Wieder mal Urheberrecht

Begonnen von kalli, 18 September 2016, 14:44:41

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hillus

Moin,

ich melde mich nochmals zu meinem Beitrag. Die Problematik des Urheberrechtes ist natürlich eine wichtige Seite, wenn beim Verfassen von Texten, Fotoseiten oder als Mix Fehler gemacht werden.
Allerdings wundere ich mich, dass die Experten, auch unsere "RA's", nichts mit dem DR anfangen können. Allein die englische Sprache langt manchmal nicht zu. Es gibt auch einen sehr großen französischen Sprachraum, der ebenfalls internationale Geflogenheiten und Rechtsräume einhält.
Das DR kommt aus dem Französischen, heißt "Droits reservee" und heißt übersetzt "Rechte vorbehalten". Vielleicht hätte ich das sofort schreiben sollen. Diese Angabe hält dem Recht stand!!! Natürlich nur dort, wo das Urheberrecht ungeklärt ist.
Damit ist und bleibt, liebe Beate, Dein Link eine Urheberverletzung, denn ich könnte Dir sagen, von wem das Foto ist!
Das führt hier aber zu weit.

Vielleicht konnte ich nun etwas besser aufklären!

Grüße aus Braunschweig!

hillus
P.S. Den rechten Schrägstrich über dem ersten "e" von reservee habe ich nicht vergessen, aber ich habe es nicht geschafft, ihn mit Programmhilfe zu setzen! Sorry!

kgvm

#17
Zitat"Echt jetzt? Eben hat mir der Nachbar ein Buch verliehen und dafür ein Bier als Nutzungsgebühr "erbeten". Wenn ich das jetzt lese, hat er sich schon strafbar gemacht oder mache ich mich dann strafbar?"

Sei beruhigt, lafet944, daß ist straflos, wenn der Nachbar so alt ist, daß er schon Bier trinken darf  :-D

Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt, gemeint war, daß man auch mit der Veröffentlichung von Scans von Seiten aus Büchern das Urheberrecht verletzen kann!
Wird zwar keiner meckern, wenn Du den Umschlag oder auch eine Beispielsseite zum Zwecke einer Buchempfehlung nutzt, aber wenn es beispielsweise darum geht, mit der Seite hier im Forum eine Frage nach einem Sachverhalt oder einem Bild des Schiffes X zu beantworten, sieht das anders aus.
Also brav sein und (mit Quellenangabe) zitieren :-)

kgvm

"Allerdings wundere ich mich, dass die Experten, auch unsere "RA's", nichts mit dem DR anfangen können."

Einspruch, Euer Ehren, ich benutze das DR für droits reservés bei meinen Bildern mit unklarer Herkunft grundsätzlich.
Ehe ich lange suche, hier ein Beispiel für ein Bild aus meiner Sammlung in einem anderen Forum:
http://www.vagus-vagrant.fr/forum/viewtopic.php?f=67&t=18209&hilit=virtus



hillus

Lieber kgvm,

womit wir uns eineindeutig einig sind! Es ging ja nur darum, dass mit der Angabe "DR" keiner so richtig angebissen hatte und ich annahm, das kennt keiner so genau. "Euer Ehren" fand ich natürlich köstlich!  :MZ: :MZ:

hillus

bettika61

]Hallo,
Das Forum ist kein Buch, hier geht es um das "verlinken" oder " einbetten" von Fotos im Internet. Dabei wird das Foto nicht auf den Server des Seitenbetreibers hochgeladen.

ZitatDie richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, ob das Framing von fremden Inhalten, eine Urheberrechtsverletzung darstellt, fiel am 21. Oktober (AZ: C-348/13): Das Einbetten von fremden YouTube-Videos in die eigene Webseite mithilfe eines Inline-Frames sei keine Urheberrechtsverletzung, selbst wenn man auf den ersten Blick nicht sieht, dass das Video auf einer anderen Seite veröffentlicht ist. Es sei erlaubt, fremde Inhalte mittels Link im Hintergrund (Framing) in die eigene Seite einzubinden. "Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben", meint der EuGH in der Entscheidung...
. ...
Der EuGH hatte bereits am 13. Februar 2014 (EuGH C-466/12) zu einer ähnlichen Frage zu Links in dem Verfahren Svensson entschieden: Es sei urheberrechtlich zulässig, einen direkten Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu setzen, ohne den Rechteinhaber vorher zu fragen. http://www.pc-magazin.de/ratgeber/abmahnung-gerichtsurteile-embedding-recht-video-bild-internet-2908675.html

Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

redfort

Zitat von: bettika61 am 01 November 2016, 14:17:25
]Hallo,
Das Forum ist kein Buch, hier geht es um das "verlinken" oder " einbetten" von Fotos im Internet. Dabei wird das Foto nicht auf den Server des Seitenbetreibers hochgeladen.

ZitatDie richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, ob das Framing von fremden Inhalten, eine Urheberrechtsverletzung darstellt, fiel am 21. Oktober (AZ: C-348/13): Das Einbetten von fremden YouTube-Videos in die eigene Webseite mithilfe eines Inline-Frames sei keine Urheberrechtsverletzung, selbst wenn man auf den ersten Blick nicht sieht, dass das Video auf einer anderen Seite veröffentlicht ist. Es sei erlaubt, fremde Inhalte mittels Link im Hintergrund (Framing) in die eigene Seite einzubinden. "Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben", meint der EuGH in der Entscheidung...
. ...
Der EuGH hatte bereits am 13. Februar 2014 (EuGH C-466/12) zu einer ähnlichen Frage zu Links in dem Verfahren Svensson entschieden: Es sei urheberrechtlich zulässig, einen direkten Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu setzen, ohne den Rechteinhaber vorher zu fragen. http://www.pc-magazin.de/ratgeber/abmahnung-gerichtsurteile-embedding-recht-video-bild-internet-2908675.html

Moin,

die betonung liegt auf frei zugänglich !
Sobald eine Paywall oder Anmeldung damit umgangen wird, sieht die Sache schon anders aus.
Gruß, Axel

Luftwaffe zur See

bettika61

ZitatDamit ist und bleibt, liebe Beate, Dein Link eine Urheberverletzung, denn ich könnte Dir sagen, von wem das Foto ist!
Das führt hier aber zu weit. 

Vielleicht konnte ich nun etwas besser aufklären!
Hallo hillus,
das sehe ich nicht so. Du wirfst mir "Diebstahl" und "Urheberrechtsverletzung" vor.
Da kann   ich eine Begründung erwarten oder ,wenn die Anschuldigung  sich
als nicht haltbar erweist , eine Klarstellung .
Dafür habe ich das Thema hierher verlagert .
Meinen Standpunkt habe ich mit den EuGH Urteilen begründet.
Ich "verwende" keine fremden Fotos, sondern habe es auf die Ursprungsseite verlinkt.
Das der Name des Fotografen genannt werden soll, kann ich dem Urteil nicht entnehmen.
Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

Rudergänger

Hallo,
ich habe eine Frage zum Urheberrecht.
Vielleicht kann mir ein Experte hier im Forum eine verständliche Antwort geben.
Konkret kann ich hier im Forum ein Foto eines PK aus der Marinerundschau Jahrgang 1940 einstellen, oder begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung?
Danke im voraus für eine Antwort.
Viele Grüße
Harald

MarkusL

Hallo,
interessante Frage. Auch bezüglich anderer Publikationen.
Theoretisch sollten die Urheberrechte aller PK-Aufnahmen beim Deutschen Reich gelegen haben.
Eine "persönliche" Urheberschaft dürfte bei den PK kaum möglich sein, geschweige denn gerichtsfest beweisbar.
Alle amtlichen "Reichspublikationen" dürften somit seit (spätestens) 2015 (wenn nicht früher, die Frage ist aber durch Zeitablauf erledigt) rechtsfrei sein.
Bei "amtlichen" Publikationen ist die Urheberechtsfrage eh besonderes Thema, da kein "persönlicher" Urheber vorhanden.
Gruß
Markus

t-geronimo

Hallo Harald!


Genau kann ich es auch nicht sagen.

Viele PK-Aufnahmen sind ja im/aus dem Bundesbildarchiv bzw. irgendwann dort gelandet. Und daraus wiederum wurde viele an  --/>/> Wikimedia Commons gegeben.
Diese darf mal anderswo zeigen, wenn man Lizenz und Fotograf nennt.
Wenn Du also Glück hast, ist das bei Deinen Aufnahmen der Fall. Such doch mal bei Commons oder im Bundesbildarchiv. Geht digital recht gut, habe ich für unsere Feuerwehr-Webseite auch mal gemacht.
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

Rudergänger

Hallo,
Vielen Dank Ihr Beiden für die schnelle Antwort. Werde mein Glück mal beim Bundesbildarchiv versuchen

Gruß
Harald

MarkusL

Hallo,
kompakt und eventuell hilfreich

https://www.urheberrecht.de/dauer/

Bei PK dürfte "Zwangsanonymität" gelten, dazu alle Fotos Auftragsarbeiten durch Staatsbedienstete.
Ist mir rätselhaft, wer bei Veröffentlichungen vor 1945 noch Urheberrechte geltend machen könnte.

Gruß
Markus

Rudergänger

Danke Markus, ist hilfreich
Gruß
Harald

bettika61

Zitat von: MarkusL am 08 November 2018, 18:13:22
Hallo,
kompakt und eventuell hilfreich

https://www.urheberrecht.de/dauer/

Bei PK dürfte "Zwangsanonymität" gelten, dazu alle Fotos Auftragsarbeiten durch Staatsbedienstete.
Ist mir rätselhaft, wer bei Veröffentlichungen vor 1945 noch Urheberrechte geltend machen könnte.

Gruß
Markus
wie das von @Rudergänger eingestellte Foto https://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,19340.msg347065.html#msg347065 #1177 zeigt, ist dort der PK Fotograf Mannewitz benannt.
Die Suche nach PK Mannewitz führt zu einigen Fotos aus dem Bundesarchiv bei wiki.

Der Nachweis, das das gezeigte Fotos von dort freigegeben wurde, liegt beim user.
Solange würde ich davon ausgehen, das das Urheberecht noch beim BA oder den Erben des Fotografen liegt.
Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

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