder die ich jetzt Besitze wahrschnlich bis in alle Ewigkeit unveröffentlicht bleiben werden. Schade für die Allgemeinheit, das Werke der deutschen Geschichte dem Commerz geopfert werden, was anderes kann ich daraus nicht schließen. Naja, kann man nicht ändern. Währe eine schöne Sache gewesen die Daten der einzelnen Boote mit Bildern zu belegen. Nun gut, ist nun mal so.

Danke

Andreas

maxim

Wie ist es eigentlich mit Fotos, die Leute aus beruflichen Gründen gemacht haben? Und damit eigentlich dem Staat, also allen gehören?

Ich würde vermuten, dass viele der Fotos von U-Booten nicht einfach Schnappschüsse sind, sondern Fotos von Propagandaabteilungen etc. sind.

Andreas A

Theoretisch müßten diese Bilder ja in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergegangen sein als Nachfolgestaat. Ich hab keine Ahnung. Aber wenn ich so sehe was bei E-Bay verschlitz oder in ausländischen Foren gezeigt wird. Naja was soll´s.

Deichkind

Hallo,
wie so oft werden auch hier Urheber- und Nutzungsrechte in einen Topf geworfen. Das sind zwar ähnliche, aber getrennt zu behandelnde Rechte. Anders, als zum Beispiel in den USA können im deutschen Recht Urheberrechte nicht veräußert werden. Das geht nur mit Nutzungsrechten. Wenn z.B. ein beim Staat angestellter Fotograf für und im Auftrag des Staates gegen Entgeld Fotos erstellt, liegen die Nutzungsrechte in der Regel beim Staat, der Urheber bleibt aber der Fotograf selbst.
Gruß,
Deichkind

t-geronimo

Ich führe die Anfrage mal mit eine der vielen Diskussionen zu diesem Thema zusammen.  :MZ:
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

maxim

@ Deichkind:
was bedeutet dieser Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrechten?

Können solche Fotos mit einem nicht kommerziellen Zweck veröffentlicht werden?

t-geronimo

Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

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