Guten Morgen Hans / guten Morgen in die Runde !
Da im kommenden Januar mich wieder die Fernweh auf die See hinaus treibt (2 wöchige Kreuzfahrt mit der AIDAmar in der westlichen Karibik) stellte sich mir eine Frage, auf welche ich bislang keine Antwort gefunden habe.
Und zwar laufen z.B. bei der AIDA Flotte, welche wiederum zur britisch-amerikanischen Carnival Corporation & PLC (Sitz in Miami / USA) gehört, alle Schiffe unter italienischen Flagge.
Die Führungsriege (namhafte Offiziere) an Bord, sowie die dort größtenteils gesprochene Sprache ist hingegen deutsch.
Nun würde mich es interessiere, welche (Straf-) Gesetze im Fall der Fälle an Bord dieser Schiffe gelten ?
Weil wie gesagt, der Konzern hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten, die Schiffe fahren jedoch unter italienischer Flagge (ausgeflaggt ?).
Bei Kriegsschiffen ist es ja soweit ich mich erinnern kann so der Fall, dass der "Boden unter den Füßen" der jeweiligen Besatzung zu deren Hoheitsgebiet gehört / der jeweiligen Gesetzgebung unterworfen ist.
Und wie ist das eigentlich bei anderen, ausgeflaggten Schiffen ?
Gelten dort (auch) die Gesetze des jeweiligen Flaggen gebenden Landes an Bord ?
Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen. :roll:
Euer
Matze
Die Sache ist nicht ganz so einfach und ich bin auch kein Jurist, aber grundsätzlich gilt mWn nach an Bord eines Schiffes das Recht des Flaggenstaates, sofern es sich in internationalen Gewässern aufhält.
Näheres ist sicherlich nachzulesen, beispielsweise in BECKERT/BREUER, Öffentliches Seerecht (https://www.amazon.de/%C3%96ffentliches-Seerecht-Erwin-Beckert/dp/3110096552)
Auf alle Fälle zahlt man an Bord die Preise des Flaggenstaates, was z.B. an Bord der in Norwegen registrierten Color-Line-Schiffe den Alkohol verhältnismäßig teuer macht. :O/S
Hallo Matze,
seerechtlich ist es eindeutig. Es gelten die Gesetze des Staates an Bord, dessen Flagge am Heck geführt wird. Bezüglich der AIDAs kann ich sagen, dass italienische Gesetze an Bord gelten, egal welche Reederei oder Charterfirma das seegehende Fahrzeug betreibt. Im vergangenem Jahr hatte ich auf der AIDAprima diese Frage zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen einer deutschen Mitarbeiterin gestellt. Sie bestätigte mir, dass sowohl die Arbeitsverträge, als auch die damit verbundenen Rechtspositionen nach italienischem Recht gehandhabt werden.
Jack
Grüß dich Matthias: Im Prinzip ja aber....gilt wenn der Flaggenstaat auch Willens und es ihm möglich ist. Italien, USA , Russland usw alles schön und gut. Aber was bei der auf ,,deutschen" Kümos so beliebten Flagge von Antigua ? Polnischer Seeman erwürgt philippinische Motorenwärter auf ,,deutschen" Dampfer unter Antigua Flagge ( es gab ja solch Fälle) . Liegt der Dampfer in Antwerpen oder Bremerhaven, so sind die dortigen Gerichte zuständig. Fraglos. Aber nun passierte es in internationalen Gewässer und das Schiff kommt nach Cork. Der Bösewicht wird dann entweder an die BRD ausgeliefert, es wird ihm in Irland der Prozeß gemacht aber eins ist sicher, Antigua Justiz wird sich nicht um ihn kümmern. Ein Mord auf einem ADIA Schiff ( China Kellner mordet deutsche Witwe) würde wenn auf hoher See passiert in Italien abgeurteilt oder aber nach Absprachen mit dem ital. Justiz- und Außenministerium evtl. in der BRD, was ich aber kaum annehme. Ein weites Feld.
PS: Es geht hier um Straf- und Zivilrecht, nicht um die Behandlung des Falles vor dem Seeamt.
Guten Morgen zusammen !
Vielen Dank für Eure Hilfe - Antworten.
Also nimmt man beim Ausflaggen von Schiffen (vornehmlich bei Containern) also auch in Kauf, dass die (Straf-) Gesetze des jeweilgen Landes auf den Schiffen ihre Geltung finden.
Bei Liberia, Panama, Malasyia oder vorallem Singapur, wo man bereits für kleine Vergehen drakonische Strafen zu erwarten hat, stelle ich mir das nicht besonders rosig vor.
Schon wieder was gelernt, ich danke Euch nochmals dafür. top
@ t-gerinimo:
Zum Glück war ich noch auf keinem Schiff aus der arabsichen Welt, da dürfte es dann ja garkein Alk oder entsprechende Medikamente / Betäubungsmittel geben. :|
Matze