Johann Reckhoff

Begonnen von Arche, 29 November 2015, 22:42:51

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bettika61

Zitat von: Arche am 30 November 2015, 19:49:42
Hallo zusammen,

nach seiner letzten Fahrt auf U 398 wurde er wegen Mißhandlung Untergebener seines Kommandos enthoben (Tatbericht LI und der WO`s). Das Urteil versuchte er im Juli 1945 anzufechten, was ihm gelang.
Hallo Heinz-Jürgen,
den Fall Reckhoff hatten wir schon mal hier
#26 dort schriebst Du, die Anfechtung sei ihm nichtgelungen.
Gab es neue Erkenntnisse?
Wie man sieht , hatte auch Hansen die NVA Geschichte übernommen, gab es bei Hansen Quellenangaben?

Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

bettika61

ZitatZumindest nach wiki war Schlageter im fraglichen Zeitraum wohl kein einsatzbereites Segelschiff
https://de.wikipedia.org/wiki/Sagres_%28Schiff,_1938%29
bestätigt
ZitatHier die Opfer:
14.11.1944  sj  L-3 ...   M    dt  Albert Leo Schlageter  1634 BRT = 54.51n 13.35e
http://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,9890.msg263333.html#msg263333

Lt wiki soll SS Albert Leo Schlageter von Swinemünde über Kiel nach Flensburg gekommen und dort beschlagnahmt worden sein.
Gibt es dazu Angaben, die Flensburg  bestätigen, wenn ja in welchem Zeitraum?
Bei 7.5.1945 http://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,14852.15.html
#26 finde ich das Segelschiff nicht,
Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

Arche

Hallo Beate,

ja es stimmt. Mir fehlten damals tatsächlich die letzten 2 Seiten des Verfahrens. Mit einem Besuch in Freiburg konnte ich dann die Akte vervollständigen. Überraschenderweise wurden die Vorgänge endlich anders bewertet. Die Strafe wurde getilgt. Das Urteil wurde aber nicht aufgehoben. Hier habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Im Prinzip hat das Gericht gesagt, dass der Kammerarrest gesühnt war und das Urteil kann somit getilgt werden. Da Friedeburg das Urteil damals bestätigt hatte und dort auch besondere Gründe angab, wollte das Gericht das Urteil nicht aufheben.

Schöne Grüße
Heinz-Jürgen

thommy_l

Hallo,

kann man das so verstehen, daß der Eintrag im Strafregister gelöscht worden ist, das Urteil als solches aber erhalten blieb?

Das wäre der, auch in unserer Zeit, übliche Vorgang, wo

1. nach verbüßen einer Strafe und darauf folgend
2. einer abhängig von der Straftat zu bemessenden Zeit

der Eintrag im Strafregister oder Polizeilichen Führungszeugnis o.ä. gelöscht wird. Das hat allerdings keinen Einfluß auf die vom Gericht ausgesprochene, rechtswirksam gewordene und abgebüßte Strafe.

Viele Grüße
Thommy

Arche


wirbelwind

Kannst Du, Heinz-Jürgen, die besonderen Gründe Friedeburgs betreff Urteil J. Reckhoff mitteilen :?
MfG Rüdiger

Arche

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