Obermaschinist Heinz Wilde

Begonnen von heizer, 14 November 2017, 13:58:26

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heizer

Hallo liebe U-Boot-Fans,

in meiner Sammlung habe ich den Urkundennachlass des Obermaschinisten Heinz Wilde.
Da in der Online-Besatzungsliste kein Obermaschinist Heinz Wilde geführt ist, habe ich angefangen mit Hilfe der Urkunden zu recherchieren.

Das U-Bootskriegsabzeichen und das Eisernes Kreuz II. Klasse bekam er am 12.09.1941. Die Stempel und Unterschriften auf den Urkunden deuten auf ein Atlantikboot hin. Da die Auszeichnungen bis zu fünf bis sechs Tage nach dem Einlaufen verliehen wurden, kamen folgende Boote in die engere Auswahl:
U 567 eingelaufen in St. Nazaire am 12.09.1941
U 96 eingelaufen in St. Nazaire am 12.09.1941 (dieses Boot scheidet aus, da hier alle Maschinisten bekannt sind)
U 106 eingelaufen in Lorient am 11.09.1941 
U 568 eingelaufen in St. Nazaire am 10.09.1941
U 206 eingelaufen in St. Nazaire am 10.09.1941
U 77 eingelaufen in St. Nazaire am 10.09.1941
U 83 eingelaufen in Brest am 09.09.1941
U 751 eingelaufen in St. Nazaire am 08.09.1941
U 73 eingelaufen in St. Nazaire am 07.09.1941
U 71 eingelaufen in St. Nazaire am 07.09.1941

Das Eisernes Kreuz I. Klasse bekam er am 17.10.1942.
Hierfür kamen folgende Boote in die engere Auswahl:
U 461 eingelaufen in St. Nazaire am 17.10.1942
U 558 eingelaufen in Brest am 16.10.1942
U 217 eingelaufen in Brest am 16.10.1942
U 118 eingelaufen in Lorient am 16.10.1942
U 515 eingelaufen in Lorient am 14.10.1942
U 404 eingelaufen in St. Nazaire am 13.10.1942

In den jeweiligen KTBs tauchte der Name nirgends auf.
Beim Erstellen einer Tabelle über die Versorgungen der Typ XIV-Boote stolperte ich im KTB von U 460 über folgenden Eintrag:
,,[...] Der OMasch. Wilde von U 515, welcher dort Sabotage und mehrfache Widersetzlichkeiten sich zu Schulden kommen ließ, wurde von Kptlt. Henke als Gefangener zur Mitnahme zum Stützpunkt übergeben. Um hier an Bord Sabotagefälle möglichst zu vermeiden, lasse ich (Schnoor) Proviantlast 2 möglichst räumen und sperre den Gefangen dort ein. [...]." Von diesem Vorgang ist im KTB U 515 leider nicht erwähnt.

Hier war der erste Hinweis das Heinz Wilde auf U 515 fuhr. Das stimmte mit der Verleihung des EK I und der engeren Auswahl in das U 515 passte. Weil technisches Personal häufig nur auf den Booten eingesetzt war die dem gleichen Typen entsprach würde U 106 (einziges Typ IX-Boot in der engeren Auswahl) zu der Verleihung des U-Bootskriegsabzeichen und das Eisernes Kreuz II. Klasse passen.

Der Obermaschinist Heinz Wilde fuhr demnach auf U 106 und U 515.

Leider habe ich keine weiteren Infos was sich Heinz Wilde auf U 515 hat zu Schulden kommen lassen oder sein weiteres Schicksal. Wenn da jemand was zu hat... :-D.

Ich hoffe eine kleine Lücke geschlossen zu haben.
Gruß,
Heizer

Arche

Guten Abend,

schau mal bitte in Deinen Unterlagen nach, ob es nicht noch einen Hinweis auf den Vornamen Paul gibt.
Paul Wilde ist hier aufgeführt. Das Geburtsjahr ist wohl falsch, da es nicht mit der Stammrollennummer zusammenpasst.
Auf jeden Fall war Paul Wilde ab dem 18.5.42 auf U 515. Stimmt das mit dem KTB-Eintrag überein?
Schöne Grüße
Heinz-Jürgen

t-geronimo

Den Eintrag im KTB von U 460 habe ich gefunden.

Im KTB von U 515 ist dagegen überhaupt nichts zu finden zu diesem Vorfall. Und wenn nicht ein Sabotageakt eines eigenen Besatzungsmitglieds einen Eintrag wert ist, was denn dann?
Entweder hat Henke sein KTB nur sehr rudimentär geführt (Positionsangaben, Angriffe und sonst fast nichts) oder die betreffenden Einträge sind später wieder gelöscht worden?
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

heizer

Hallo zusammen,

danke für eure Reaktionen.
Ich weiß das es immer schwierig ist einen neuen Namen zu belegen oder einem Boot zuzuordnen.

Dass was Heinz-Jürgen anspricht ist richtig, auf U 515 war ein zweiter mit dem Nachnamen ,,Wilde". Dies war aber definitiv der der Obersteuermann und Träger des DKiG gewesen.

,,Mein" Wilde heißt mit Vornamen Heinz und war Obermaschinist, was die Verleihungsurkunden ja eindeutig belegen.

Im KTB von U 460 wird ganz klar gesagt das ein OBERMASCHINIST WILDE von U 515 geholt wurde (Auszug aus dem KTB siehe bitte Anhang).

Und wie Thorsten richtig meinte, was ich auch schon oben erwähnt hatte, ist erstaunlicherweise im KTB von U 515 nichts von irgendwelchen Sabotagen oder anderen Unstimmigkeiten auf den Boot aufgeführt. Warum das so ist – habe ich keine Erklärung für.

Bitte gerne mit der Diskussion weitermachen – bin für jeden Einwand oder Ergänzung offen und freue mich über die Beiträge.
Danke und Gruß,
Heizer

Arche

Hallo zusammen,
der in den Crewlisten genannte Paul Wilde war bei der Baubelehrung von U 57 dabei und ich habe somit die Vermutung, dass er kein ObStrm war, sondern ObMasch. Vielleicht gibt es noch weitere Hinweise auf diese Theorie. Es würde dann auch bedeuten, dass Heinz Wilde nicht auf U 515 war. Andererseits war Paul Wilde ab Mai 1944 zum BDU Koralle kommandiert, was wieder für einen ObStrm sprechen würde. Ein Verfahren wegen Sabotage gegen Paul Wilde ist mir nicht bekannt. Schade, das es zu Heinz Wilde keine weiteren Personendaten gibt.
Schöne Grüße
Heinz-Jürgen

Arche

Ich habe Heinz Wilde in einer Liste gefunden. Er wird als Angehöriger der 10.Uflt Lorient geführt. Verurteilt wurde er wegen folgender Delikte

§ 5 Wehrkraftzersetzung

§ 138

    Wer als Zeuge, Geschworener oder Schöffe berufen, eine unwahre Thatsache als Entschuldigung vorschützt, wird mit Gefängniß bis zu zwei Monaten bestraft.
    Dasselbe gilt von einem Sachverständigen, welcher zum Erscheinen gesetzlich verpflichtet ist.
    Die auf das Nichterscheinen gesetzten Ordnungsstrafen werden durch vorstehende Strafbestimmung nicht ausgeschlossen.

§. 242.

    Wer eine fremde bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird wegen Diebstahls mit Gefängniß bestraft.
    Der Versuch ist strafbar.

§ 143

    Wer in der Absicht, sich der Erfüllung der Wehrpflicht ganz oder theilweise zu entziehen, auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Gefängniß bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
    Dieselbe Strafvorschrift findet auf den Theilnehmer Anwendung

§ 62

    Wenn von mehreren zum Antrage Berechtigten einer die dreimonatliche Frist versäumt, so wird hierdurch das Recht der übrigen nicht ausgeschlossen

        des Landes, in welchem die strafbare Handlung begangen worden, und das ausländische Strafgesetz ist anzuwenden, soweit dieses milder ist.

§. 5.

    Im Falle des §. 4. Nr. 3. bleibt die Verfolgung ausgeschlossen, wenn

        von den Gerichten des Auslandes über die Handlung rechtskräftig erkannt und entweder eine Freisprechung erfolgt oder die                ausgesprochene Strafe vollzogen,
        die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung nach den Gesetzen des Auslandes verjährt oder die Strafe erlassen, oder
        der nach den Gesetzen des Auslandes zur Verfolgbarkeit der Handlung erforderliche Antrag des Verletzten nicht gestellt worden ist

Bei so einer hohen Strafe war der Weg ins Zuchthaus unausweihlich. Die vielen Paragraphen deuten auf eine Gleichgültigkeit hin und ich vermute mal, dass er an Bord eher einen Nervenzusammenbruch hatte, diesen aber auch leugnete (Vermutung).

Sein Schicksal ist mir nicht bekannt.

Schöne Grüße

Heinz-Jürgen

Rast

Lieber 5 Minuten vorsichtig als ein Leben lang tot!

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