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Das Schöne an solchen Diskussionen ist ja, dass man dazulernt....
"Dieses Abkommen findet, ..., Anwendung auf ... 2. alle zu den Streitkräften der kriegsführenden Parteien gehörenden Personen, die im Verlaufe von kriegerischen Handlungen zur See oder in der Luft vom Feinde gefangen genommen worden sind, vorbehaltlich der Abweichungen, die sich aus den Umständen dieser Gefangennahme unvermeidlich ergeben sollten. Indessen dürfen diese Abweichungen die wesentlichen Grundsätze dieses Abkommens nicht verletzen und finden ihr Ende, sobald die Gefangenen ein Kriegsgefangenenlager erreicht haben."
"Hinsichtlich der auf See gemachten Gefangenen haben diese Bestimmungen sobald als möglich nach Ankunft im Hafen Anwendung zu finden."
1. Galt das Genfer Abkommen auch für den Seekrieg?Ja, und zwar lt. Art. 1 Punkt 2:Zitat"Dieses Abkommen findet, ..., Anwendung auf ... 2. alle zu den Streitkräften der kriegsführenden Parteien gehörenden Personen, die im Verlaufe von kriegerischen Handlungen zur See oder in der Luft vom Feinde gefangen genommen worden sind, vorbehaltlich der Abweichungen, die sich aus den Umständen dieser Gefangennahme unvermeidlich ergeben sollten. Indessen dürfen diese Abweichungen die wesentlichen Grundsätze dieses Abkommens nicht verletzen und finden ihr Ende, sobald die Gefangenen ein Kriegsgefangenenlager erreicht haben."sowie Art. 8 (Mitteilung über Gefangennahme) Absatz 3: Zitat"Hinsichtlich der auf See gemachten Gefangenen haben diese Bestimmungen sobald als möglich nach Ankunft im Hafen Anwendung zu finden."2. Schützte das Abkommen auch Besatzungen von Handelsschiffen?Grundsätzlich war die Frage bis zum Ende des zweiten Weltkrieges nicht geklärt. Der Versuch, die Besatzung von Handelsschiffen in den Kreis der geschützten Personen in das Genfer Abkommen aufzunehmen scheiterte 1929.
Dass man "Zivilisten" nicht mal eben der "Riesenfreude" (Langsdorf zum Ausgang der Skagerrakschlacht) einer Seeschlacht aussetzte, wenn dies schon bei Kriegsgefangenen verboten war, gebot schon der gesunde Menschenverstand, denn auch Zivilisten waren im Geiste des damaligen Völkerrechts human zu behandeln.
moin,Wenn ich das zusammenfassend interpretiere, hat Langsdorff also nicht gegen "Genf" verstoßen, denn bis zum Erreichen des Landes waren "Abweichungen" gestattet.
"Dieses Abkommen findet, ..., Anwendung auf ... 2. alle zu den Streitkräften der kriegsführenden Parteien gehörenden Personen, die im Verlaufe von kriegerischen Handlungen zur See oder in der Luft vom Feinde gefangen genommen worden sind, vorbehaltlich der Abweichungen, die sich aus den Umständen dieser Gefangennahme unvermeidlich ergeben sollten. Indessen dürfen diese Abweichungen die wesentlichen Grundsätze dieses Abkommens nicht verletzen und finden ihr Ende, sobald die Gefangenen ein Kriegsgefangenenlager errreicht haben."
Rasenack notiert unter dem Datum 6. Dezember 1939:„Mittags kommt die „Altmark in Sicht. 144 Gefangene werden abgegeben, und die Schlauchverbindung hergestellt. Die Offiziere und Funker aller versenkten Dampfer bleiben dagegen bei uns an Bord, um sie auf jeden Fall mit nach Hause zu nehmen und sie auf keinen Fall wieder in Feindeshand fallen zu lassen, da sie von unserer Kreuzerkriegführung zu viel gesehen haben.“
Was soll nun der arme Kommandant vor Ort machen ?
Aus praktischen Gründen, bietet sich m. E. an, zunächst allen den gleichen und umfassenderen Schutz zu gewähren, d. h. sie als Kriegsgefangene behandeln; sollen sich doch die Juristen an Land den Kopf zerbrechen.