Disziplinarverfahren/Todesurteile gegen U-Boot-Männer im 2.WK

Begonnen von wirbelwind, 27 Februar 2013, 17:36:51

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suhren564

In dem Buch von Melanie Wiggins: "Davongekommen" berichtet ein gewisser Tom Poser, daß er als Bestrafung zum Landeinsatz (Funker) an die Ostfront (Leningrad) geschickt wurde.
Tom Poser war kurzzeitig auf U 222 und dann auf dem Frachter OST tätig.Nach dessen Versenkung kam er nach Paris zur Nachrichtentruppe der Marine. Und von da aus eben nach Osten.
Gruß Ulf

Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.... 
Erich Kästner

UHF51

Zitat von: Arche am 02 März 2013, 18:39:44
<snip>
Für Wirbelwind:
das Strafbatallion 999 war eine Bewährungseinheit für politisch Verurteilte. Angehörige der Luftwaffe, des Heeres und der Kriegsmarine wurden nach der Verurteilung in ein Wehrmachtsgefängnis gebracht. Grundsätzlich gab es mehrere Faktoren, die dann  eine Frontbewährung ermöglichen.
Bisherige Führung, Führung im Wehrmachtsgefängnis und Vergehen. Marinesoldaten mit guter Führung wurden oft nach 6 Wochen Gefängnis wieder zur Frontbewährung aufs Schiff versetzt. In der regel aber nicht auf das Boot, wo sie vorher Dienst machten. War die Führung schlecht, kam es nach kurzer Zeit im Wehrmachtsgefängnis zur Feldstrafgefangenenabteilung an die Front. Bei Verurteilungen über ein Jahr kam der Soldat eher nach Torgau und z.B. zum Inf.Bat. 500 zbV. Ab 1945 wurden verurteilte Soldaten (auch KM) fast nur noch zu den 500ern geschickt. Bei Verurteilungen von über 2 Jahren musste mit der Entlassunf aus der Wehrmacht gerechnet werden und der Soldat wurde ins Moorlager überstellt. (Hiermal kurz zusammengefasst. Das Prozedere war wie immer in Deutschland etwas komplizierter und dauerte immer seine Zeit)

Gruß

Heinz-Jürgen

Wenn Du eine Quelle für diese "Behauptung" hast, dass es das Strafbataillon 999 gab, wäre ich sehr dankbar.
Es gab m.W. lediglich ein Buch mit diesem Titel!!

Ansonsten lies bitte hier:

Das Gefüge der Bewährungstruppen

Während es sich bei den Angehörigen der Verbände z.b.V. um vollwertige ordentliche Soldaten handelt, ist das Kriterium der Formationen der Bewährungstruppe 999 die Wehrunwürdigkeit bzw. der "bedingten Wehrwürdigkeit" der Zweiten Klasse des Soldatenstandes während der Dauer des Bewährungseinsatzes im Kriege. Entsprechend war die organisatorische Einteilung

I. Verbände zur besonderen Verwendung (z.b.V.):
1.) 500er u.a. Bataillone z.b.V. der Heerestruppe,
2.) Sonderstab F und 361er Afrikaschützen,
3.) Feld-Bataillone z.b.V. der Luftwaffe,
4.) SS-Sonder- und Sturmtruppen.
II. Formationen für Soldaten "Zweiter Klasse":
1.) 999er Afrika- und Festungstruppe,
2.) Bewährungseinrichtungen der Organisation Todt.

Die Angehörigen der unter römisch I genannten Formationen legten stets Wert darauf, mit den Delinquenten unter röm. II nicht identifiziert zu werden. Zur Ehre der Bewährungstruppe 999 mit ihren nur bedingt wehrwürdigen Bewährungsmännern ist festzustellen, dass ihre große Mehrheit den in sie gestellten Erwartungen durch Bewährung vor dem Feind entsprochen hat.

Quelle:
http://forum.panzer-archiv.de/viewtopic.php?t=9920&highlight=

:MG:
Uwe

wirbelwind

Hallo Uwe,
danke für Deine Infos top. Habe bisher auch geglaubt, dass es das 999 Strafbataillon gegeben hat. In einer Erzälung mit meinem ehemaligen Arbeitskollegen tauchte dieser Begriff auf. In seinem Bekanntenkreis ist jemand im Afrikakorps gefallen und in Tunis beerdigt, der zu den 999 gehörte. Irrtümlicherweise wurde dies als Strafbataillon 999 bezeichnet. Nun ist für mich klar, dass es sich um die Afrika-Bewährungseinheit 999 handelte.
MfG Rüdiger

Trimmer

Hallo Rüdiger - Verstehe ich jetzt nicht. Straf.Bat. 999 - war eine Einheit mit Soldaten zur " Frontbewährung". Nun gab es aber auch dort ganz "normale" Soldaten z.B. als Gruppenfüher - Unteroffizier, Zugführer - Leutnant usw.  Soldaten die zur "Bewährung " zu den 999 ern gekommen sind hatten zuvor ihren letzten Dienstgrad verloren und ihre erworbenen Auszeichnungen wurden auch aberkannt. Es gab dort also auch frühere Offiziere die als Soldat dienten.

Gruß - Achim - Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

UHF51

#19
Moin Achim,

die 999er waren Bewährungstruppe, d.h. NIE Strafeinheiten!!

Siehe: Bspw. Tessin Band 13, Seite 200-206

:MG:
Uwe

EDIT:
[...]
Nicht selten war, dass noch im Krieg aus Unkenntnis oder verschwommenen Vorstellungen auch in Stäben die geschilderten Erziehungs- und Strafeinrichtungen der Wehrmacht mit den eigens geschaffenen Bewährungstruppen verwechselt wurden. Irreführende Phantasterei in Literatur und Filmschaffen - wie der verfilmte Roman "Strafbataillon 999" - sowie die objektiv falsche Angabe im Bundestagshandbuch betreffs Zugehörigkeit von Abgeordneten bei einem imaginären "Straf"-Bataillon 999 haben in der Nachkriegszeit ein übriges dazu getan.
Bewährungstruppen waren weder Erziehungs- noch Strafeinrichtungen! Im Gegensatz zu verurteilten Soldaten im Strafvollzug (also in Straf- und Verwahranstalten, Feldstrafgefangenen-Abteilungen, Strafvollstreckungs-Züge, Straf- bzw. Feldstraflagern) waren die sog. "Bewährungsmänner" (B-Männer) verurteilte Soldaten, bei denen durch Richterspruch bzw. Gerichtsbeschluss als Gnadenerweis die Strafvollstreckung ausgesetzt war "zur Bewährung an der Front (bzw. vor dem Feind) in einem Bewährungs-Bataillon". Hierbei ist jedoch zwischen diesen vollwertigen Soldaten und den Angehörigen der 2ten Klasse des Soldatenstandes, die als wehrunwürdig für die Dauer des Krieges als "bedingt wehrwürdig" galten und der Bewährungstruppe 999 angehörten, zu unterscheiden. Daher beachte man aufmerksam die Verschiedenartigkeit der 999er Festungstruppe und der 500er "z.b.V." - und entsprechenden Truppen sowie Verbände! Auf Mischformen (Straf- und Bewährungsverbände) als Ausnahme bei der Waffen-SS und der zum Wehrmachtgefolge zählenden OT wird im folgenden besonders hingewiesen.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Bewährungstruppen war der am Tage des Kriegsausbruchs wirksam gewordene Gnadenerweis des Führers und Reichskanzlers für die Wehrmacht vom 01.09.1939, dem der Erlass des Führers über Gnadenmaßnahmen bei hervorragende Bewährung während des Krieges vom 26.01.1942 folgte. Dabei war davon ausgegangen, dass jeder Wehrmachtsangehörige auch frühere Verfehlungen durch Tapferkeit vor dem Feind sühnen, seine Ehre durch Frontbewährung wieder herstellen konnte, auch wenn die Bestrafung vor Eintritt in die Wehrmacht erfolgt war. Unter dem Eindruck der Niederlage der HGr. Mitte in Russland wurde im Juli 1944 auch die Zulässigkeit von Gnadenerweisen für gerichtlich verurteilte Soldaten angeordnet, die vermisst oder in Kriegsgefangenschaft geraten waren. Grundsätzlich sollten Wehrmachtsangehörige, die gefehlt haben, durch Tapferkeit vor dem Feind ihren ehrenvollen Platz in der Volksgemeinschaft zurück erwerben. Besonders für Schwerverwundete waren die Gnadenmaßnahmen zu prüfen. Mit der entsprechenden Feststellung des Disziplinarvorgesetzten - meist der Kompanie-Chef der Bewährungseinheit - konnten Bewährungsmänner von jedem Makel befreit werden. Außer Strafumwandlung, Straferlass und Anordnung der beschränkten Auskunft war auch die Tilgung im Strafregister erreichbar.
[...]
Quelle: Panzer-Archiv

Trimmer

Hallo Uwe - Ich zitiere mal aus Lexikon der Wehrmacht - Strafbataillon 999

" In den Verbänden mit der Nr. 999 dienten Wehrunwürdige, also entlassene Zuchthäusler und Strafgefangene. Ausgeschlossen waren Homosexuelle,Landesverräter, Zigeuner und Juden. Mit diesen Einheiten sollte erreicht werden, dass verurteilte Verbrecher nicht sicher in den Zuchthäusern saßen, wärend an der Front die Soldaten starben. Zuerst wurden diese Männer in der Afrika-Brigade 999 zusammengefasst und in Afrika eingesetzt. Nach dem Verlust Afrikas wurden die Bataillone an alle Frontabschnitten eingesetzt. Die Männer wurden je nach körperlicher und geistiger Veranlagung in den Infanterie- Bataillonen, in Bau- Bataillonen oder sonstigen Einheiten mit der Nummer 999 eingesetzt. Die Schätzungen, wie viele 999 er es gab , gehen weit auseinander. Die Schätzung gehen von 25.000 bis 40.000 Mann "

In diesem Beitrag finden aber Soldaten deren Wehrwürdigkeit aberkannt wurde keine Nennung. D.h. Soldaten welche degradiert wurden wegen bestimmter Vergehen " landeten " auch in diesen Einheiten zur sogenannten "Bewährung"

Gruß - Achim - Trimmer

Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

UHF51

#21
Hallo Achim,

die Informationen im LdW sind genauso gut oder schlecht, wie derjenige der diese recherchiert, igendwo abgeschrieben, geprüft und dann dort veröffentlicht hat. :wink:
Hast Du unter dem LdW-Beitrag einen Quelle gesehen - ich nicht !!

Daher empfehle ich:
Hans-Peter Klausch, Die 999er
Hans-Peter Klausch, Die Bewährungstruppe 500
und/oder
Die "verlor'nen Haufen"
Sondertruppen zur Frontbewährung im 2. Weltkrieg

Ein Beitrag zu ihrer Geschichte
Autor: Horst Voigt, Major d. Res. a.D., in DSJB 1980 - 1998, Schild Verlag München

- bemerkenswert ist, dass Klausch etliche  Quellenhinweise auf Voigt anführt.

:MG:
Uwe





Arche

Hallo zusammen:

Uwe: Wenn Du eine Quelle für diese "Behauptung" hast, dass es das Strafbataillon 999 gab, wäre ich sehr dankbar.

Die Quelle hab ich natürlich nicht, da Du natürlich recht hast. Das Strafbataillon 999 hat es "formal" nicht gegeben, auch wenn wie hier

Verfahren Lfd.Nr.1085
Tatkomplex: Kriegsverbrechen, Andere NS-Verbrechen
Angeklagte:
Grimmer, Arthur Adolf lebenslänglich
Gerichtsentscheidungen:
LG/BG Leipzig 600905 Az.: 1aBs72/60 I165/60
Ob.Gericht der DDR 600927 Az.: 2UstIII41/60
Tatland: BRD, Griechenland
Tatort: Truppenübungsplatz Heuberg, Anomanolas, Pyrgos, unbekannt (Raum Peloponnes)
Tatzeit: 43, 44
Opfer: Deutsche Soldaten, Zivilisten
Nationalität: Deutsche, Griechische
Dienststelle: Wehrmacht Heer Strafbtl.999
Verfahrensgegenstand: Beteiligung an der Exekution eines fahnenflüchtigen deutschen Soldaten auf dem Truppenübungsplatz Heuberg als Mitglied des Erschiessungskommandos. Erschiessung eines zum griechischen Widerstand übergelaufenen Angehörigen des Strafbtl.999 sowie eines jungen Griechen, der während der Sperrzeit auf der Strasse betroffen wurde. Versuchte Tötung eines Kleinkindes, indem es bei einer Auskämmung des Ortes Pyrgos der Mutter entrissen und gegen eine Hauswand geschleudert wurde

Veröffentlicht in DDR-Justiz und NS-Verbrechen Band III

Leider ist der hier genannte Angeklagte ein Verwandter meiner Frau.
Sollte ich bei meiner Formulierung nicht genau gewesen sein, dann war die Wissenschaft hier auch nicht.

Eigentlich habe ich ja nur darauf hinweisen wollen, dass es bei der Kriegsmarine in der UAA tatsächlich eine Kompanie gab, die regelmäßig zum Fronteinsatz geschickt wurde. U-Bootfahrer wurden dort zur "geistigen Auffrischung" geschickt. Hier muß es auch nicht zur einer gerichtlichen Strafe gekommen sein. Es reichte schon, wenn z.B. der Kommandant eines Bootes jemanden für untragbar hielt (Disziplin). Genau die Bemerkung von Lüth ist hier gemeint.

Ulf (suhren564): Tom Poser heisst eigentlich Friedrich Poser. Im BA gibt es eine Akte, die seine Angaben in dem Buch bestätigen könnten. Dies betrifft nicht seine Ausführungen zu seinem vater, der beim Untergang der Bismarck ums Leben kam.

Gruß

Heinz-Jürgen



Urs Heßling

#23
moin,

eine Archivsuche beim Bundesarchiv/Militärarchiv (ARGUS) ergibt (nur) den Begriff "Strafdivision 999".

Dies ist allerdings eine Bezeichnung aus Akten des MfS und keine Bezeichnung aus einem "Originaldokument".

An gleicher Stelle gibt es noch den Begriff "Feldstrafgefangenenabteilungen".

Gruß, Urs
"History will tell lies, Sir, as usual" - General "Gentleman Johnny" Burgoyne zu seiner Niederlage bei Saratoga 1777 im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg - nicht in Wirklichkeit, aber in George Bernard Shaw`s Bühnenstück "The Devil`s Disciple"

Trimmer

Also ich habe hier im Net genug Beträge gefunden wo lebende Zeugen vom Strafbataillon 999 sprechen aber ebend auch von "Bewährungseinheiten" 999. Fakt ist doch wohl das diese 999 immer mit Bestrafungen aller Art zu tun hatte. Auch in der Literatur gibt es Bücher mit dem Titel " Strafbat. 999.
Ich denke das wird hier ein Streit um des Kaisers Bart

Gruß - Achim - Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

UHF51

Hallo Achim,

nicht "Kaisers Bart" sondern Korrektheit in der Definierung, was 999er waren.

Hättest Du den gesamten Thread im PA gelesen, wärst Du etwas "schlauer". 8-)

:MG:
Uwe

RonnyM

...und Dank der "Panzer-Männer" habe ich auch eine Erziehungseinrichtung der KM gefunden. Dafür wurden die Schiffstammabteilungen SStA 30 und 31 geschaffen. :MG:

Grüße Ronny
...keen Tähn im Muul,
over La Paloma fleuten...

wirbelwind

Hallo,
hier noch mein ,,Senf" dazu. Der besagte Angehörige bei den 999 galt als politisch unzuverlässig, weil er ein aktives SPD-Mitglied gewesen war. Er sollte seine volle Wehrwürdigkeit durch tapferes Verhalten an der Front wiedererlangen.
MfG Wirbelwind
 

Harengus

Hallo,
da gibt es 2 Bücher die sich unter anderem auch mit dieser Thematik befassen und für mich sehr interessant waren:
1.) U-Boote vor Murmansk
      Mit den Unternehmungen des letzten deutschen Weltkriegs-U-Bootes U 995
      Verfasser: Eckard Wetzel (Jahrg. 1940)
      Verlag: Ullstein Maritim
      ISBN Nr.: 978-3-548-26810-1
      2. Auflage erschienen 2008
In diesem Buch wird die Anklage gegen den ersten Kmdt. Köhntopp und einen Dieselmaaten  des Bootes beschrieben.
Während Köhntopp freigesprochen wurde, hatte der Dieselmaat nicht dieses Glück.
Er wurde nach der Kapitulation im Internierungslager in Norwegen hingerichtet (Fahnenflucht).

2.) Großadmiral Karl Dönitz
      Legende und Wirklichkeit
      Verfasser: Dieter Hartwig (Jahrg. 1943)
      Verlag: Ferdinand Schöningh
      ISBN Nr.: 978-3-506-77027-1
      erschienen 2010
Auch in diesem Buch wird das obige Thema behandelt,hat 435 Seiten, davon das letzte Viertel nur Anmerkungen.
Es dauerte einige Zeit, ehe ich das sehr spannende Exemplar als gelesen aus der Hand legen konnte weil ich häufig in den Nachträgen nachschlagen musste, es lohnt sich aber wirklich!!

Im letzten Jahr während eines Dresdenurlaubs besichtigte ich das dortige ,,Militärhistorische Museum".
Es lief gerade eine Sonderausstellung über Kriegsgerichte im Dritten Reich.
Unter anderem hing dort der Fahnenfluchterlass, herausgegeben und unterschrieben von Dönitz vom 27.April 1943 (habe ich fotografiert).
Ich möchte 4 Sätze daraus zitieren:
>>Fahnenflucht kostet den Kopf. Nur sofortige freiwillige Rückmeldung innerhalb innerhalb einer Woche nach der Tat ermöglicht eine mildere Beurteilung.
Wer dennoch Fahnenflucht begeht, ist unerbittlich hart zu verfolgen. Ich erwarte, das die Kriegsgerichte das Versagen solcher treulosen Schwächlinge allein an der bis zum Tode getreuen Einsatzbereitschaft aller anständigen Soldaten messen.
Ich selbst werde in diesen Fällen jeden Gnadenerweis für einen Fahnenflüchtigen ablehnen.<<

Dieser Erlass machte mich doch ziemlich nachdenklich.

Gruß,
Norbert

wirbelwind

Hallo Norbert,
mich macht der Erlass insofern nicht nachdenklich, weil der ,,Löwe" trotz stellenweiser kritischer Bemerkungen betreffs der NSDAP doch letztendlich das Regime gestützt hat und das mit stellenweiser gnadenlaoser Härte. Ich erinnere nur an den Fall Kusch, mit der dieser Thread begann. Oder als er 1943/44 viele U-Boot-Männer in hoffnungslose Unternehmungen schickte, obwohl er wußte, wie gering die Chance war, dass diese Männer heil zurück kamen, weil die Luftüberlegenheit erdrückend, die UAW stark und die Boote veraltet gewesen sind. Das Argument, mit dieser Hinopferung, die Bevölkerung im Reich zu schützen, weil es dadurch weniger Bombenangriffe gegeben habe, kann ich nicht nachvollziehen(kam, glaube ich, in einem anderen Thread schon mal zur Sprache)
MfG Wirbelwind

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