Arbeitszeitverordnung dank EU

Begonnen von RonnyM, 14 November 2015, 09:28:12

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RonnyM

Moin,

gestern Abend lief bei N3 Niedersachsen ein Beitrag über die neue AZVo am Beispiel der EGV BONN. Da nun die Besatzung nicht länger als 41 Stunden - im Hafen - an Bord verbleiben dürfen, werden sie nun gezwungen, an Land eine Zweitwohnung zu beziehen. Es ist wohl klar, dass viele das nicht stemmen können.

Wie schnell kommen 41 Stunden auf See zusammen :? Nach einem Manöver sind dann die Schiffe a. D., weil ja der Freizeitausgleich "abgearbeitet" werden muss. Müssen wir denn jeden Sch... mitmachen :?

Grüße vom Spucke wegbleibenden Ronny
...keen Tähn im Muul,
over La Paloma fleuten...

AWoelfer

Zitat von: RonnyM am 14 November 2015, 09:28:12
Moin,

gestern Abend lief bei N3 Niedersachsen ein Beitrag über die neue AZVo am Beispiel der EGV BONN. Da nun die Besatzung nicht länger als 41 Stunden - im Hafen - an Bord verbleiben dürfen, werden sie nun gezwungen, an Land eine Zweitwohnung zu beziehen. Es ist wohl klar, dass viele das nicht stemmen können.

Wie schnell kommen 41 Stunden auf See zusammen :? Nach einem Manöver sind dann die Schiffe a. D., weil ja der Freizeitausgleich "abgearbeitet" werden muss. Müssen wir denn jeden Sch... mitmachen :?

Grüße vom Spucke wegbleibenden Ronny


Hallo RonnyM,

ich glaube, dass die EU-Chefs im Augenblick andere Sorgen haben als den Arbeitszeitausgleich.


Grüße

Andreas
Nicht länger als sieben Atemzüge soll es dauern,
bis man eine Entscheidung getroffen hat.
(Hagakure)

Tsunetomo Yamamoto

Hastei

hallo Ronny,
ich verstehe das auch nicht, aber was verstehe ich in dieser Zeit noch ?
@ Andreas
ja , ja , sie haben andere Sorgen . Und so werden diese Verordnungen von Bürokraten 3.Wahl gemacht.

AWoelfer

Zitat von: Hastei am 14 November 2015, 10:36:59
@ Andreas
ja , ja , sie haben andere Sorgen . Und so werden diese Verordnungen von Bürokraten 3.Wahl gemacht.


Hallo Hastei,


wird im Augenblick nicht alles von Bürokraten 3. Wahl gemacht?


Aber hier ist nicht die Plattform um über Politik zu sprechen, widmen wir uns lieber unseren Hobby und gedenken der Opfer von Paris.


Grüße
Andreas
Nicht länger als sieben Atemzüge soll es dauern,
bis man eine Entscheidung getroffen hat.
(Hagakure)

Tsunetomo Yamamoto

Elektroheizer

Das Thema war doch an anderer Stelle schonmal angeschnitten worden; da schrieb ich daß bei Manövern der Rollenschwoof am Mittwoch vormittag vorbei ist und alle bis zum Rest der Woche frei haben  :MLL:

Zu den Wohnungen an Land, müssen die wirklich von der Besatzung selbst gesucht und bezahlt werden? Ich denke, das ist Sache des Dienstherrn  :?

Und wie ist denn die Meinung von anderen dazu? Eine Landunterkunft hätte mich eher genervt, solange ich nicht wie auf nem Fletcher hausen muß.
Ich habe das Grauen gesehn

thommy_l

Hallo,

Zitatdie Besatzung nicht länger als 41 Stunden ...

ein bischen Off Topic. Ich habe nach dem Studium mal Langstrecke gefahren, mit einem Kombi, wenn das mein Arbeitgeber mitbekommen hätte ... Der hätte nach dieser Info niemals zugelassen, daß seine Mitarbeiter nach 18 Stunden eine Kaffeepause machten  :sonstige_154:

Sindelfingen - Bordeaux - Stuttgart- Sindelfingen einschl. Zollabfertigung an der Grenze und in Bordeaux aus/einladen waren mal 20 Stunden. Damals konnte aber noch der berühmte Ziegelstein aufs Gaspedal gelegt werden.

Grüße
Thommy

RonnyM

Moin Elektroheizer,

bisher ist es so, dass, wie im Beispiel gezeigt, ein Oberstabsgefreiter, der schon 6 Jahre auf EGV´s fährt, sich nun eine Wohnung suchen muss. So mal eben 400-500 Euronen weniger tut schon weh. Und nun noch die Flüchtlinge...

Sollte sich der Bund entschließen die Kosten zu übernehmen, fragt man sich auf der anderen Seite, ob man diese sinnlos verpulverten Gelder nicht anderweitig sinnvoll einzusetzen. :BangHead:
Leider ist nicht jeder OVH - Ortsverheiratender.

Ich habe mich jedenfalls in meinen Kojen - bis auf Fletcher - sauwohl gefühlt... top

Grüße Ronny
...keen Tähn im Muul,
over La Paloma fleuten...

RonnyM

#7
Moin,

wie ich gerade lesen durfte, wird die BOTTSAND nach 20 Jahren von der Hohen Düne Dank wegen der neuen AZ Vo nach Kiel zurück verlegt. Von den 60.000 Schiffspassagen in der Kadettrinne sind 9.000 Tanker. Bisher brauchte die BOTTSAND bis zur Rinne 1 bis 1,5 Stunden. Von Kiel aus sind es über 9 Stunden.

Ebenfalls betroffen sind die Zivil besetzten Schlepper, darunter auch die LANGENESS. Der Befehl gilt zunächst bis zum 30.11.2016.

Kopfschüttelnde Grüße Ronny
...keen Tähn im Muul,
over La Paloma fleuten...

Steffen1

Ja, Ronny,
dass kann man als ehemaliger Marinesoldat nicht fassen. Wo sind wir hingeraten ? flop

Jach

#9
Zur etwas unaufgeregteren Betrachtung könnte man die EU-Papiere nehmen, und sie einmal durchlesen. Dabei muss man dann auch die Querverweise auf die grundlegende Verordnung beachten. Alle entsprechenden Dokumente sind über das Netz zugänglich.

Und wenn man die wenigen in diesem Bezug erforderlichen Zeilen gelesen hat, dann kann man versuchen sich eine Meinung dazu bilden, wer der Problemverursacher sein könnte und welche Gültigkeit die Arbeitszeitrichtlinie für die Bundeswehr überhaupt hat und ob die Überschrift dieses Pfades hier so zutreffend ist.

Richtlinie 2003/88/EG hier Grundsätze Absatz  12 und Artikel 1 Absatz 3.

,,[...] Gründe:
(12) Eine europäische Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten ist gemäß Artikel 139 Absatz 2 des Vertrags durch die Richtlinie 1999/63/EG des Rates vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten(5) durchgeführt worden. Daher sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht für Seeleute gelten."


,,Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
(3) Diese Richtlinie gilt unbeschadet ihrer Artikel 14, 17, 18 und 19 für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 89/391/EWG.
Diese Richtlinie gilt unbeschadet des Artikels 2 Nummer 8 nicht für Seeleute gemäß der Definition in der Richtlinie 1999/63/EG."


Zu Artikel 1 Absatz 3 grundlegend auch Richtlinie 89/391/EWG, hier den Artikel 2 Absatz 2:

,,Artikel 2
Anwendungsbereich
(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen.
In diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, daß unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie eine grösstmögliche Sicherheit und ein grösstmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist."

Mit freundlichem Gruß

K. Jach

RonnyM

Moin Herr Jach,

wenn diese Richtlinien bei den Streitkräften keine Anwendungen finden, erkläre mir dann bitte mal, warum die Besatzung nicht länger als 41 Stunden an Bord bleiben darf und warum zivil geführte Einheiten verlegt werden :? :? :?

Das widerspricht sich doch mit deinen Ausführungen.

Grüße Ronny
...keen Tähn im Muul,
over La Paloma fleuten...

Jach

Ich habe weder die Richtlinie entworfen oder sie in Kraft gesetzt, noch habe ich die Umsetzungsbestimmungen für die Bundeswehr entworfen oder sie in Kraft gesetzt. Die Frage geht an mich also fehl und ist an andere Stelle zu richten.

Ich weise lediglich darauf hin, was in den Richtlinien steht.

Sie sollten also Ihre Frage, bzw. die Frage wie der Zusammenhang zwischen Richtlinie und Umsetzung in der Bundeswehr ist, besser an die Bundeswehr richten.

Es freut mich, dass Sie den Widerspruch zwischen Richtlinie und Umsetzung in der Bundeswehr erkannt haben.

Es zeigt sich also auch hier, dass es  Sinn macht auf die Hintergründe und Grundlagen zu achten bevor mit auf die allgemeine Anti-EU-Trommel geschlagen wird.
Mit freundlichem Gruß

K. Jach

Parow

In Newsletter ,,Auf Kurs" Ausgabe 4 (pdf-Datei, 3,8 MB) wird auf die neue Soldatenarbeitszeitverordnung eingegangen.
--> da lang

smutje505

Hallo Ronny..... Parow(Peter)bringt es mit seinem Link ausführlich  top

Jach

Danke für den Link. Das macht die Herkunft der Regelung dann doch klar.

"Damit werden erstmals gesetzliche Regelungen geschaffen, die sowohl eine EU-Arbeitszeit- und Gesundheitsschutzrichtlinie aus dem Jahr 2003 für die Streitkräfte umsetzen [die ja - wie zuvor festgestellt - nicht zwingend für die Streitkräfte anwendbar ist], als auch einen maßgebenden Beitrag für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst unter Wahrung der Einsatzbereitschaft bilden."

Also alles eine freiwillige Maßnahme, um die "Attraktivität der Marine" zu steigern.
Mit freundlichem Gruß

K. Jach

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