Ärger !!

Begonnen von Hastei, 16 November 2012, 13:05:10

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Hastei

hallo,
viel Geld für ein mieses Foto werde ich berappen müssen . Ich bin zweimal auf einer Kreuzung geblitzt worden .
Ärgerlich, weil ich es hätte vermeiden können. Ein Notartztwagen kam und alle blieben stehen.
Das war der erste Blitz ,ist verständlich und bleibt ohne Folgen. Dann bi ich aber weiter gefahren,als alles vorbei war und wurde promt mitten auf der Kreuzung nochmal geblitzt. Ich hätte stehen bleiben sollen, auch wenn es mitten auf dem Zebrastreifen war und bei der nächsten Grünphase weiter fahren können. hab ich aber nicht. 90,- € plus Gebühr und 3 Punkte kommen auf mich zu. Und das mir          .Es grüßt der ärgerliche Hastei

Tostan

Hm, hast du dich mal mit einem Anwalt beraten? Du konntest auf dem Zebrastreifen die Ampel doch gar nicht mehr sehen, also auch nicht wissen dass schon rot ist. Evtl hattest du dann ja die Pflicht die Kreuzung zu räumen nachdem der Notarztwagen vorbei war(hängt von der konkreten Situation ab). Wir sind doch nicht in Russland, wo es hinter der Kreuzung nochmal dieselben Lichtsignale gibt....(bzw. sogar nur hinter der Kreuzung)

ufo

Hmmm ... meinst Du nicht, dass ein freundlicher Brief das regeln kann?

Ist lang her, dass ich Rettungswagen gefahren bin aber man zwingt Autofahrer halt doch in Situationen aus denen die sich halt auch wieder befreien muessen und duerfen. Ein Fall, wo wir um Stellungnahme gebeten wurden, war ein Autofahrer, der vom Rettungswagen auf eine Abbiegespur gezwungen wurde und dann, um wieder in den Verkehr einzufaedeln, eine durchgezogenen Linie ueberfahren hat.
Wenn man nur zu doedelig ist und aus Versehen in eine Ausfahrt faehrt, darf man nicht einfach wieder quer rueber in den fliessenden Verkehr bretzeln aber hier hat der Autofahrer recht bekommen, weil er halt erst seiner Pflicht nachkam, dem Rettungswagen Platz zu machen und dann vorsichtig wieder in den Verkehr einfaedelte.

Ohne die Situation bei Dir zu kennen - ein Auto, dass waehrend der Rotphase auf dem Fussgaengerueberweg steht, noetigt Fussgaenger gegebenenfalls in den fliessenden Verkehr zu treten - keine gute Idee. Hier vorsichtig (!) die blockierte Fahrspur (Zebrastreifen) zu raeumen erscheint mir die richtige Entscheidung.

Wir haben unsere Ampeln auch hinter der Kreuzung stehen - praktisch, wenn man sich ersmal dran gewoehnt hat.

Viel Glueck!
Ufo

Lutscha

#3
Den Verstoß nicht zugeben und den Sachverhalt im Anhörungsbogen schildern. Je nachdem wie lange Einsatzdaten der RTW vorgehalten werden, sollte man den Sachverhalt seitens der Bußgeldstelle verifizieren können. Allein der Zeitabstand der Bilder sollte eigentlich schon belegen können (darauf hinweisen), dass du nicht um des schnelleren Fortkommens Willen die rote LSA ignoriert hast.
Das ist ja barer Unsinn, wenn das stimmen würde, hätten SIE ja recht!

Typisch deutsche Argumentationsweise.

Trimmer

Also ich denke auch das da ein Widerspruch gegen den Bescheid möglich ist. D.h. wenn der Bescheid kommt den Anhörungsbogen ausfüllen und ja nicht die Frist versäumen. Aber ufo - nicht mit einem freundlichen Brief sondern wirklich nur die amtlichen Schreiben nutzen und falls Rechtsschutz besteht auch diesen nutzen.

Gruß - Achim - Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Hastei

hallo,
ich bin heute auf dem Rathaus gewesen und habe den Sachbearbeiter gesprochen. Er hat mir an hand von mehreren Fotos gezeigt, was ich falsch gemacht habe. Das kann ich hier nicht alles so schildern, ist zu speziell . Im Nachhinein bin ich auch schlauer, war eben unglücklich gelaufen. Habe noch Glück, das die zweite Blitzung, ca. 2,... Sekunden ,nicht als bewußte Rotlichtübertretung gewertet wird. Dann wäre der Führerschein weg und eine saftige Strafe fällig. Ich hätte nach dem ersten Blitz stehen bleiben sollen, der RTW war vorbei . Ist ein komisches Gefühl : ich gehe selbstbewußt zum Amt und komme wie ein geprügelter Hund wieder raus.
Gruß Hastei

Trimmer

Hallo Harald - Kopf hoch - es gibt schlimmeres auf der Welt. Was schmerzt sind die 90 Euro plus Gebühr - wir sind ja keine Fußballspieler die sich das ebend mal so leisten können aber auf die 3 Punkte ist doch ge....... Soll ja wohl ab 2013 sowieso anders werden

Gruß - Achim - Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Bugsierstefan

Hmmm,

als Polizeibeamter kann ich mich mit der Version des Rathauses nicht so ganz anfreunden, denn Du warst verpflichtet, den RTW mit den Sondersignalen Platz zu schaffen, zur Not auch nach vorn!
Dann stehen bleiben im Kreuzungsbereich? Als evtl. Hinderniß und Gefahrenstelle?
Dieser SB auf dem Rathaus hätte eine interessante Gesprächstunde mit mir! By the way, wer blitzt bei Euch denn da? Ist der Starenkasten von der Polizei initiiert, oder macht das die Verwaltung im eigenen Saft? Ohne dass die Polizei da mit im Boot sitzt? Da gibt es schon gravierende Unterschiede in der Rechtsauffassung, wie ich in meinen Dienstjahren leider feststellen musste!

Viele Grüße!

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