In der Kriegsmarine konnte der Heimatwimpel von Kriegsschiffen anstelle des Kommandowimpels gesetzt werden, wenn sich das betreffende Schiff 12 Monate - Schulkreuzer 10 Monate - außerhalb der der heimischen Gewässer aufgehalten oder in mndestens 6-monatiger Fahrt die Erde umfahren hatte. Er wurde dann am Tage des Auslaufens aus dem letzten Auslandshafen gesetzt und nach dem Eintreffen im deutschen Hauptliegehafen niedergeholt.
Ab 1930 durften auch Transportdampfer den Heimatwimpel setzen, wenn sie abgelöste Besatzungsmitglieder eines Kriegsschiffes von einem Auslandshafen nach Hause brachten und diese eine der oben genannten Bedingungen erfüllte.
Ab 1935 durften Schulkreuzer, die Fahrten von weniger als 10 Monaten Dauer hinter sich hatten, den Heimatwimpel beim Einlaufen in deutsche Hoheitsgewässer setzen.
Der Heimatwimpel hatte ein Verhältnis von Breite zu Länge von etwa 1 zu 120 und die Größe war so zu wählen, dass er bei leichter Brise frei vom Schiff achteraus das Wasser berührte.
Quelle: Schlicht, Angolia